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Stellungnahme der SCHUFA zur aktuellen Berichterstattung von SZ/NDR/WDR: Vorwürfe frei erfunden und haltlos

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Pressemitteilung der SCHUFA Holding AG

Stellungnahme zur aktuellen Berichterstattung von SZ/NDR/WDR: Vorwurf des „Behördenhoppings“ ist frei erfunden und haltlos

Wiesbaden, 12. Januar 2021 – Die heute vom Recherchenetzwerk des NDR/WDR und Süddeutsche Zeitung erhobenen Vorwürfe, die SCHUFA würde versuchen, das Projekt SCHUFA CheckNow nun von einer zweiten Landesdatenschutzbehörde prüfen zu lassen, da diese unternehmensfreundlicher sei, ist frei erfunden, falsch und haltlos.

Richtig ist, dass die SCHUFA mit beiden Behörden gesprochen hat. Die Hessische Landesdatenschutzbehörde ist von der SCHUFA im Nachgang zu einem Termin mit der Bayerischen Aufsicht mit gleicher Post über das Projekt informiert worden. Ferner lässt das Recherchenetzwerk außer Acht, dass es inzwischen einen Termin der SCHUFA mit beiden Aufsichtsbehörden zusammen gegeben hat. Die Datenschutzbehörden in Deutschland stimmen sich zudem regelmäßig von sich aus ab und ermitteln die Zuständigkeiten untereinander.

Die Zuständigkeit der jeweiligen Aufsichtsbehörde wird zudem nicht vom Verantwortlichen, sondern grundsätzlich von den Aufsichtsbehörden gem. § 40 Absatz 2 Satz 2 BDSG bestimmt. So war es auch hier. Die Zuständigkeit wurde vom BayLDA gemeinsam mit dem HBDI festgelegt, ohne dabei Interessen der SCHUFA zu berücksichtigen.

Die SCHUFA hat aktiv von sich aus den Kontakt zu Behörden gesucht – und zwar aus der guten Gepflogenheit heraus. Eine Meldepflicht oder gar eine Genehmigungspflicht gibt es nicht. Darüber hatte die SCHUFA auch das Recherchenetzwerk informiert:

„Die ehemals bestehenden Meldepflichten gibt es nicht mehr. Gleichwohl hält die SCHUFA an der seit vielen Jahren bestehenden Gepflogenheit fest, die jeweils zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörden über Neuerungen zu informieren.

Der erhobene Vorwurf der „Rosinenpickerei“ ist folglich vollkommen haltlos und verzerrt sowohl die tatsächlichen Vorkommnisse als auch die rechtlichen Grundlagen für die Zusammenarbeit der SCHUFA mit den Aufsichtsbehörden.

Die SCHUFA Holding AG

Die SCHUFA ist Deutschlands führender Lösungsanbieter von Auskunftei- und Informationsdienstleistungen für Unternehmen und Verbraucher. Insgesamt sind rund 10.000 Firmenkunden als Vertragspartner an unsere Dienstleistungen angeschlossen. Zudem nutzen rund 2,2 Millionen Privatkunden die SCHUFA-Angebote. Privat- und Geschäftskunden wie Banken, Sparkassen und Händlern bietet das Unternehmen kreditrelevante Informationen rund um Bonität, Identität und Betrugsprävention. Auf Grundlage unserer Entscheidungshilfen werden für Privat- und Geschäftskunden schnelle, kostengünstige und unbürokratische Vertragsabschlüsse möglich. Informationen rund um Produkte und Services für Privatkunden sowie eine Online-Einsicht in die eigenen, bei der SCHUFA gespeicherten Daten sind auf dem Internetportal www.meineSCHUFA.de erhältlich. Der Datenbestand der SCHUFA umfasst 1,002 Milliarden Informationen zu 67,9 Millionen Privatpersonen und 6,0 Millionen Unternehmen.

Das SCHUFA Engagement

Die SCHUFA hat ihr gesellschaftliches Engagement in den vergangenen Jahren kontinuierlich ausgebaut und trägt damit zu einer transparenten Finanzkultur und Überschuldungvorsorge in Deutschland bei. Als Informationsdienstleister für Wirtschaft und Verbraucher stehen vor allem die Themen Aufklärung und Datenschutz im Mittelpunkt vieler Projekte. Die wichtigsten Projekte im Überblick: Der jährliche erscheinende SCHUFA Kredit-Kompass beleuchtet die Konsumkompetenz und das Kreditverhalten der deutschen Bürger. Der SCHUFA-Verbraucherbeirat diskutiert aktuelle Verbraucherthe­men und entwickelt daraus Handlungsempfehlungen für die SCHUFA. Der SCHUFA Ombudsmann kümmert sich als neutrale Schlichtungsstelle um die Belange der Verbraucher. Mit der Bildungsinitiative „ WirtschaftsWerkstatt - Nimm deine Finanzen in die Hand“ und „ SCHUFA macht Schule“ engagiert sich die SCHUFA für die Ausbildung von Finanzkompetenz bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen.

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