Pressestimmen: zu Dosenpfand Brüssel prüft Dosenpfand
Berlin (ots)
Berlin. Der Streit um das deutsche Dosenpfand spitzt sich weiter zu. Bei der EU-Kommission sind bereits vier Beschwerden gegen das zum 1. Oktober geplante bundesweite Rücknahmesystem für Einwegverpackungen eingegangen. Brüssel prüft, ob die deutsche Verpackungsverordnung mit den Binnenmarktregeln vereinbar ist, sagte ein Mitglied der Kommission dem Tagesspiegel (Freitagausgabe). Auch in Deutschland wächst die Kritik am Exekutivausschuss Pfandsystem, in dem Vertreter des Handels und der Getränkeindustrie über die Ausgestaltung eines bundesweiten Rücknahmesystems für Dosen und Einwegflaschen entscheiden. Am Montag hatte das Bundeskartellamt eklatante Verfahrensmängel bei der Auswahl der Clearingstelle gerügt. Kritiker vermuten jedoch, dass die Verfahrenspanne kein Betriebsunfall gewesen sei, sondern Absicht. Der Handel versuche auf dem Blockadeweg, den Aufbau eines bundesweiten Rücknahmesystems zu verzögern, glaubt Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe. Ziel sei es, die derzeit geltende Übergangsregelung weiter auszudehnen. Bis zum 1. Oktober brauchen die Händler entgegen den Vorschriften der Verpackungsverordnung keine fremden Einwegverpackungen zurückzunehmen, und sie müssen auch keinen Pfand an den sie beliefernden Großhandel abführen. Pfand zahlen derzeit nur die Verbraucher und bescheren den Händlern damit zusätzliche Einnahmen. Da wegen der unübersichtlichen Pfandregeln nach Branchenschätzungen im Moment nur maximal 75 Prozent der Dosen und Flaschen zurückgegeben werden, für die zuvor Pfand entrichtet wurde, kommt der Einzelhandel Schätzungen zufolge momentan auf zusätzliche Einnahmen von mehr als 30 Millionen Euro im Monat. Dieser Zustand könnte jedoch früher enden als dem Handel lieb ist: "Wenn wir sehen, dass der Handel auf Zeit spielt, werden wir uns dafür einsetzen, dass die Übergangsregelung schon vor dem 1. Oktober außer Kraft gesetzt wird", droht Resch. Konsequenz: Entweder nimmt der Händler Einwegverpackungen ganz aus seinem Sortiment oder er muss jede Dose annehmen und auf eigene Faust versuchen, von der Konkurrenz beziehungsweise der Getränkeindustrie die entsprechenden Pfandgelder einzutreiben. Bei Verstößen drohen pro Einzelfall 250 000 Euro Ordnungsgeld.
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