Förderprogramm Musikfachhandel wird verlängert und ausgeweitet
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Förderprogramm Musikfachhandel wird verlängert und ausgeweitet
Kulturstaatsministerin Monika Grütters betont Bedeutung von Musikfachhandel, Vertrieb und Herstellung für die Kulturbranche
Bonn, 5.5.2021: Das aktuell laufende Programm „NEUSTART KULTUR – Digitale Strukturen im stationären Musikfachhandel“ der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien wird ausgebaut. Ab dem 10. Mai 2021 können noch mehr Unternehmen der Bereiche Musikfachhandel, Vertrieb und Herstellung Förderanträge stellen. Die Antragsfrist wird bis zum 30. Juni 2021, die Umsetzungsfrist bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Durchgeführt wird das Programm vom Deutschen Musikrat (DMR) in Kooperation mit der SOMM – Society Of Music Merchants e.V., unterstützt vom Verband unabhängiger Musikunternehmer*innen e.V. (VUT) und dem Gesamtverband Deutscher Musikfachgeschäfte e.V. (GDM).
Kulturstaatsministerin Monika Grütters sagt: „Unsere in ihrer Vielfalt einzigartige Musikkultur ist ohne den Musikfachhandel undenkbar. Denn er versorgt den Profi- und Amateurmusikbereich mit hochwertigen Noten und Instrumenten. Zugleich sind die rund 2500 Fachgeschäfte in Deutschland genau wie Buchhandlungen vor allem Orte kultureller Begegnung. Indem wir das erfolgreiche Förderprogramm für den Musikfachhandel fortsetzen, helfen wir den vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen der Branche über diese schwere Zeit hinweg. Dadurch leisten wir außerdem über die Krise hinaus einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Infrastruktur unseres Musiklebens.“
Neben dem stationären Musikfachhandel, dem Tonträgerfachhandel und den mittelständischen Herstellern und Manufakturen von Musikinstrumenten, die bislang schon antragsberechtigt waren, können ab sofort auch Meisterbetriebe aus dem Bereich des Musikinstrumentenbaus sowie Musikverlage mit Schwerpunkt auf Noten (Papiergeschäft) und der Notengroßhandel Förderanträge stellen. Zusätzlich gibt es spürbare Erleichterungen bei der Antragsberechtigung auch für die bislang schon berücksichtigten Branchen.
Werden die Voraussetzungen erfüllt, so kann sich jedes Unternehmen mit bis zu 15.000 € fördern lassen. Bisher haben bereits über 200 Unternehmen die Möglichkeit zur Antragstellung genutzt, um verstärkt in ihre digitalen Vertriebsstrukturen sowie in die Qualifizierung ihrer Beschäftigten zu investieren, beispielsweise durch eine zeitgemäße Hard- und Software, einen benutzerfreundlichen Webshop oder eine ansprechende Homepage.
Ab dem 10. Mai 2021 ist die Antragstellung über das Online-Formular des Deutschen Musikrates wieder möglich. Alle wichtigen Informationen hierzu sind bereits vorab zu finden unter https://neustart-musik.musikrat.org/ oder unter der Service-Hotline 0228/2091-159.
Kontakt:
Deutscher Musikrat gemeinnützige Projektgesellschaft mbH Thomas Strang, Programmleitung Tel.: 0228 – 2091 157, strang@musikrat.de
Deutscher Musikrat gemeinnützige Projektgesellschaft mbH Dr. Anke Steinbeck, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Tel.: 0228 – 2091 165, steinbeck@musikrat.de