Pressestimmen: zu Telekom-Prozessen Experte: Auch deutsche Telekom-Aktionäre können in USA klagen
Berlin (ots)
Berlin. Deutsche Telekom-Aktionäre haben nach Einschätzung von Experten gute Chancen, die Telekom in den USA auf Schadenersatz zu verklagen. Nicht nur US-Anleger, sondern auch deutsche Anteilseigner könnten in den Vereinigten Staaten klagen, sagte der Berliner Börsenrechts-Experte, Hans-Peter Schwintowski, dem Tagesspiegel (Samstagausgabe). Da das US-Recht anlegerfreundlicher sei als die deutschen Vorschriften, sei eine Klage in den USA "ein scharfes Schwert", betonte der Professor für Bank- und Börsenrecht an der Humboldt-Universität. Allerdings müssten in den USA alle Prozessbeteiligten ihre Kosten selber tragen, auch die Gewinner. Zudem dürften die deutschen Rechtsschutzversicherungen wohl keinen Versicherungsschutz leisten, warnte Schwintowski.
Wie Anleger-Anwalt Andreas Tilp, der 150 Telekom-Aktionäre vertritt, demselben Blatt sagte, rechnet er noch in diesem Halbjahr mit einem Beginn der Telekom-Prozesse beim Landgericht Frankfurt. Zahlreiche Telekom-Aktionäre haben das einstige Staatsunternehmen auf Schadenersatz verklagt, weil ihrer Meinung nach der Börsenprospekt zum dritten Börsengang im Sommer 2000 fehlerhaft und unvollständig war.
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