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Eigenheim statt Altenpflege

Nürnberg (ots)

Zwar müssen Kinder im Ernstfall für ihre
pflegebedürftigen Eltern finanziell aufkommen. Doch die 
Unterhaltsverpflichtung darf nicht zu weit gehen. Ein Eigenheimkauf 
darf deshalb nicht scheitern, urteilte der Bundesgerichtshof.
Zwar können auch Kinder grundsätzlich für den Unterhalt ihrer 
pflegebedürftigen Eltern in die Pflicht genommen werden. Doch diese 
Pflicht darf nicht so weit gehen, dass der eigene Unterhalt oder die 
Altersvorsorge gefährdet ist, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) 
in einem Urteil, über das das Immobilienportal Immowelt.de berichtet 
(Az.: XII ZR 98/04).
Im verhandelten Fall musste die Mutter eines allein stehenden 
Mannes ins Pflegeheim. Da ihre Rente nicht ausreichte, schoss das 
Sozialamt die Differenz vor. Dieses Geld wollte sich die Behörde 
allerdings vom Sohn der älteren Dame zurückholen. Begründung: Sein 
Nettoeinkommen in Höhe von knapp 1.400 Euro überschreite zwar noch 
nicht den monatlichen Selbstbehalt. Doch seine Ersparnisse in Höhe 
von rund 113.000 Euro könne er für die Pflegekosten einsetzen.
Damit war der Mann nicht einverstanden. Er argumentierte, von 
seinem Geld müsse er sich ein neues Auto kaufen, um zu seiner rund 40
Kilometer entfernten Arbeitsstelle zu gelangen und die restlichen 
Ersparnisse benötige er für den Erwerb einer Eigentumswohnung.
Der BGH gab dem Sohn Recht, berichtet das Immobilienportal 
Immowelt.de weiter: Der Autokauf sei nötig, und das restliche Geld 
sei ebenfalls unantastbar. Denn es diene der eigenen angemessenen 
Altersvorsorge.
Weitere Themen des Immowelt-Pressediensts:
   http://www.immowelt.de/ImmoweltAG/Pressedienst/index.aspx

Pressekontakt:

Immowelt AG, Nordostpark 16, 90411 Nürnberg,
Barbara Schmid, b.schmid@immowelt.de, Tel: 0911/520 25-462,
Fax: 0911/520 25-15

Original-Content von: immowelt, übermittelt durch news aktuell

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