"Soldat James Ryan": Deutliche Worte im Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin
München (ots)
Bescheinigung von besonderer Sachkunde in Jugendschutzfragen für die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen e.V. (FSF)/ Gemeinsame Stelle für Jugendschutz und Programm (GSJP) nur Prüforgan mit Empfehlungsmöglichkeit
Vor dem Verwaltungsgericht Berlin wurde am 26. Juni 2002 die Klage der ProSieben Television GmbH gegen die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für die Ausstrahlung einer Schnittfassung von "Der Soldat James Ryan" um 20.00 Uhr entschieden. Das vollständige Urteil ging jetzt ein und beurteilt deutlich die Entscheidungskompetenzen der verschiedenen Gremien.
Laut Urteil geht der Gesetzgeber davon aus, dass sich die "FSF in besonderer Weise Sachkunde zur Beurteilung von Fragen des Jugendschutzes eignet, so dass ihren gutachtlichen Empfehlungen auch besondere Bedeutung bei der Entscheidungsfindung des Direktors der Beklagten (MABB, Medienanstalt Berlin Brandenburg) zukommt". Dies sei laut Richterspruch aber nicht geschehen. Als Grundlage für die abschlägige Entscheidung der MABB diente eine eigene Bewertung der GSJP, die damit aber, gemäß Urteil, eindeutig ihre Kompetenzen überschritten hätte. "Mangels der erforderlichen Qualifikation durch Zusammensetzung ist die GSJP danach nicht berufen, an Stelle der oder gegen die FSF ein eigenes Gutachten anzufertigen. Die Befassung der GSJP kann somit immerhin, aber auch nur dazu führen, dass auf Mängel hinsichtlich der Plausibilität oder der angelegten Maßstäbe des Gutachtens der FSF hingewiesen wird, was wiederum die zur Entscheidung berufenen Stelle - hier also den Direktor der Beklagten - veranlassen kann, zur Vorbereitung seiner Entscheidung weitere mit entsprechendem Sachverstand ausgestattete Stellen um Rat anzugehen..." Die abgegebenen Stellungsnahmen der GSJP seien nicht dazu geeignet, "die Bewertung der FSF auch nur ansatzweise in Frage zu stellen, da sie sich - jedenfalls soweit sie im Verwaltungsvorgang vorliegen - nicht mit etwaigen Mängeln des FSF-Gutachtens auseinander setzen, sondern schlicht eine eigene Wertung treffen, wozu die GSJP nach dem Vorstehenden nicht berufen ist".
Außerdem stellte das Gericht in Frage, ob der Medienrat der MABB weitergehender als die GSJP dazu berufen ist, zu weitreichenden Fragen des Jugendschutzes Stellung zu beziehen: "Gegenüber den Mitgliedern der FSF, die im Gegensatz dazu in besonderer Weise Sachkunde zur Beurteilung gerade von Fragen des Jugendschutzes aufweisen sollen, dürften die Mitglieder des Medienrates in diesem nur schwer fassbaren und daher besonders sensiblen Bereich ein deutliches Kompetenzdefizit aufweisen."
ProSieben-Geschäftsführer Nicolas Paalzow: "Die klaren Aussagen des Gerichts zu der wichtigen Frage Wer hat die Kompetenz, um über Jugendschutzfragen zu entscheiden?' bestätigen, dass Selbstkontrolle funktioniert. Das ist ein klares Votum für die FSF."
Bei Fragen: Susanne Lang Leitung Kommunikation/PR ProSieben Television GmbH Tel. 089/9507-1183 Fax 089/9507-1194 susanne.lang@ProSieben.de
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