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OMV Aktiengesellschaft

EANS-Hauptversammlung: OMV Aktiengesellschaft
Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG

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  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
  einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
  verantwortlich.
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28.04.2021

OMV Aktiengesellschaft
Wien
Firmenbuch-Nr.: 93363z
ISIN: AT0000743059

                                  Einberufung

zu der am Mittwoch, 2. Juni 2021, um 14:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien), im Congress
Center Messe Wien, Reed Messe Wien GmbH, Messeplatz 1, 1020 Wien, Österreich
(U2-Station Messe-Prater) stattfindenden

                         ordentlichen Hauptversammlung

der OMV Aktiengesellschaft.

Abhaltung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre

Angesichts der globalen COVID-19 Pandemie hat der Vorstand zum Schutz der
Aktionäre und der sonstigen Teilnehmer unserer Hauptversammlung beschlossen, die
diesjährige ordentliche Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre
abzuhalten. Die Durchführung der Hauptversammlung in virtueller Form ist
angesichts der derzeitigen Umstände und nach sorgfältiger Beurteilung durch den
Vorstand zum Wohl und im besten Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre
erforderlich.

Die ordentliche Hauptversammlung am 2. Juni 2021 wird daher im Sinne des
Gesellschaftsrechtlichen COVID-19-Gesetzes ("COVID-19-GesG") in der geltenden
Fassung und der darauf basierenden Verordnung der Bundesministerin für Justiz
(Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Verordnung; "COVID-19-GesV") in der geltenden
Fassung als "virtuelle Hauptversammlung" durchgeführt.

Die Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung nach
Maßgabe der COVID-19-GesV führt zu Modifikationen im sonst gewohnten Ablauf der
Versammlung und in der Ausübung der Rechte der Aktionäre. Dies hat insbesondere
zur Folge, dass Aktionäre nicht physisch an der Versammlung teilnehmen können,
sondern die Möglichkeit haben werden, die Hauptversammlung über das Internet
optisch und akustisch in Echtzeit mitzuverfolgen.

Die Stimmabgabe sowie die Ausübung des Antragsrechts und des Rechts, Widerspruch
zu erheben, können im Einklang mit § 3 Abs 4 COVID-19-GesV ausschließlich durch
Vollmachtserteilung und Weisung an einen der von der Gesellschaft
vorgeschlagenen unabhängigen besonderen Stimmrechtsvertreter erfolgen.

Das Auskunftsrecht kann durch jeden Aktionär während der virtuellen
Hauptversammlung selbst ausgeübt werden. Fragen sind ausschließlich im Wege der
elektronischen Kommunikation in Textform an folgende E-Mail-Adresse zu senden: 
fragen.omv@hauptversammlung.at.

Die Hauptversammlung wird gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV iVm § 102 Abs 4
Aktiengesetz ("AktG") vollständig in Echtzeit im Internet übertragen. Dies ist
datenschutzrechtlich zulässig im Hinblick auf die gesetzliche Grundlage von § 3
Abs 4 COVID-19-GesV und § 102 Abs 4 AktG.

Unsere Aktionäre können die Hauptversammlung am 2. Juni 2021 ab ca. 14:00 Uhr
unter Verwendung entsprechender technischer Hilfsmittel im Internet über einen
Link, der unter www.omv.com > Über uns > Corporate Governance > Hauptversammlung
> Hauptversammlung 2021 abrufbar sein wird, in Echtzeit verfolgen. Eine
Anmeldung oder ein Login ist für die Verfolgung der Hauptversammlung im Internet
nicht erforderlich.

Durch die Übertragung der Hauptversammlung in Echtzeit haben unsere Aktionäre
die Möglichkeit, an der Versammlung von jedem Ort aus durch eine akustische und
optische Einwegverbindung in Echtzeit teilzunehmen, dem gesamten Verlauf der
Hauptversammlung (einschließlich des Berichts des Vorstands, der Generaldebatte
bzw. Beantwortung der Fragen der Aktionäre sowie der Beschlussfassung) zu folgen
und auf Entwicklungen in der Hauptversammlung zu reagieren. Die Live-Übertragung
der Hauptversammlung im Internet ist keine Zweiweg-Verbindung und ermöglicht
auch keine Fernteilnahme iSd § 102 Abs 3 Z 2 AktG und keine Fernabstimmung iSd §
102 Abs 3 Z 3 AktG iVm § 126 AktG.

Es wird zudem darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft für den Einsatz von
technischen Kommunikationsmitteln nur insoweit verantwortlich ist, als diese
ihrer Sphäre zuzurechnen sind.

Im Übrigen wird auf die "Information über die organisatorischen und technischen
Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung gemäß § 3
Abs 3 iVm § 2 Abs 4 COVID-19-GesV", die ab spätestens 12. Mai 2021 unter
www.omv.com > Über uns > Corporate Governance > Hauptversammlung >
Hauptversammlung 2021 bereitgestellt ist, hingewiesen. Wir bitten die Aktionäre
um besondere Beachtung dieser Information und der darin beschriebenen
Teilnahmevoraussetzungen und -bedingungen.

Tagesordnung

  1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2020 samt Lagebericht, des
     (konsolidierten) Corporate Governance-Berichts, des (konsolidierten)
     Berichts über Zahlungen an staatliche Stellen, des konsolidierten
     nichtfinanziellen Berichts, des Konzernabschlusses 2020 samt
     Konzernlagebericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung sowie des vom
     Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2020.
  2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2020
     ausgewiesenen Bilanzgewinns.
  3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
     Geschäftsjahr 2020.
  4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
     das Geschäftsjahr 2020.
  5. Beschlussfassung über die Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats
     für das Geschäftsjahr 2020.
  6. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
     Geschäftsjahr 2021.
  7. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht für den Vorstand und den
     Aufsichtsrat.
  8. Beschlussfassungen über den Long Term Incentive Plan und das Equity
     Deferral.
  9. Wahlen in den Aufsichtsrat.
 10. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands, mit Zustimmung des
     Aufsichtsrats eigene Aktien der Gesellschaft zur Ausgabe an Arbeitnehmer,
     leitende Angestellte und/oder Mitglieder des Vorstands/der Geschäftsführung
     der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens,
     einschließlich zur Bedienung von Aktienübertragungsprogrammen, insbesondere
     von Long-Term-Incentive-Plänen einschließlich Equity Deferrals oder
     sonstigen Beteiligungsprogrammen, unter Ausschluss der allgemeinen
     Kaufmöglichkeit der Aktionäre, zu veräußern oder zu verwenden.


Unterlagen zur Hauptversammlung

Zur Vorbereitung auf die Hauptversammlung stehen unseren Aktionären spätestens
ab 12. Mai 2021 folgende Unterlagen zur Verfügung:

* Information über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die
  Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung gemäß § 3 Abs 3 iVm § 2 Abs 4
  COVID-19-GesV;
* die in Tagesordnungspunkt 1 angeführten Unterlagen;
* die gemeinsamen Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats zu den
  Tagesordnungspunkten 2, 3, 4, 5, 7, 8 und 10;
* die Beschlussvorschläge des Aufsichtsrats zu den Tagesordnungspunkten 6 und 9;
* der Vergütungsbericht für den Vorstand und den Aufsichtsrat;
* die Erklärungen gemäß § 87 Abs 2 AktG zu Tagesordnungspunkt 9; sowie
* der Bericht gemäß § 65 Abs 1b iVm §§ 170 Abs 2 und 153 Abs 4 AktG für die
  Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 10.


Die angeführten Unterlagen, der vollständige Text dieser Einberufung sowie
Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht an einen der
besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV, ein Frageformular
und alle weiteren Veröffentlichungen der Gesellschaft im Zusammenhang mit dieser
Hauptversammlung sind für Sie spätestens ab 12. Mai 2021 auf der im Firmenbuch
eingetragenen Website der Gesellschaft unter www.omv.com > Über uns > Corporate
Governance > Hauptversammlung > Hauptversammlung 2021 frei verfügbar.

Der Jahres- und der Konzernabschluss werden, jeweils inklusive Anhang, am 4.
Juni 2021 im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung" veröffentlicht.

Teilnahme von Aktionären an der Hauptversammlung

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der virtuellen
Hauptversammlung nach Maßgabe der COVID-19-GesV geltend gemacht werden können,
richtet sich nach dem Aktienbesitz am Nachweisstichtag; das ist Sonntag, der 23.
Mai 2021, 24:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien).

Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung nach Maßgabe der COVID-19-GesV
ist nur berechtigt, wer am Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der
Gesellschaft nachweist.

Der Nachweis des Aktienbesitzes zum Nachweisstichtag erfolgt durch eine
Bestätigung des Kreditinstituts, bei dem der Aktionär sein Depot unterhält
(Depotbestätigung), vorausgesetzt es handelt sich dabei um ein Kreditinstitut
mit Sitz in einem Mitgliedstaat des EWR oder in einem Vollmitgliedstaat der
OECD. Aktionäre, deren Depotführer diese Voraussetzung nicht erfüllt, werden
gebeten, sich mit der Gesellschaft in Verbindung zu setzen.

Die Depotbestätigung muss nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 10a AktG) in
deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sein und folgende Angaben
enthalten:

  1. Angaben über das ausstellende Kreditinstitut: Name (Firma) und Anschrift
     oder einen im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Code;
  2. Angaben über den Aktionär: Name (Firma) und Anschrift, Geburtsdatum bei
     natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
     juristischen Personen;
  3. Depotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung des Depots;
  4. Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien und ihre Bezeichnung oder ISIN;
  5. Ausdrückliche Angabe, dass sich die Bestätigung auf den Depotbestand am 23.
     Mai 2021, um 24:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien) bezieht.


Kraftlos erklärte Aktien

Aktionäre, deren Aktien am 21. März 2011 für kraftlos erklärt wurden (siehe
Veröffentlichung im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung" am 22. März 2011 und auf der
Website der Gesellschaft unter www.omv.com > Investoren > OMV Aktie >
Verpflichtende Veröffentlichungen > Aufforderung zur Einreichung von
Aktienurkunden), können ihre Stimmrechte und übrigen Aktionärsrechte in der
Hauptversammlung nur dann ausüben, wenn sie rechtzeitig vor dem Nachweisstichtag
(23. Mai 2021, 24:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien)) ihre (kraftlosen) Aktienurkunden
bei der UniCredit Bank Austria AG eingereicht haben und eine Gutschrift auf
ihrem Wertpapierdepot erfolgt ist.

Übermittlung von Depotbestätigungen

Depotbestätigungen müssen spätestens am 28. Mai 2021, um 24:00 Uhr MESZ
(Ortszeit Wien) ausschließlich auf einem der folgenden Wege bei der Gesellschaft
einlangen:

* per Post, Kurierdienst oder persönlich:
  OMV Aktiengesellschaft, c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH, 8242 St. Lorenzen/
  Wechsel, Köppel 60, Österreich;
* per E-Mail:  anmeldung.omv@hauptversammlung.at, wobei die Depotbestätigung in
  Textform, beispielsweise als PDF oder TIF, dem E-Mail anzuschließen ist;
* per Telefax: +43 1 8900 500 56;
* per SWIFT: GIBAATWGGMS - Message Type MT598 oder MT599; bitte unbedingt ISIN
  AT0000743059 im Text angeben.


Soll durch die Depotbestätigung der Nachweis der gegenwärtigen Eigenschaft als
Aktionär geführt werden, so darf sie zum Zeitpunkt der Vorlage bei der
Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein.

Die Kreditinstitute werden ersucht, Depotbestätigungen nach Möglichkeit
gesammelt (in Listenform) zu übermitteln.

Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch
Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können daher über
ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer
Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.

Vertretung von Aktionären in der Hauptversammlung durch besondere
Stimmrechtsvertreter

Im Einklang mit § 3 Abs 4 COVID-19-GesV kann das Recht zur Stellung von
Beschlussanträgen, zur Stimmabgabe sowie zur Erhebung eines Widerspruchs in der
virtuellen Hauptversammlung ausschließlich durch einen der nachstehenden
besonderen Stimmrechtsvertreter ausgeübt werden.

Jedem Aktionär, der zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung berechtigt
ist und dies der Gesellschaft gemäß den Vorgaben in der Einberufung der
Hauptversammlung nachgewiesen hat, kommt das Recht zu, einen der folgenden
besonderen Stimmrechtsvertreter zu bestellen:


* Rechtsanwalt Mag. Ewald Oberhammer, LL.M.
  c/o Oberhammer Rechtsanwälte GmbH
  1010 Wien, Karlsplatz 3/1
   oberhammer.omv@hauptversammlung.at

* Dipl.-Volksw., Dipl.-Jur. Florian Beckermann, LL.M.
  c/o Interessenverband für Anleger, IVA
  1130 Wien, Feldmühlgasse 22
   beckermann.omv@hauptversammlung.at

* Rechtsanwalt Mag. Christoph Moser
  c/o Schönherr Rechtsanwälte GmbH
  1010 Wien, Schottenring 19
   moser.omv@hauptversammlung.at [moser.omv@hauptversammlung.at]

* Rechtsanwalt Dr. Christoph Nauer, LL.M.
  c/o bpv Hügel Rechtsanwälte GmbH
  1220 Wien, ARES-Tower, Donau-City-Straße 11
   nauer.omv@hauptversammlung.at [nauer.omv@hauptversammlung.at]


Jeder Aktionär kann zwischen den oben genannten Personen als besonderen
Stimmrechtsvertreter frei wählen und diesem Vollmacht erteilen. Die Kosten
dieser besonderen Stimmrechtsvertreter trägt die Gesellschaft. Sämtliche übrige
Kosten, insbesondere die eigenen Bankspesen für die Depotbestätigung oder
Portokosten, hat der Aktionär zu tragen.

Für die Bevollmächtigung eines besonderen Stimmrechtsvertreters bzw. den
Widerruf der Bevollmächtigung empfehlen wir unseren Aktionären, stets das ab
spätestens 12. Mai 2021 unter www.omv.com > Über uns > Corporate Governance >
Hauptversammlung > Hauptversammlung 2021 bereitgestellte Vollmachtsformular bzw.
Widerrufsformular zu verwenden. Für eine direkte Kontaktaufnahme sind die
besonderen Stimmrechtsvertreter unter den oben genannten Kontaktdaten
erreichbar, wobei diese im Falle spezifischer Instruktionen rechtzeitig erfolgen
sollte.

Für die Prüfung ihrer Identität ersuchen wir unsere Aktionäre, in dem
Vollmachtsformular in dem dafür vorgesehenen Feld jene E-Mail-Adresse anzugeben,
die auch für den Versand von Instruktionen an den besonderen
Stimmrechtsvertreter (Weisungen, Anträge oder Widersprüche) oder für Fragen und
Redebeiträge an die Gesellschaft verwendet wird. Zudem sollten die in der
Depotbestätigung genannten Inhaberdaten mit den Daten auf der Vollmacht
übereinstimmen (andernfalls wird die Vollmacht unter Umständen nicht als gültig
anerkannt).

Bei Bevollmächtigung einer anderen Person (als eines der zuvor genannten
besonderen Stimmrechtsvertreters) ist zu beachten, dass durch eine wirksame
Vollmachtskette (Subvollmacht) sichergestellt sein muss, dass für die Ausübung
des Stimmrechts, des Antragsrechts und des Widerspruchsrechts einer der
besonderen Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt wird. Die Bevollmächtigung einer
anderen Person für die Ausübung dieser Rechte in der virtuellen Hauptversammlung
ist nicht möglich.

Ein Aktionär kann seinem depotführenden Kreditinstitut - nach Absprache mit
diesem - Vollmacht erteilen. In diesem Fall genügt es, wenn das Kreditinstitut
zusätzlich zur Depotbestätigung auf einem der dafür zugelassenen Wege (siehe
oben unter Übermittlung von Depotbestätigungen) gegenüber der Gesellschaft die
Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde; die Vollmacht selbst muss in
diesem Fall nicht an die Gesellschaft übermittelt werden. Das depotführende
Kreditinstitut hat sich für die Stellung von Beschlussanträgen, die Stimmabgabe
und die Erhebung eines Widerspruchs in der Hauptversammlung ebenso eines von der
Gesellschaft vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreters zu bedienen.

Übermittlung der Vollmacht an die Gesellschaft

Ausgefüllte und unterschriebene Erklärungen über die Erteilung und den Widerruf
von Vollmachten können ausschließlich auf einem der folgenden Wege bis tunlichst
1. Juni 2021, 16:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien) in Textform bei der Gesellschaft
einlangen:

* per Post, Kurierdienst oder persönlich:

OMV Aktiengesellschaft, c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH, 8242 St. Lorenzen/
Wechsel, Köppel 60, Österreich;


* per E-Mail:

für RA Oberhammer:  oberhammer.omv@hauptversammlung.at
für RA Moser:  moser.omv@hauptversammlung.at [moser.omv@hauptversammlung.at]
für Herrn Beckermann:  beckermann.omv@hauptversammlung.at
[beckermann.omv@hauptversammlung.at]
für RA Nauer:  nauer.omv@hauptversammlung.at [nauer.omv@hauptversammlung.at]
wobei die Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF oder TIF, dem E-Mail
anzuschließen ist;

Vollmachten, die an andere Personen als die genannten besonderen
Stimmrechtsvertreter erteilt werden, richten Sie in der beschriebenen Form bitte
an  anmeldung.omv@hauptversammlung.at [anmeldung.omv@hauptversammlung.at];


* per Telefax: +43 1 8900 500 56;

* per SWIFT: GIBAATWGGMS - Message Type MT598 oder MT599; bitte unbedingt ISIN
  AT0000743059 im Text angeben.


Durch diese Art der Übermittlung hat der von Ihnen gewählte besondere
Stimmrechtsvertreter unmittelbar Zugriff auf die Vollmacht.

Eine erteilte Vollmacht kann vom Aktionär widerrufen werden. Der Widerruf wird
erst wirksam, wenn er der Gesellschaft zugeht.

Eine Übermittlung der Vollmacht durch persönliche Vorlage am Versammlungsort ist
nicht zulässig.

Rechte der Aktionäre gemäß §§ 109, 110, 118 und 119 AktG

Aktionäre, die einzeln oder zusammen seit mindestens drei Monaten Anteile in
Höhe von mindestens 5 % des Grundkapitals halten, können bis spätestens 12. Mai
2021 (einlangend) schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die
Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Für jeden
solchen Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung vorgelegt
werden.

Aktionäre, die einzeln oder zusammen mindestens 1 % des Grundkapitals halten,
können bis spätestens 21. Mai 2021 zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform
Vorschläge zur Beschlussfassung übermitteln, wobei eine Begründung anzuschließen
ist, und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der
betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen
Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch
eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden.

Für Wahlen in den Aufsichtsrat (Tagesordnungspunkt 9) ist Folgendes zu beachten:
Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle
der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG.
Diese Erklärungen müssen der Gesellschaft ebenfalls bis spätestens 21. Mai 2021
zugehen. Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern müssen von der
Gesellschaft samt den genannten Erklärungen bis spätestens 26. Mai 2021 auf der
im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht
werden, widrigenfalls die betreffende Person nicht in die Abstimmung einbezogen
werden darf. Bei der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern hat die Hauptversammlung
die Kriterien des § 87 Abs 2a AktG, insbesondere die fachliche und persönliche
Qualifikation der Mitglieder, die fachlich ausgewogene Zusammensetzung des
Aufsichtsrats, Aspekte der Diversität und der Internationalität sowie die
berufliche Zuverlässigkeit, zu beachten.

Für Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern wird weiters bekannt
gemacht, dass § 86 Abs 7 AktG auf die Gesellschaft anwendbar ist. Gemäß § 86 Abs
9 AktG wurde von der Mehrheit der Kapitalvertreter mehr als sechs Wochen vor der
Hauptversammlung Widerspruch gegen die Gesamterfüllung erhoben. Der
Mindestanteil von 30 % Frauen und 30% Männer ist daher von den Kapital- und
Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat getrennt zu erfüllen. Derzeit setzt sich
der Aufsichtsrat der Gesellschaft aus fünfzehn Mitgliedern zusammen (zehn
Kapitalvertreter und fünf Arbeitnehmervertreter). Bei unveränderter Anzahl der
Aufsichtsratsmitglieder müssen daher im Aufsichtsrat der Gesellschaft mindestens
drei Sitze der Kapitalvertreter jeweils von Frauen und Männern besetzt sein, um
den Mindestanteil zu erfüllen.

Jeder Aktionär ist berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der
Tagesordnung über seinen bevollmächtigten besonderen Stimmrechtsvertreter
Anträge zu stellen. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis der
Teilnahmeberechtigung des Aktionärs sowie die Erteilung einer entsprechenden
Vollmacht an einen besonderen Stimmrechtsvertreter. Ein Aktionärsantrag auf Wahl
eines Aufsichtsratsmitglieds setzt zwingend die fristgerechte Übermittlung eines
Wahlvorschlags in Textform gemäß § 110 AktG samt einer Erklärung gemäß § 87 Abs
2 AktG (siehe oben) voraus.

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die Auskunftspflicht
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen und auf die Lage des Konzerns
sowie der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die Auskunft hat den
Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen. Die
Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer
Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen
einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder die Erteilung der Auskunft strafbar
wäre oder soweit sie auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der
Gesellschaft in Form von Frage und Antwort über mindestens sieben Tage vor
Beginn der Hauptversammlung durchgehend zugänglich war.

Zur Ausübung des Auskunftsrechts in der Hauptversammlung gemäß § 118 AktG sind
die Aktionäre auch bei der virtuellen Hauptversammlung selbst berechtigt.

Weitergehende Informationen über die Rechte der Aktionäre, insbesondere wie
Beschlussanträge übermittelt werden können und wie der Nachweis des jeweils
erforderlichen Aktienbesitzes zu erbringen ist, finden Sie im Dokument "Rechte
der Aktionäre 2021", das ab sofort auf der im Firmenbuch eingetragenen Website
der Gesellschaft unter www.omv.com > Über uns > Corporate Governance >
Hauptversammlung > Hauptversammlung 2021 verfügbar ist.

Zusätzlich finden Sie weitergehende Informationen im Zusammenhang mit der
Abhaltung der diesjährigen Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung,
insbesondere zur Ausübung des Stimmrechts, des Antrags- und Widerspruchsrechts
sowie zur Übermittlung von Fragen im Dokument "Information über die
organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an der
virtuellen Hauptversammlung gemäß § 3 Abs 3 iVm § 2 Abs 4 COVID-19-GesV", das ab
spätestens 12. Mai 2021 auf der im Firmenbuch eingetragenen Website der
Gesellschaft unter www.omv.com > Über uns > Corporate Governance >
Hauptversammlung > Hauptversammlung 2021 verfügbar ist.

Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte

Zum 28. April 2021 ist das Grundkapital der Gesellschaft in 327.272.727
Stückaktien zerlegt. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Aktien, die im Besitz der
Gesellschaft sind, sind nicht stimmberechtigt. Daher sind zum 28. April 2021
326.974.881 Stimmrechte ausübbar. Die Anzahl der ausübbaren Stimmrechte wird
sich voraussichtlich bis zur Hauptversammlung aufgrund der für Anfang Mai 2021
geplanten Übertragung von eigenen Aktien im Rahmen des Long Term Incentive Plans
2018 und des Aktienteils des Jahresbonus 2020 ("Equity Deferral") noch
verändern.

Eine von der Hauptversammlung beschlossene Dividende wird gemäß § 27 Abs 6 der
Satzung der OMV Aktiengesellschaft 30 Tage nach Beschlussfassung durch die
Hauptversammlung fällig, falls diese nichts anderes beschließt. Eine
diesbezügliche Dividendenbekanntmachung wird spätestens am 4. Juni 2021
erfolgen. Aktionäre können ihre Dividendenrechte über ihre Depotbank ausüben,
die die Dividende über die Zahlstellen dem jeweiligen Konto gutbuchen wird.

Kein physischer Zutritt zur Hauptversammlung

Wir ersuchen um Verständnis und weisen darauf hin, dass zum Schutz der
Teilnehmer unserer Hauptversammlung weder Aktionäre noch Gäste physisch an der
Hauptversammlung teilnehmen können.

Dies ist erforderlich, damit sowohl die gebotene Reduktion an in der
Hauptversammlung agierenden Akteuren als auch ein geregelter Ablauf
sichergestellt werden können.

Information zum Datenschutz der Aktionäre

Der Vorstand hat zum Schutz der Aktionäre und der sonstigen Teilnehmer an der
Hauptversammlung der OMV Aktiengesellschaft (FN 93363 z) Trabrennstraße 6-8, A-
1020 Wien ("OMV AG" oder "wir") beschlossen, das COVID-19-GesG und die COVID-19-
GesV zur Abhaltung einer virtuellen Hauptversammlung in Anspruch zu nehmen. Die
Stimmabgabe, das Recht, Anträge zu stellen und das Recht, Widerspruch zu erheben
erfolgen ausschließlich durch Vollmachtserteilung und Weisung an einen der von
der Gesellschaft vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß den
Bestimmungen der COVID-19-GesV.

OMV AG verarbeitet personenbezogene Daten der Aktionäre (insbesondere jene gemäß
§ 10a Abs 2 AktG, dies sind Name, Anschrift, Geburtsdatum, Nummer des
Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien des Aktionärs, gegebenenfalls Aktiengattung,
Nummer der Stimmkarte sowie gegebenenfalls Name und Geburtsdatum des oder der
Bevollmächtigten sowie die E-Mail-Adresse und Unterschrift/firmenmäßige
Zeichnung des Aktionärs) auf Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen,
insbesondere der europäischen Datenschutzgrundverordnung ("DSGVO") sowie des
österreichischen Datenschutzgesetzes ("DSG 2018"), der einschlägigen
aktienrechtlichen Bestimmungen sowie des COVID-19-GesG iVm COVID-19-GesV, um den
Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu
ermöglichen.

Für die Verarbeitung ist die OMV AG Verantwortliche im Sinne der DSGVO.

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Aktionären ist für die
Teilnahme von Aktionären und deren Vertretern an der Hauptversammlung gemäß dem
Aktiengesetz zwingend erforderlich oder erfolgt zur Wahrung berechtigter
Interessen der OMV AG oder eines Dritten, nämlich insbesondere der Durchführung
einer ordnungsgemäßen und gesetzeskonformen (virtuellen) Hauptversammlung.
Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art 6 Abs 1 lit c DSGVO sowie Art
6 Abs 1 lit f DSGVO.

Die OMV AG bedient sich zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung externer
Dienstleistungsunternehmen, wie etwa Notare, Rechtsanwälte und auf die
Organisation der Hauptversammlung spezialisierter Dienstleister. Diese erhalten
von der OMV AG nur solche personenbezogenen Daten, die für die Durchführung der
Dienstleistung notwendig sind und verarbeiten diese Daten ausschließlich auf
Weisung der OMV AG. Soweit rechtlich notwendig, hat OMV AG mit diesen
Dienstleistungsunternehmen Auftragsdatenverarbeiterverträge abgeschlossen.

Nimmt ein Aktionär an der Hauptversammlung teil, können alle bei der
Hauptversammlung physisch anwesenden besonderen Stimmrechtsvertreter, die
physisch anwesenden Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, der physisch
anwesende Notar und alle anderen anwesenden Personen mit einem Recht zur
physischen Teilnahme an der Hauptversammlung in das gesetzlich vorgeschriebene
Teilnahmeverzeichnis (§ 117 AktG) und dadurch auch in die darin genannten
personenbezogenen Daten (Wohnort, Name, Beteiligungsverhältnis) Einsicht nehmen.
Die OMV AG ist zudem gesetzlich verpflichtet, personenbezogene Aktionärsdaten
(insb. das Teilnehmerverzeichnis) als Teil des notariellen Protokolls zum
Firmenbuch einzureichen (§ 120 AktG).

Die Daten der Aktionäre werden anonymisiert bzw. gelöscht, sobald sie für die
Zwecke, für die sie erhoben bzw. verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind
und soweit nicht andere Rechtspflichten eine weitere Speicherung erfordern.
Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich insbesondere aus dem
Unternehmens- und Aktienrecht, aus dem Steuer- und Abgabenrecht sowie aus
Geldwäschebestimmungen. Sofern rechtliche Ansprüche von Aktionären gegen die OMV
AG oder umgekehrt von OMV AG gegen Aktionäre erhoben werden, dient die
Speicherung personenbezogener Daten der Klärung und Durchsetzung von Ansprüchen
in Einzelfällen.

Jeder Aktionär hat ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-,
Einschränkungs-, Widerspruchs-, und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung
personenbezogener Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach den Vorgaben
der DSGVO. Diese Rechte können die Aktionäre gegenüber der OMV AG über die E-
Mail Adresse  privacy@omv.com oder über folgende Kontaktdaten geltend machen:

OMV Aktiengesellschaft
Trabrennstraße 6-8
1020 Wien
Datenschutzbeauftragter: Mag. Manfred Spanner, Msc.

Zudem steht den Aktionären ein Beschwerderecht bei der zuständigen
Aufsichtsbehörde (in Österreich: Österreichische Datenschutzbehörde) zu.

Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung unter
www.omv.com > Über uns > Corporate Governance > Hauptversammlung >
Hauptversammlung 2021 zu finden.

Wien, im April 2021
Der Vorstand



Rückfragehinweis:
OMV Aktiengesellschaft

Andreas Rinofner, Public Relations
Tel.: +43 (1) 40 440-21357; e-mail:  public.relations@omv.com

Florian Greger, Investor Relations
Tel.: +43 (1) 40 440-21600; e-mail:  investor.relations@omv.com

Ende der Mitteilung                               euro adhoc
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Emittent:    OMV Aktiengesellschaft
             Trabrennstraße  6-8
             A-1020 Wien
Telefon:     +43 1 40440/21600
FAX:         +43 1 40440/621600
Email:        investor.relations@omv.com
WWW:         http://www.omv.com
ISIN:        AT0000743059
Indizes:     ATX
Börsen:      Wien
Sprache:     Deutsch

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