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Der Tagesspiegel

Pressestimmen: zu Sextätern in Sicherungsverwahrung

Berlin (ots)

Berlin. Der Vorstoß mehrerer Bundesländer,
gefährliche Sexualtäter auch nach Verbüßen ihrer Haftstrafe im
Gefängnis zu behalten, ist praktisch gescheitert. Nach
Tagesspiegel-Recherchen gibt es bundesweit lediglich fünf Fälle, in
denen rechtskräftig eine so genannte nachträgliche
Sicherungsverwahrung angeordnet wurde. Die übrigen Anordnungen -
insgesamt 39 - sind überwiegend von den Gerichten zurückgewiesen oder
sogar von den Behörden selbst zurückgenommen worden.
Straftäter-Unterbringungsgesetze, die die nachträgliche
Sicherungsverwahrung ermöglichen, sind in Baden-Württemberg, Bayern,
Sachsen-Anhalt und Thüringen in Kraft. Nur in Bayern (vier) und
Sachsen-Anhalt (einer) sitzen deswegen Täter ein. In Baden-
Württemberg, dem Initiator der Ländergesetze, sind alle gestellten
Anträge gescheitert. Aus Kreisen der Baden-Württembergischen Justiz
hieß es, auch weitere Anträge hätten aufgrund der strengen
Rechtsprechung "keine Chance" auf Erfolg. Thüringen hat nach Angaben
eines Justizsprechers hundert Fälle ins Auge gefasst. Allerdings
bliebe davon wohl nur ein "harter Kern" übrig. Tatsächlich ist jedoch
noch kein einziger Antrag gestellt worden.
Der Fall des Inhaftierten in Sachsen-Anhalt ist derzeit beim
Bundesverfassungsgericht anhängig.
Inhaltliche Rückfragen unter Tel.    (030) 260 09-429
ots-Originaltext: Der Tagesspiegel

Rückfragen bitte an:

Der Tagesspiegel
Thomas Wurster
Chef vom Dienst
Telefon:030-260 09-419
Fax: 030-260 09-622
Email:thomas.wurster@tagesspiegel.de

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