Pressestimmen: Führender Völkerrechtler zu Irak
Berlin (ots)
Der künftige Richter am Internationalen Gerichtshof der UN in Den Haag, Bruno Simma, hat sich für einen Militärschlag ausgesprochen, sollte Saddam nicht die UN-Resolutionen erfüllen. "Wie es aussieht, sind die milderen Mittel ausgereizt", sagte Simma im Interview mit dem Tagesspiegel. Allerdings sei dafür eine zweite, eindeutige Resolution des UN-Sicherheitsrats nötig, die erste sei ein "absichtlicher Formelkompromiss". Simma forderte jedoch, die Waffeninspektionen der UN zunächst gründlich fortzusetzen. "Die Bedürfnisse des amerikanischen Militärs - etwa, dass es für einen Krieg im Sommer zu heiß wird - dürfen dabei keine Rolle spielen", sagte er. Bruno Simma ist Professor für Völkerrecht in München und tritt am Donnerstag sein Richteramt in Den Haag an. Er ist dort der dritte deutsche Richter seit Gründung der UN.
Das Interview erscheint in der Mittwochsausgabe des Tagesspiegels. In der Anlage erhalten Sie es im Wortlaut.
Tagesspiegel: Am heutigen Mittwoch wollen die Die USA wollen dem Sicherheitsrat Beweise vorlegen, dass der Irak über Massenvernichtungswaffen verfügt. Wie müssen diese Beweise aussehen, damit sie Folgen haben?
Simma: Es gibt im Völkerrecht keine Beweisregeln. Die Beweise müssen den Sicherheitsrat überzeugen. Das ist das einzige, worauf es ankommt. Je stärker die neuen Beweise die bisherigen Auflistungen Saddams widerlegen, desto eher wird der Sicherheitsrat einen Beschluss fassen, dass der Irak die Verpflichtungen aus der Resolution 1441 nicht zu erfüllen gedenkt.
Wenn der Sicherheitsrat keinen neuen Beschluss fasst, genügt die Resolution 1441 für ein militärisches Eingreifen der USA?
Die Resolution ist äußerst sorgfältig formuliert. Beide Auffassungen lassen sich aus ihr ableiten: Die, dass für einen Militärschlag erst eine weitere Resolution nötig ist, und die, dass die Amerikaner auch ohne sie losschlagen können. Ein absichtlicher Formelkompromiss.
Kann eine unklare Resolution einensolchen schwerwiegenden Eingriff wie einen einen Krieg rechtfertigen?
Die UN-Charta verbietet jede Gewalt, außer zur Selbstverteidigung. Eine Ermächtigung zum militärischen Eingreifen ist immer eine Ausnahme und Ausnahmen sind einschränkend zu interpretieren. Die Amerikaner stehen deshalb unter einer erhöhten Beweislast. Abgesehen davon wäre es mit einem Makel behaftet, wenn die Amerikaner die Auffassung der anderen Hälfte der Welt übergingen.
Wenn der Nachweis von Massenvernichtungsmitteln nicht gelingt, Saddam aber andererseitsauch weiter nicht kooperiert, wie die Resolution es verlangt - ist dann ein Krieg gerechtfertigt?
Da gibt es das Problem der Verhältnismäßigkeit. Zuvor ist es nötig, die Inspektionen wirklich umfassend durchzuführen. Es wäre sehr problematisch, wenn Amerika dies nicht respektierte und einseitig losschlüge. Der Sicherheitsrat hat aber auch die Möglichkeit, gleich den Einsatz von Gewalt zu autorisieren, wenn er mildere Mittel nicht für effektiv hält. Und wie es aussieht, sind die milderen Mittel ausgereizt.
Ist also eine eindeutige zweite Resolution nötig?
Die Amerikaner argumentieren immer noch auf Grundlage der Kuwait- Resolutionen von 1990 und 1991. Daraus folgern sie, dass jeder weitere Verstoß dagegen theoretisch zu einem Einsatz ermächtigt. Die Resolution 1441 sehen sie lediglich als Bestätigung, dass die Autorisierung zur Gewalt von damals wieder auflebt. Ich meine aber: Inzwischen ist so viel Zeit vergangen und so viel passiert, dass dies allein der Sicherheitsrat feststellen kann. Ich hoffe, dass den Inspekteuren noch ausreichend Zeit gegeben wird. Die Bedürfnisse des amerikanischen Militärs - etwa, dass es für einen Krieg im Sommer zu heiß wird - dürfen dabei keine Rolle spielen.
Hat Deutschland als UN-Mitglied Beistandspflichten, wenn der Sicherheitsrat einem Militäreinsatz zustimmt?
Nein. Die UN-Charta sieht solche Pflichten zwar vor. Aber dies war für den Fall gedacht, dass der Sicherheitsrat aufgrund von Sonderabkommen an einzelne Staaten herantritt und sie um Truppen bittet. Solche Sonderabkommen sind nie abgeschlossen worden. Nach einem Gutachten des Bundestags dürfen die Amerikaner ohne neue Resolution nicht losmarschieren. Tun sie es doch, wäre sogar jede Unterstützung verboten, weil es sich völkerrechtlich um einen Angriffskrieg handeln würde. Stimmt das?
Wenn man davon ausgeht, dass die Resolution 1441 keinen Angriff trägt, ja. Deshalb will man sich in Berlin ja auch in dieser Frage nicht festlegen.
Viele Experten sagen, das Völkerrecht sei im Umbruch, und die UN könnten den Herausforderungen des Terrors nicht begegnen. Haben sie Recht?
Dafür ist der Fall Irak ein denkbar schlechter Anlass. Hier erwägen die UN, ob sie gegen einen souveränen Staat mit militärischen Mitteln vorgehen wollen. Das ist genau der Fall, den die Charta im Auge hat. Die Charta ist dem Terrorismus gewachsen. Man muss vielleicht die Staaten verpflichten, den Terror wirksam zu bekämpfen. Dafür muss man die Charta nicht ändern, eine Resolution genügt. Wenn die Staaten dagegen verstoßen, könnten sie mit Sanktionen belegt werden. Für eine solche Maßnahme fehlt aber offenbar der politische Wille. Das ist kein Problem der Charta.
ots-Originaltext: Der Tagesspiegel
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