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Der Tagesspiegel: Spidla: Nokia-Mitarbeiter können mit Hilfen aus dem Brüsseler Sozialfonds rechnen
EU-Sozialkommissar kündigt Erweiterung der Brüsseler Anti-Diskriminierungsrichtlinie an

Berlin (ots)

Berlin - EU-Sozialkommissar Vladimir Spidla lässt
offen, ob die von der Schließung des Nokia-Werks in Bochum 
betroffenen Mitarbeiter Hilfen des EU-Globalisierungsfonds in 
Anspruch nehmen können. Dies hänge auch von der Begründung eines 
entsprechenden Antrags der Bundesregierung ab, sagte Spidla dem 
"Tagesspiegel" (Mittwoch). Zuversichtlich zeigte sich der 
tschechische EU-Kommissar angesichts der Möglichkeit, dass die 
Europäische Union den Nokia-Beschäftigten mit Geldern aus dem 
Sozialfonds etwa bei Umschulungen oder bei der Weiterbildung hilft: 
"Im Rahmen des Sozialfonds gibt es Möglichkeiten, das ist keine 
Frage", sagte er.
Wenn ein Sozialplan aufgestellt und eine Gesamtstrategie für das 
weitere Verfahren am Standort Bochum erstellt werde, könnten auch 
Gelder aus dem EU-Sozialfonds fließen, sagte der EU-Kommissar. Aus 
dem Sozialfonds stehen Deutschland für die kommenden sieben Jahre 
insgesamt  9,38 Milliarden Euro zur Verfügung. Dieser Betrag sei 
bislang "sicher nicht" ausgeschöpft, erklärte Spidla.
Ob die Nokia-Mitarbeiter darüber hinaus auch Hilfszahlungen aus 
dem EU-Globalisierungsfonds erwarten könnten, bezeichnete Spidla 
hingegen als "offene Frage". Allein eine Betriebsverlagerung nach 
Rumänien - also innerhalb der EU - sei "kein wirklicher Anlass" für 
die Bundesregierung, um Gelder aus dem Globalisierungsfonds zu 
beantragen. Entscheidend sei, wie ein möglicher Antrag auf Hilfen aus
dem Globalisierungsfonds von den deutschen Behörden begründet sei. 
Zuwendungen aus diesem Fonds seien denkbar, falls die geplante 
Schließung des Standortes Bochum "eine Konsequenz globaler 
Veränderungen" darstelle.
Spidla kündigte zudem für das kommende Halbjahr eine Erweiterung 
der Brüsseler Anti-Diskriminierungsrichtline an. Gegen 
Diskriminierungen müsse nicht nur am Arbeitsplatz vorgegangen werden,
sondern beispielsweise auch bei der Vergabe von Krediten, sagte 
Spidla. Deutschland habe mit dem vor eineinhalb Jahren in Kraft 
getreten Gleichbehandlungsgesetz die Brüsseler 
Anti-Diskriminierungsrichtlinie gut umgesetzt, fügte der Kommissar 
hinzu. "Der Schutz, den es in Deutschland gibt, geht sehr weit", 
sagte er. Allerdings gebe es auch hierzulande in einigen Punkten bei 
der Umsetzung der Brüsseler Richtlinie noch Nachbesserungsbedarf. So 
bemängelte Spidla, dass in dem Gleichbehandlungsgesetz nur eine Frist
von zwei Monaten vorgesehen ist, innerhalb der ein Anspruch auf 
Schadenersatz schriftlich geltend gemacht werden muss, beispielsweise
nach einer abgelehnten Bewerbung um einen Arbeitsplatz.
Bei Rückfragen: Tel. 030-26009-260

Pressekontakt:

Der Tagesspiegel
Chef vom Dienst
Thomas Wurster
Telefon: 030-260 09-308
Fax: 030-260 09-622
cvd@tagesspiegel.de


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