Pressestimmen: Anwälte erheben schwere Vorwürfe gegen den Bund wegen der Telekom-Prozesse
Berlin (ots)
Die Anwälte, die die Kläger gegen die Deutsche Telekom vertreten, erheben schwere Vorwürfe gegen die Justiz und die Bundesregierung. "Wir werden von den Gerichten und der Staatsanwaltschaft blockiert", sagte Rechtsanwalt Hans-Joachim Wiebe aus Hannover dem "Tagesspiegel am Sonntag". Wiebe vertritt nach eigenen Angaben 150 Kläger. Bereits im August 2001 hat er die ersten Prospekthaftungsklagen beim Landgericht Frankfurt (Main) eingereicht. Einen Termin für eine mündliche Verhandlung gibt es immer noch nicht. "Ich glaube, dass hier von oben mittelbar oder unmittelbar Druck ausgeübt wird", sagt Franz Braun von der Kanzlei Rotter, die etwa 50 weitere Kläger vertritt. Es sei ein hochpolitischer Fall und "die Bundesregierung spielt hier keine rühmliche Rolle", sagt Braun.
Neben den Zivilprozessen läuft in Bonn auch ein Ermittlungsverfahren gegen ehemalige Manager der Telekom. Was die Staatsanwälte ermitteln, kann den Klägern in den Schadenersatzklagen als Beweismittel dienen. Aber auch in Bonn hat der Prozess noch nicht begonnen. "Der Fall war schon vor drei Jahren anklagereif", sagt Anwalt Wiebe, der damals Einsicht in die Akten bekommen hat. Inzwischen wird ihm die Akteneinsicht jedoch verweigert. Begründung: Dies stünde elementaren Interessen der Telekom entgegen.
Die Zeit spielt in diesem Fall für den Bund und für die Deutsche Telekom. Denn nach drei Jahren verjähren die Ansprüche aus Prospekthaftungsklagen nach dem Börsengesetz. Aktionäre, die noch nicht geklagt haben, geraten in Zeitnot. Das Verstreichen der Verjährungsfrist ist für die Telekom und den Bund eine Chance, "den Schaden zu begrenzen", sagt Braun. Anleger-Anwalt Andreas Tilp sieht aber auch für die Fälle, deren Verjährungsfrist nun droht, noch Möglichkeiten: Statt der börsengesetzlichen Prospekthaftung könnten die Aktionäre Schadenersatz nach Paragraf 823 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) in Verbindung mit Paragraf 264a Strafgesetzbuch (Kapitalanlagebetrug) fordern. Vorteil dieser Lösung: Der Anspruch verjährt deutlich später. Die Anleger haben damit zwar ihre Prozesse noch nicht gewonnen - aber zumindest Zeit.
ots-Originaltext: Der Tagesspiegel
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