Pressestimmen: zu Sextätern in Sicherungsverwahrung
Berlin (ots)
Berlin. Der Vorstoß mehrerer Bundesländer, gefährliche Sexualtäter auch nach Verbüßen ihrer Haftstrafe im Gefängnis zu behalten, ist praktisch gescheitert. Nach Tagesspiegel-Recherchen gibt es bundesweit lediglich fünf Fälle, in denen rechtskräftig eine so genannte nachträgliche Sicherungsverwahrung angeordnet wurde. Die übrigen Anordnungen - insgesamt 39 - sind überwiegend von den Gerichten zurückgewiesen oder sogar von den Behörden selbst zurückgenommen worden.
Straftäter-Unterbringungsgesetze, die die nachträgliche Sicherungsverwahrung ermöglichen, sind in Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen-Anhalt und Thüringen in Kraft. Nur in Bayern (vier) und Sachsen-Anhalt (einer) sitzen deswegen Täter ein. In Baden- Württemberg, dem Initiator der Ländergesetze, sind alle gestellten Anträge gescheitert. Aus Kreisen der Baden-Württembergischen Justiz hieß es, auch weitere Anträge hätten aufgrund der strengen Rechtsprechung "keine Chance" auf Erfolg. Thüringen hat nach Angaben eines Justizsprechers hundert Fälle ins Auge gefasst. Allerdings bliebe davon wohl nur ein "harter Kern" übrig. Tatsächlich ist jedoch noch kein einziger Antrag gestellt worden.
Der Fall des Inhaftierten in Sachsen-Anhalt ist derzeit beim Bundesverfassungsgericht anhängig.
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