Alle Storys
Folgen
Keine Story von OMV Aktiengesellschaft mehr verpassen.

OMV Aktiengesellschaft

EANS-News: OMV Aktiengesellschaft
Bericht gemäß § 65 Abs 1b iVm §§ 171 Abs 1 und 153 Abs 4 Aktiengesetz

--------------------------------------------------------------------------------
  Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent
  verantwortlich.
--------------------------------------------------------------------------------

kein Stichwort

Wien - OMV Aktiengesellschaft
Firmenbuch-Nr.: 93363z
ISIN: AT0000743059

ACHTUNG:

Dieser Bericht ist aus rechtlichen Gründen notwendig, um Aktien aus den
langfristigen, leistungsabhängigen Incentive- und Vergütungsprogrammen an
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die Geschäftsführung im OMV Konzern
übertragen zu können. Bei den im Dokument angeführten Aktien-Anzahlen handelt es
sich um Maximum-Angaben. Die tatsächlich zu übertragende Anzahl an Aktien hängt
von der Erreichung verschiedener Kriterien und insbesondere auch noch von einem
Beschluss des Aufsichtsrats der OMV Aktiengesellschaft ab und kann wesentlich
geringer ausfallen.


Bericht gemäß § 65 Abs 1b iVm §§ 171 Abs 1 und 153 Abs 4 Aktiengesetz

Mit Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der OMV Aktiengesellschaft
("OMV" oder "Gesellschaft") vom 18. Mai 2016 wurde der Vorstand der Gesellschaft
ermächtigt, für die Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung mit Zustimmung des
Aufsichtsrats eigene Aktien nach erfolgtem Rückerwerb sowie die bereits bei
Beschlussfassung im Bestand der Gesellschaft befindlichen eigenen Aktien zur
Ausgabe an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und/oder Mitglieder des Vorstands/
der Geschäftsführung der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen
Unternehmens, einschließlich zur Bedienung von Aktienübertragungsprogrammen,
insbesondere von Long-Term-Incentive Plänen einschließlich Matching Share Plänen
oder sonstigen Beteiligungsprogrammen, unter Ausschluss der allgemeinen
Kaufmöglichkeit der Aktionäre zu veräußern oder zu verwenden
(Bezugsrechtsausschluss). Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise und auch in
mehreren Tranchen durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 189a Z
7 Unternehmensgesetzbuch) oder für die Rechnung der Gesellschaft durch Dritte
ausgeübt werden.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der OMV beabsichtigen, von dieser Ermächtigung
Gebrauch zu machen und zu beschließen, maximal 96.790 Stück (für
Vorstandsmitglieder) sowie maximal 58.487 Stück (für sonstige Führungskräfte) an
eigenen Aktien der Gesellschaft im Rahmen des von der Hauptversammlung der OMV
am 22. Mai 2018 genehmigten Long Term Incentive Plans 2018 (LTIP 2018) und des
von der Hauptversammlung der OMV am 29. September 2020 genehmigten Aktienteils
des Jahresbonus 2020 ("Equity Deferral") an Mitglieder des Vorstands und
Führungskräfte zuzuteilen. Die tatsächlich zu übertragende Anzahl an eigenen
Aktien hängt von der tatsächlichen Zielerreichung aus den angeführten Programmen
sowie von einem Beschluss des Aufsichtsrats der OMV ab und wird separat
veröffentlicht. Der Vorstand und der Aufsichtsrat der OMV, vertreten durch den
Vergütungsausschuss, erstatten daher folgenden

B E R I C H T :


1. Long Term Incentive Plan 2018

Zweck und Ziele des Plans

Beim Long Term Incentive Plan (LTIP) 2018 handelt es sich um ein
leistungsbasiertes und langfristiges Vergütungsinstrument für die
Vorstandsmitglieder und ausgewählte Führungskräfte des OMV Konzerns, das die
mittel- und langfristige Wertschöpfung in der OMV fördern und die Interessen der
Geschäftsleitung und der Aktionäre verbinden soll, indem der Geschäftsleitung
die Möglichkeit eingeräumt wird, leistungsabhängig (gemessen an
Schlüsselkennzahlen, die an die mittelfristige Strategie und den Shareholder
Return geknüpft sind) Aktien an der Gesellschaft zu erhalten. Der Plan zielt
weiters darauf ab, das Eingehen unangemessener Risiken zu verhindern.


Teilnahmeberechtigung

Vorstandsmitglieder sind zur Teilnahme verpflichtet. Ausgewählte Führungskräfte
des OMV Konzerns können am LTIP 2018 teilnehmen. Die Auswahl der Führungskräfte,
die am LTIP 2018 teilnehmen können, wurde vom Vorstand der OMV getroffen.
Potentielle Aktienzuteilungen basieren auf den Leistungen der jeweiligen
Führungskraft im jeweiligen Jahr und können auch gar nicht oder bloß anteilig
gewährt werden.


Aktienbesitzrichtlinien

Für die Teilnahme am LTIP 2018 besteht kein Erfordernis eines Vorab-Investments
in OMV Aktien, jedoch sind die Mitglieder des Vorstands und Führungskräfte
verpflichtet, ein angemessenes Ausmaß an Aktien an der Gesellschaft aufzubauen
und bis zu ihrem Ausscheiden aus dem Unternehmen zu halten. Das
Aktienbesitzerfordernis für die Vorstandsmitglieder ist als Prozentsatz des
jährlichen Bruttogrundgehalts (14-mal (i) das Jänner-Bruttogrundgehalt oder (ii)
das Bruttogrundgehalt des ersten Dienstmonats als Vorstandsmitglied, wenn die
Bestellung während des Jahres erfolgte) festgelegt:


* Vorstandsvorsitzender: 200%
* Stellvertretender Vorstandsvorsitzender: 175%
* Andere Vorstandsmitglieder: 150%


Das Aktienbesitzerfordernis für die Führungskräfte ist als 75% ihres jeweiligen
Ziel-Long-Term Incentives (LTI), welches innerhalb einer bestimmten Bandbreite
festgelegt wird, definiert.

Vorstandsmitglieder müssen den erforderlichen Aktienbesitz innerhalb von 5
Jahren nach ihrer jeweiligen Erstbestellung erreichen.

Grundlage für die Berechnung der jeweils erforderlichen Anzahl an Aktien ist der
durchschnittliche Aktienkurs während des 3-Monats Zeitraums von 1. Jänner 2018
bis 31. März 2018 (= durchschnittlicher Schlusskurs an der Wiener Börse). Die
berechnete Anzahl an Aktien wird aufgerundet. Nach Erreichung des oben genannten
Prozentsatzes haben Änderungen des Aktienkurses keinen Einfluss mehr auf die
erforderliche Anzahl an Aktien. Wenn und soweit es zu Gehaltserhöhungen bei
Vorstandsmitgliedern kommt, ist die erforderliche Aktienanzahl anzupassen.

Aktien, die im Rahmen des Aktienteils des Jahresbonus ("Equity Deferral") für
Vorstandsmitglieder oder im Rahmen des LTIP 2018 oder eines früheren LTIPs
übertragen werden sowie für frühere LTIPs getätigte Investments, werden auf das
Aktienbesitzerfordernis angerechnet, sofern diese auf einem OMV Treuhanddepot
gehalten werden. Privat gehaltene Aktien können auf das OMV Treuhanddepot
übertragen werden, um für das Aktienbesitzerfordernis angerechnet zu werden.

Etwaige Dividenden aus den auf den Treuhanddepots gehaltenen Aktien werden in
bar ausbezahlt. Führungskräfte trifft keine Haltepflicht, wenn das Halten von
Aktien an der Gesellschaft in Ländern, in denen diese Führungskräfte tätig sind,
gesetzlich verboten ist.


Ausmaß der Zuteilung

Für Vorstandsmitglieder wird ein Ziel-LTI in den jeweiligen Vorstandsverträgen
festgelegt. Für Führungskräfte wird der Ziel-LTI innerhalb einer bestimmten
Bandbreite vom Vorstand festgelegt. Der Ziel-LTI bei Führungskräften soll jedoch
112,5% des Jahresbruttogehalts im Jänner 2018 nicht übersteigen.

Sollte das betreffende Mitglied des Vorstands erst im Laufe des Jahres 2018
bestellt werden, so ist der Ziel-LTI für das Jahr 2018 anteilig zu bemessen.
Dasselbe gilt für ein Ausscheiden während des Jahres 2018.


Planmechanismen

Die maximale Aktienanzahl, die am Anspruchstag einer Teilnehmerin bzw. einem
Teilnehmer eingeräumt werden kann, wird wie folgt berechnet: Der Ziel-LTI für
die Teilnehmerin bzw. den Teilnehmer (wie oben unter "Ausmaß der Zuteilung"
dargestellt) wird durch den durchschnittlichen OMV Aktienkurs (= Schlusskurs an
der Wiener Börse während des 3-Monats Zeitraums von 1. Jänner 2018 bis 31. März
2018) geteilt und wird in eine Anzahl an Aktienäquivalenten umgewandelt. Die
ermittelte Zahl an Aktienäquivalente wird abgerundet. Vor dem Anspruchstag sind
die Aktienäquivalente "virtuell", das heißt, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer
halten die Aktien nicht und haben keine Stimm- und Dividendenrechte. Nach dem
Leistungszeitraum wird die endgültige Anzahl an Aktien je nach Erreichung der
Leistungskriterien festgelegt und am Anspruchstag an die Teilnehmerinnen und die
Teilnehmer übertragen.

Die endgültige Aktienanzahl wird ermittelt, indem die Anzahl der
Aktienäquivalente mit der Gesamtzielerreichung multipliziert wird.


Tag des Inkrafttretens und Laufzeit

Planbeginn: 1. Jänner 2018
Leistungszeitraum: 3 Jahre (1. Jänner 2018 bis 31. Dezember 2020)
Anspruchstag: 31. März 2021


Leistungskriterien und Gewichtung

Die Leistungskriterien für Vorstandmitglieder zielen auf nachhaltige
Wertschöpfung in den folgenden Leistungsbereichen ab: Total Shareholder Return
(50%) und Cashflow Elemente (50%). Für Führungskräfte wurden weitere
Leistungskriterien mit anderen Gewichtungen festgelegt: Relative Total
Shareholder Return (35%), "Freier Cashflow" (35%), Nachhaltigkeitselement (5%),
Operative Ziele (Reservenersatzrate, Upstream Produktion, Erdgas-Verkaufsmengen,
Auslastung der Raffinerien, jeweils mit 5%) und diskretionäre Evaluierung der
Entwicklung von Veräußerungs- und Akquisitionsprojekten (5%).

Im Jahr 2018 wurden die konkreten Leistungskriterien für den Leistungszeitraum
(1. Jänner 2018 bis 31. Dezember 2020) festgelegt und den Teilnehmerinnen und
Teilnehmern mitgeteilt. Festgelegte Leistungskriterien dürfen nicht mehr
geändert werden. Um jedoch die Anreizwirkung, die das Programm entfalten soll,
weiterhin beizubehalten, kann der Aufsichtsrat (für Vorstandsmitglieder) und der
Vorstand (für Führungskräfte) nach eigenem Ermessen die Werte für Schwelle/Ziel/
Maximum anpassen (nicht jedoch die Kriterien als solche), wenn sich die
Marktbedingungen signifikant ändern und/oder beim Eintreten spezieller Umstände.
Im Falle eines schwerwiegenden Verstoßes in Bezug auf Gesundheit, Arbeitsschutz,
Sicherheit oder Umwelt kann der Aufsichtsrat das Ausmaß der LTI-Auszahlung an
Vorstandsmitglieder erneut prüfen und diese, abhängig vom Schweregrad des
Verstoßes, nach eigenem Ermessen reduzieren und, soweit erforderlich, auch auf
null setzen (HSSE Malus).


Aktienübertragung/Auszahlung

Soweit das Aktienbesitz-Erfordernis nicht erfüllt ist, erfolgt die Auszahlung
automatisch in Form von Aktien bis dieses Erfordernis erfüllt ist. Andernfalls
können die Teilnehmer zwischen (i) Zahlung in Aktien und (ii) Barzahlung wählen.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer mussten diese Entscheidung spätestens im 3.
Quartal des Jahres, in welchem der Plan begonnen hat, treffen. Wenn eine solche
Entscheidung aufgrund des Vorliegens von Compliance-relevanten Informationen
nicht getroffen werden konnte, erfolgt die Zahlung automatisch in bar. Die
Übertragung von Aktien oder Barauszahlung an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer
erfolgt in der Regel netto nach Abzug von Steuern (in Österreich
Lohnsteuerabzug).

Für die Anzahl der zugeteilten Aktien für Vorstandsmitglieder gilt eine
Obergrenze von 200% der Aktienäquivalente. Im Falle einer Barauszahlung gilt für
Vorstandsmitglieder eine zusätzliche Auszahlungsobergrenze von 300% des Ziel-
LTI.

Wenn die Genehmigung für die Aktienübertragung durch den Aufsichtsrat am
Anspruchstag oder früher erteilt wurde, wird die Übertragung der unter dem LTIP
2018 zu übertragenden Aktien am nächsten auf den Anspruchstag folgenden Werktag
durchgeführt. Ansonsten findet die Übertragung zu Beginn des auf die Genehmigung
folgenden Monats statt, sofern nicht rechtliche Beschränkungen entgegenstehen.
Die Gesellschaft übernimmt nicht das Aktienkursrisiko, welches durch eine
Verzögerung oder die Übertragung hervorgerufen wird.

Sofern eine Auszahlung in bar erfolgt, errechnet sich der Betrag vom
Durchschnittskurs (= Durchschnitt der Schlusskurse der OMV-Aktie an der Wiener
Börse) in dem Zeitraum von 3 Monaten von 1. Jänner 2021 bis 31. März 2021.
Sollte irgendeine Auszahlung in bar oder eine Aktienübertragung auf falschen
Informationen beruhen, werden die Beträge entsprechend korrigiert und
zurückgefordert.

Grundsätzliche Regelungen beim vorzeitigen Ausscheiden von Planteilnehmerinnen
bzw. Planteilnehmern


* Durch eigenes Verschulden ausscheidende Teilnehmerinnen und Teilnehmer: Noch
  nicht fällige Aktienansprüche verfallen.
* Ohne eigenes Verschulden ausscheidende Teilnehmerinnen und Teilnehmer: Für die
  Vorstandsmitglieder bleiben die noch nicht fälligen Aktienansprüche bestehen;
  für die Führungskräfte werden diese aliquot in bar ausgezahlt.
* Eintritt in den Ruhestand: Noch nicht fällige Aktienansprüche bleiben
  bestehen.
* Ableben: Noch nicht fällige Aktienansprüche werden per Sterbedatum des
  Vorstandsmitgliedes bewertet und in bar ausgezahlt. Der Wert wird auf Basis
  der tatsächlichen Zielerreichung bis zum Sterbedatum und der Budget- bzw. MTP-
  Zahlen für die verbleibende Zeit berechnet.
* Temporäre Abwesenheit (Führungskräfte): Noch nicht fällige Aktienansprüche
  werden für den Zeitraum der Abwesenheit (wenn mehr als 3 aufeinanderfolgende
  Monate) ausgesetzt, laufen aber für aktive Beschäftigungszeiträume weiter.



Kontrollwechsel in der Aktionärsstruktur

Falls ein Kontrollwechsel bei OMV zu einer vorzeitigen Beendigung der Bestellung
eines Vorstandsmitglieds und/oder des Vorstandsvertrags durch das Unternehmen
führt, wird die gewährte Zuteilung zur Gänze gemäß der prognostizierten
Zielerreichung zu diesem Zeitpunkt sofort in bar zur Auszahlung gebracht.
Jegliche anderen vorzeitigen Beendigungen in Folge eines Kontrollwechsels bei
OMV führen zur Anwendung der Regeln beim Ausscheiden (siehe oben).


2. Aktienteil des Jahresbonus 2020 ("Equity Deferral")


Planzweck und -ziele

Der Aktienteil des Jahresbonus 2020 ("Equity Deferral") ist als integrierter
Bestandteil der jährlichen Bonus-Vereinbarung ein langfristiges Incentive- und
Vergütungsinstrument für die Mitglieder des Vorstands, das die Bindung an das
Unternehmen und Angleichung an Aktionärsinteressen fördert.

Der Aktienteil des Jahresbonus sieht eine Übertragung von Aktien vor, die dazu
verwendet werden, die Eigeninvestment- und Aktienbesitz-Erfordernisse gemäß
bestehenden und künftigen Long Term Incentive Plänen zu erreichen, bis die
diesbezüglichen Erfordernisse erfüllt sind (siehe unten Übertragung/Auszahlung).
Alle gemäß dem Aktienteil des Jahresbonus 2020 zu gewährenden Aktien werden für
solche Eigeninvestment- und Aktienbesitz-Erfordernisse angerechnet, auf ein von
der Gesellschaft verwaltetes Treuhandkonto übertragen und unterliegen einer
Behaltefrist.

Auf der Grundlage des Beschlusses der ordentlichen Hauptversammlung vom 29.
September 2020 wird an die Mitglieder des Vorstands eine Aktienzuteilung
gewährt, die mindestens ein Drittel ihres Jahresbonus entspricht; die Aktien
müssen für drei Jahre gehalten werden. Ein Maximum von zwei Drittel des
Jahresbonus wird als Cash Bonus ausbezahlt. Insgesamt kann der Jahresbonus
maximal 180% des im jeweiligen Vorstandsvertrag festgesetzten Zielbonus
betragen.

Leistungskriterien und Gewichtung

Der Jahresbonus beruht auf folgenden Leistungskriterien: 80% finanzielle Ziele,
20% operative Ziele. Zusätzlich ist ein Nachhaltigkeits-Multiplikator mit einem
Wert zwischen 0,8 und 1,2 (entspricht +/- 20%) auf die Gesamtzielerreichung
anwendbar, welcher nach Ermessen des OMV Vergütungsausschusses auf Basis von
vorab festgelegten Kriterien bestimmt wird.

Die gewährten Aktien werden reduziert oder sind zurückzuerstatten, wenn ein
Rückforderungsfall eintritt. Falls die Zuteilung der Aktien auf einer falschen
Berechnung des Bonus beruht, sind die Vorstandsmitglieder verpflichtet, die
Vorteile, die aufgrund der falschen Werte erhalten wurden, zurückzuerstatten.

Die für den Jahresbonus definierten Leistungskriterien dürfen während der
Laufzeit des Aktienteils des Jahresbonus nicht geändert werden. Allerdings kann
- um die Anreizwirkung des Programms aufrecht zu erhalten - der
Vergütungsausschuss nach eigenem Ermessen die Werte für Schwelle/Ziel/Maximum
der Finanzziele (jedoch nicht die Leistungskriterien an sich oder den Anspruch
eines Vorstandsmitglieds) bei wesentlichen Änderungen der äußeren
Einflussfaktoren anpassen, abhängig vom tatsächlichen Öl-/Gaspreis, dem
Wechselkurs, Force Majeure Ereignissen oder von extern auferlegten
Produktionsbeschränkungen, usw. im Vergleich zu den ursprünglichen Annahmen. Im
Falle von Wertminderungen/Abschreibungen von Vermögenswerten/Projekten, die vor
dem 31.12.2014 erworben/begonnen wurden, entscheidet der OMV Vergütungsausschuss
im Einzelfall, ob eine Anpassung vorgenommen wird.


Planmechanismen

Nach der Festlegung des tatsächlichen Jahresbonus durch den Vergütungsausschuss
wird mindestens ein Drittel des tatsächlichen Jahresbonus in Aktien zugeteilt
und gesperrt, die übrigen maximal zwei Drittel werden bar ausgezahlt. Die
Aktienzuteilung erfolgt netto (nach Steuerabzug) in Aktien der Gesellschaft,
welche auf ein von der Gesellschaft verwaltetes Treuhandkonto übertragen werden
und für drei Jahre zu halten sind (Halteperiode). Etwaige Dividenden aus
übertragenen Aktien werden in bar an die Mitglieder des Vorstands ausbezahlt.

Ermittlung der Anzahl von Aktien

Die Zahl der zugeteilten Aktien wird wie folgt berechnet:

Mindestens ein Drittel des Bruttobetrags des tatsächlichen Jahresbonus wird
durch den durchschnittlichen OMV Aktienkurs (= Schlusskurs an der Wiener Börse
während des 3-Monats Zeitraums von 1. November 2020 bis 31. Jänner 2021)
geteilt. Die ermittelte Zahl an Aktien wird abgerundet. Vorstandsmitgliedern
kann maximal ein Drittel des Jahresbonus in Form von Aktien gewährt werden (d.h.
ein Drittel der maximalen Gesamtzielerreichung von 150% und dem maximalen
Nachhaltigkeits-Multiplikator von 20%).


Tag des Inkrafttretens und Laufzeit


* Planbeginn: 1. Jänner 2020 als integrierter Bestandteil des Annual Bonus
  (Jahresbonus)
* Anspruchstag: 31. März 2021
* Behaltedauer des Aktienanteils ("Equity Deferral"): 3 Jahre ab dem
  Anspruchstag



Übertragung/Auszahlung

Wenn die Genehmigung für die Aktienübertragung durch den Aufsichtsrat am
Anspruchstag oder früher erteilt wurde, wird die Übertragung der Bonusaktien am
nächsten auf den Anspruchstag folgenden Werktag durchgeführt, ansonsten findet
die Übertragung zu Beginn des auf die Genehmigung folgenden Monats statt. Da die
Auszahlungsmodalitäten des Plans vordefiniert sind und keiner aktiven
Entscheidung durch die einzelnen Vorstandsmitglieder bedürfen, kann der Transfer
unabhängig von Handelssperren erfolgen. Die Gesellschaft übernimmt nicht das
Aktienkursrisiko, welches durch eine Verzögerung oder die Übertragung
hervorgerufen wird.

Die Zahlung erfolgt automatisch in der Form von gesperrten Aktien (netto nach
Steuerabzug) , sofern dem nicht rechtliche Beschränkungen entgegenstehen. Die
Aktien müssen ab dem Anspruchstag drei Jahre lang gehalten werden.

Zusätzlich zu den im LTIP und Jahresbonus definierten Begrenzungen wird vom
Aufsichtsrat für jedes Vorstandsmitglied ein Maximalbetrag für die jährliche
Gesamtvergütung festgelegt.


Ausscheiden von Mitgliedern des Vorstands

Es gelten die bereits oben für den LTIP 2018 dargestellten Regeln, wobei
abweichend davon im Fall des Ausscheidens ohne eigenes Verschulden oder aufgrund
des Eintritts in den Ruhestand oder dauernder Erwerbsunfähigkeit das
Aufrechterhalten noch nicht fälliger Ansprüche im Ermessen des
Vergütungsausschusses steht.


Rückforderung

Unter den folgenden Voraussetzungen kann der Vergütungsausschuss die Zahl der
Aktien, welche unter dem Aktienteil des Jahresbonus zugeteilt wurden, reduzieren
oder von Vorstandsmitgliedern die Rückübertragung der Aktien, die aus dem
Aktienteil des Jahresbonus gewährt wurden, fordern:


* Anpassung eines bereits festgestellten Jahresabschlusses aufgrund eines
  Fehlers
* Erhebliches Versagen des Risiko-Managements, welches zu beträchtlichen Schäden
  führt
* Erhebliches Fehlverhalten durch ein Mitglied des Vorstands, durch welches
  österreichische Gesetze verletzt werden



3. Zahl der zuteilbaren Aktien

Aufgrund der genannten Kriterien des LTIP 2018 und des Aktienteils des
Jahresbonus 2020 ("Equity Deferral") und der maximalen Zielerreichung kann an
die einzelnen aktiven und ehemaligen Mitglieder des Vorstands und die sonstigen
Führungskräfte maximal die unten dargestellte Zahl von Aktien zugeteilt werden.
Die Entscheidungen der Teilnehmer für eine Auszahlung in Aktien aus dem LTIP
2018 wurden berücksichtigt. Die tatsächliche zu übertragende Anzahl an eigenen
Aktien hängt von einem Beschluss des Aufsichtsrats der OMV ab und wird separat
veröffentlicht.

(i) Derzeitige und ehemalige Vorstandsmitglieder:

Vorstandsvorsitzender: 28.635
Stellvertretender Vorstandsvorsitzender/Vorstandsmitglied zuständig für
Upstream: 23.098
Vorstandsmitglied zuständig für Finanzen: 19.328
Vorstandsmitglied zuständig für Refining & Petrochemical Operations: 18.129
Vorstandsmitglied zuständig für Marketing & Trading: 7.600

(ii) Sonstige Führungskräfte: 58.487

Die oben angegebenen Stückzahlen sind Brutto-Stückzahlen bei maximal möglicher
Zielerreichung. Die tatsächliche Zahl der übertragenen Aktien wird nach
Feststellung der tatsächlichen Zielerreichung einem Nettobetrag nach Abzug der
anfallenden Steuern und Abgaben entsprechen und nach Übertragung auf der
Homepage der OMV (https://www.omv.com/de/investor-relations/omv-share/mandatory-
disclosures) bekannt gemacht.


4. Ausschluss der allgemeinen Kaufmöglichkeit der Aktionäre

Wie oben dargestellt sollen im Rahmen des LTIP 2018 und des Aktienteils des
Jahresbonus 2020 Mitgliedern des Vorstands und weiteren Führungskräften des OMV
Konzerns eigene Aktien der Gesellschaft zugeteilt werden. Damit beabsichtigt OMV
insbesondere, den Fokus der teilnehmenden Personen auf den langfristigen
Unternehmenswert und die Identifikation mit dem Unternehmen zu steigern. Bei dem
LTIP 2018 und dem Aktienteil des Jahresbonus 2020 handelt es sich um
leistungsbasierte und langfristige Incentive- und Vergütungsinstrumente, die die
mittel- und langfristige Wertschöpfung in der OMV fördern, die Interessen des
Managements und der Aktionäre in Übereinstimmung bringen und Risiken minimieren
sollen. Dafür ist es notwendig, in Bezug auf die unter dem LTIP 2018 und dem
Aktienteil des Jahresbonus 2020 zuzuteilenden eigenen Aktien der Gesellschaft
die allgemeine Kaufmöglichkeit der Aktionäre auszuschließen.

Der LTIP 2018 wurde von der Hauptversammlung der OMV am 22. Mai 2018 genehmigt.
Der Aktienteil des Jahresbonus 2020 wurde von der Hauptversammlung der OMV am
29. September 2020 genehmigt.

Hinsichtlich der erwähnten Verwendung der eigenen Aktien überwiegt daher
insgesamt das Gesellschaftsinteresse gegenüber dem Nachteil der Aktionäre durch
den Ausschluss der allgemeinen Kaufmöglichkeit bei einer Verwendung bzw.
Veräußerung der eigenen Aktien der Gesellschaft. Der Ausschluss der allgemeinen
Kaufmöglichkeit ist aus den dargestellten Gründen bei Abwägung aller zu
berücksichtigenden Umstände erforderlich, geeignet, angemessen, liegt im
Interesse der Gesellschaft und ist daher sachlich gerechtfertigt.

Wien, im Februar 2021

Der Vorstand und der Aufsichtsrat




Rückfragehinweis:
OMV Aktiengesellschaft

Andreas Rinofner, Public Relations
Tel.: +43 (1) 40 440-21357; e-mail:  public.relations@omv.com

Florian Greger, Investor Relations
Tel.: +43 (1) 40 440-21600; e-mail:  investor.relations@omv.com

Ende der Mitteilung                               euro adhoc
--------------------------------------------------------------------------------
Emittent:    OMV Aktiengesellschaft
             Trabrennstraße  6-8
             A-1020 Wien
Telefon:     +43 1 40440/21600
FAX:         +43 1 40440/621600
Email:        investor.relations@omv.com
WWW:         http://www.omv.com
ISIN:        AT0000743059
Indizes:     ATX
Börsen:      Wien
Sprache:     Deutsch

Original-Content von: OMV Aktiengesellschaft, übermittelt durch news aktuell

Weitere Storys: OMV Aktiengesellschaft
Weitere Storys: OMV Aktiengesellschaft