Der Tagesspiegel: Strafrechtsprofessor spricht von "Anfangsverdacht" gegen Eon Staatsanwaltschaft prüft Unterlagen der EU-Kommission auf strafbare Handlungen
Berlin (ots)
Berlin. Namhafte Wirtschafts- und Strafrechtsexperten werfen dem Stromkonzern Eon vor, er habe durch Zurückhaltung von Kraftwerkskapazitäten jahrelang die Preise an der Strombörse Leipzig zu Lasten der Stromkunden manipuliert. Es gebe mindestens einen "Anfangsverdacht" auf Börsenbetrug und Kursmanipulation, sagte der Nürnberger Strafrechts-Professor Matthias Jahn dem in Berlin erscheinenden "Tagesspiegel" (Freitagsausgabe). Darum seien "strafrechtliche Ermittlungen zwingend geboten." Der Energierechtsanwalt Peter Becker erklärte gegenüber dem Tagesspiegel, Eon habe allein im Jahr 2007 "3,6 Milliarden Euro rechtswidrig verdient."
Die Juristen stützen ihre Vorwürfe, die sie mit umfangreichen Aufsätzen in der "Zeitschrift für Neues Energierecht begründeten", auf Ermittlungen der EU-Kommission. Diese hatte 2006 bei einer Durchsuchung der Geschäftsräume von Eon zahlreiche Akten beschlagnahmt, um Beweise für mögliche Verstöße gegen das Kartellrecht zu finden. Das Verfahren wurde jedoch niedergeschlagen, nachdem der Konzern eingewilligt hatte, sein Übertragungsnetz zu verkaufen und Kraftwerke an Wettbewerber abzugeben. Zum Abschluss des Verfahrens im vergangenen November stellten die EU-Kartellwächter jedoch fest, es "bestehe Grund zu der Annahme, dass zwischen 2002 und 2007 verfügbare Erzeugungskapazität über hunderte von Stunden, das heißt wiederholt und andauernd über mehrere Jahre, zurückgehalten worden sein könnte (...), um damit einen Anstieg der Strompreise zum Nachteil der Verbraucher zu bewirken". Zuvor hatte auch das Bundeskartellamt in einem Gutachten zahlreiche Belege für eine mögliche Marktmanipulation aus den beschlagnahmten Akten zitiert.
Auf Anfrage erklärte die wegen des Standorts der Strombörse zuständige Staatsanwaltschaft Leipzig, derzeit gebe es kein Ermittlungsverfahren gegen Eon oder dessen Manager und Stromhändler. Allerdings werde man anhand "der übermittelten Unterlagen prüfen, ob zureichende Anhaltspunkte für strafbare Handlungen vorliegen".
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