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Der Tagesspiegel: SPD verteidigt Entschädigungszahlung an Gäfgen

Berlin (ots)

Berlin - Der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, hat das Urteil des Frankfurter Landgerichts zu Gunsten des Kindsmörders Gäfgen verteidigt. "Wenn das Gericht die Androhung der Folter als erwiesen ansieht, ist das Urteil in Ordnung. Falls die Androhung von Folter in Deutschland zulässig wäre, hätten wir keinen Rechtsstaat", sagte Wiefelspütz dem Berliner "Tagesspiegel" (Freitagsausgabe). Insofern sei die Androhung von Folter "keine Bagatelle". Magnus Gäfgen habe schwerste Schuld auf sich geladen und sei zu Recht zu lebenslänglicher Haft verurteilt worden, doch auch Gäfgen habe unveräußerliche Rechte. Falls diese verletzt worden seien, habe er Anspruch auf Schmerzensgeld. Gäfgens schwere Schuld habe mit der Androhung von Folter nichts zu tun. "In Verhören geht es schon heftig zur Sache, das sind keine Kaffeekränzchen, aber es gibt Grenzen, die von der Strafprozessordnung festgelegt sind", sagte Wiefelspütz. Das Frankfurter Landgericht hatte das Land Hessen am Donnerstag zu einer Zahlung von 3000 Euro an Gäfgen verurteilt. Gäfgen hatte geklagt, da ein Polizist dem mittlerweile 36-Jährigen Gewalt angedroht hatte, um das Versteck des entführten Bankierssohn Jakob von Metzler zu erfahren.

Inhaltliche Rückfragen richten Sie bitte an: Der Tagesspiegel, Newsroom, Telefon: 030-29021-14909.

Pressekontakt:

Der Tagesspiegel
Chef vom Dienst
Thomas Wurster
Telefon: 030-29021 14013
E-Mail: cvd@tagesspiegel.de

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