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Der Tagesspiegel: Schaar fordert Ende der Unsicherheit bei Arbeitnehmerdatenschutz Bluttests nur zulässig, wenn Informationen für Job nötig sind

Berlin (ots)

Im Vorhaben der Koalition, den Datenschutz von
Arbeitnehmern zu regeln, sieht der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter
Schaar einen "sehr großen Fortschritt" gegenüber früheren 
Regierungen. "Ich erwarte jetzt wesentliche gesetzliche 
Klarstellungen, die bisherige Unsicherheiten beseitigen", sagte 
Schaar dem Tagesspiegel (Dienstagsausgabe). So sollten beispielsweise
durch Bluttests gewonnene medizinische Daten nur erhoben und 
gespeichert werden dürfen, wenn dies für die Anforderungen an einem 
konkreten Arbeitsplatz notwendig ist.
"Jemand, der Arzt oder Pilot werden will, muss mehr Auskünfte über
sich selbst zulassen als jemand, der im Sekretariat arbeiten will", 
sagte Schaar. Es dürfe keine "Standardtests" geben. Auch 
diskriminierende Fragen nach sexueller Orientierung oder 
Gewerkschaftszugehörigkeit müssten unterbleiben. Die Überwachung von 
Arbeitnehmern, etwa durch Kameras, dürfe nur im Ausnahmefall zulässig
sein, wenn Straftaten geschehen seien und es einen begründeten 
Verdacht gegen einen Beschäftigten gebe, sagte Schaar.
Geklärt werden müsse auch, ob bei der Korruptionsbekämpfung 
Arbeitnehmerdaten nur zur Verfolgung von Straftaten verwendet werden 
dürften oder auch präventiv zu deren Verhütung. Die kürzlich in Kraft
getretene Regelung im Bundesdatenschutzgesetz zugunsten Beschäftigter
lasse viele Fragen offen. Obwohl die Festlegungen im aktuellen 
Koalitionsvertrag "so konkret wie noch nie" seien, blieben im Detail 
viele Spielräume für Kompromisse; diese dürften nicht einseitig 
zulasten der Arbeitnehmer gehen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die 
Tagesspiegel-Politikredaktion, Tel.: 030 290 21 - 14 907

Pressekontakt:

Der Tagesspiegel
Chef vom Dienst
Thomas Wurster
Telefon: 030-260 09-308
Fax: 030-260 09-622
cvd@tagesspiegel.de


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