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Der Tagesspiegel: Erfolgshonorar für Anwälte schadet Prozessfinanzierern

Berlin (ots)

Berlin. Das neue Erfolgshonorar für Anwälte könnte
Prozessfinanzierer aus dem Geschäft drängen. "Bei Prozessen mit guten
Erfolgsaussichten ist es für den Anwalt und den Mandanten lukrativer,
ein Erfolgshonorar zu vereinbaren", sagte Ulrich Schellenberg, 
Vorsitzender des Berliner Anwaltsvereins und Vorstandsmitglied des 
Deutschen Anwaltvereins, dem Tagesspiegel (Samstagausgabe). "Prozesse
mit schlechten Erfolgschancen sind aber auch für die 
Prozessfinanzierer uninteressant", betonte der Berliner Anwalt 
anlässlich des derzeit in Berlin stattfindenden Deutschen 
Anwaltstags. "Insofern dürfte das Geschäft für die Prozessfinanzierer
in Zukunft schwerer werden." Der Bundestag hatte kürzlich 
beschlossen, dass ab dem 1. Juli dieses Jahres Anwälte in 
Ausnahmefällen Erfolgshonorare vereinbaren können. Bisher ist das 
strikt verboten. Derzeit füllen Prozessfinanzierer diese Nische. Das 
sind Versicherungen oder Fonds, die Anwalts- und Gerichtskosten 
vorschießen, sich dafür aber eine Erfolgsbeteiligung sichern.
Inhaltliche Rückfragen richten Sie bitte an:
Der Tagesspiegel, Redaktion Wirtschaft, Telefon: 030/26009-306

Pressekontakt:

Der Tagesspiegel
Chef vom Dienst
Thomas Wurster
Telefon: 030-260 09-308
Fax: 030-260 09-622
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