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Der Tagesspiegel: Münchner Staatsanwaltschaft begrüßt BGH-Urteil zu Siemens/Zwei weitere Anklagen fertig

Berlin (ots)

Die Münchner Staatsanwaltschaft hat das BGH-Urteil
zu den beiden früheren Siemens-Managern begrüßt. "Dieses Urteil 
bringt Rechtssicherheit für alle: Allein das Bilden von  schwarzen 
Kassen erfüllt bereits den Tatbestand der Untreue und ist damit 
strafbar", sagte Oberstaatsanwalt Anton Winkler dem Tagespiegel 
(Samstagausgabe). "Es kommt also nicht darauf an, dass dem 
Unternehmen tatsächlich  ein Schaden entsteht." Das sei auch die 
Auffassung der Münchner Staatsanwaltschaft in der Anklage gegen 
Reinhard Siekaczek gewesen, den ersten Verurteilten in der Affäre um 
schwarze Kassen bei Siemens. "Der BGH hat unsere  Rechtsauffassung 
bestätigt", sagte Winkler. Demnach stelle das Bilden von schwarzen 
Kassen eine Vermögensgefährdung dar, weil das Geld, das dorthin 
verschoben wurde, danach weder in der Buchhaltung noch in der Bilanz 
mehr auftauche und auch dem direkten Zugriff des Unternehmens 
entzogen wurde.
Die Münchner Staatsanwälte ermitteln insgesamt gegen rund 300 
Beschuldigte. "Zwei weitere Anklagen sind fertig", sagte Winkler. 
"Sie werden demnächst zugestellt." An wen, sagte Winkler nicht. 
Prozessbeobachter gehen  davon aus, dass es sich dabei um die beiden 
Helfer des geständigen und bereits Verurteilten Siekaczek handelt, 
der der Verwalter der schwarzen Kassen gewesen sein soll. Heinz Keil 
von Jagemann und Wolfgang Rudolph hatten in dem Prozess als Zeugen 
ausgesagt und ebenfalls gestanden. Beide waren in der 
Siemens-Kommunikationssparte Com für die Abwicklung der 
Schmiergeldzahlungen verantwortlich und gehören zu den rund 300 
Beschuldigten.
Inhaltliche Rückfragen richten Sie bitte an:
Der Tagesspiegel, Ressort Wirtschaft, Telefon: 030/26009-260

Pressekontakt:

Der Tagesspiegel
Chef vom Dienst
Thomas Wurster
Telefon: 030-260 09-308
Fax: 030-260 09-622
cvd@tagesspiegel.de


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