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"Soldat James Ryan": Deutliche Worte im Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin

München (ots)

Bescheinigung von besonderer Sachkunde in Jugendschutzfragen für
   die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen e.V. (FSF)/ Gemeinsame
   Stelle für Jugendschutz und Programm (GSJP) nur Prüforgan mit
   Empfehlungsmöglichkeit
Vor dem Verwaltungsgericht Berlin wurde am 26. Juni 2002 die Klage
der ProSieben Television GmbH gegen die Medienanstalt
Berlin-Brandenburg (MABB) auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für
die Ausstrahlung einer Schnittfassung von "Der Soldat James Ryan" um
20.00 Uhr entschieden. Das vollständige Urteil ging jetzt ein und
beurteilt deutlich die Entscheidungskompetenzen der verschiedenen
Gremien.
Laut Urteil geht der Gesetzgeber davon aus, dass sich die "FSF in
besonderer Weise Sachkunde zur Beurteilung von Fragen des
Jugendschutzes eignet, so dass ihren gutachtlichen Empfehlungen auch
besondere Bedeutung bei der Entscheidungsfindung des Direktors der
Beklagten (MABB, Medienanstalt Berlin Brandenburg) zukommt". Dies sei
laut Richterspruch aber nicht geschehen. Als Grundlage für die
abschlägige Entscheidung der MABB diente eine eigene Bewertung der
GSJP, die damit aber, gemäß Urteil, eindeutig ihre Kompetenzen
überschritten hätte. "Mangels der erforderlichen Qualifikation durch
Zusammensetzung ist die GSJP danach nicht berufen, an Stelle der oder
gegen die FSF ein eigenes Gutachten anzufertigen. Die Befassung der
GSJP kann somit immerhin, aber auch nur dazu führen, dass auf Mängel
hinsichtlich der Plausibilität oder der angelegten Maßstäbe des
Gutachtens der FSF hingewiesen wird, was wiederum die zur
Entscheidung berufenen Stelle - hier also den Direktor der Beklagten
- veranlassen kann, zur Vorbereitung seiner Entscheidung weitere mit
entsprechendem Sachverstand ausgestattete Stellen um Rat
anzugehen..." Die abgegebenen Stellungsnahmen der GSJP seien nicht
dazu geeignet, "die Bewertung der FSF auch nur ansatzweise in Frage
zu stellen, da sie sich - jedenfalls soweit sie im Verwaltungsvorgang
vorliegen - nicht mit etwaigen Mängeln des FSF-Gutachtens auseinander
setzen, sondern schlicht eine eigene Wertung treffen, wozu die GSJP
nach dem Vorstehenden nicht berufen ist".
Außerdem stellte das Gericht in Frage, ob der Medienrat der MABB
weitergehender als die GSJP dazu berufen ist, zu weitreichenden
Fragen des Jugendschutzes Stellung zu beziehen: "Gegenüber den
Mitgliedern der FSF, die im Gegensatz dazu in besonderer Weise
Sachkunde zur Beurteilung gerade von Fragen des Jugendschutzes
aufweisen sollen, dürften die Mitglieder des Medienrates in diesem
nur schwer fassbaren und daher besonders sensiblen Bereich ein
deutliches Kompetenzdefizit aufweisen."
ProSieben-Geschäftsführer Nicolas Paalzow: "Die klaren Aussagen
des Gerichts zu der wichtigen Frage ‚Wer hat die Kompetenz, um über
Jugendschutzfragen zu entscheiden?' bestätigen, dass Selbstkontrolle
funktioniert. Das ist ein klares Votum für die FSF."
Bei Fragen:
Susanne Lang
Leitung Kommunikation/PR
ProSieben Television GmbH
Tel. 089/9507-1183
Fax  089/9507-1194 
susanne.lang@ProSieben.de

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