AfD Brandenburg scheitert vor Verfassungsgericht - Innenministerium darf Partei weiter als rechtsextremistischen Verdachtsfall nennen
Berlin (ots)
Die Brandenburger AfD ist mit ihrer Eilklage gegen die Einstufung als rechtsextremistischer Verdachtsfall vor dem Landesverfassungsgericht in Potsdam gescheitert. Im Gegensatz zum Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) kann Brandenburgs Verfassungsschutz die Landespartei weiter mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachten und als Verdachtsfall bezeichnen. Eine Sprecherin des Landesverfassungsgerichts sagte dem Tagesspiegel am Donnerstag, dass es über die Eilklage der AfD vom Januar entschieden habe. Sie wollte sich jedoch vorerst nicht zu dem Ergebnis äußern. Auf Anfrage sagte Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU) dem Tagesspiegel: "Das Landesverfassungsgericht hat das Innenministerium darüber informiert, dass der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt wurde. Die Einstufung der AfD Brandenburg als rechtsextremistischer Verdachtsfall darf weiterhin öffentlich benannt werden." Das Innenministerium sehe sich dadurch in seiner Rechtsauffassung bestätigt.
Die Brandenburger AfD war im Juni 2020 als Verdachtsfall für eine rechtsextremistische Bestrebung eingestuft worden und wird seither vom Verfassungsschutz beobachtet. Der darf daher etwa die Kommunikation überwachen und Parteimitglieder als V-Leute einsetzen. Grund für die Einstufung sind enge Verbindungen in die rechtsextremistische Szene und die dominante Rolle des völkischen Flügels in der Landespartei. AfD-Landtagsfraktionchef Hans-Christoph Berndt ist zudem als "erwiesener Rechtsextremist" eingestuft, der von ihm geführte Verein "Zukunft Heimat" wird seit Anfang 2020 als "erwiesene rechtsextremistische Bestrebung" geführt.
Erst sieben Monate nach ihrer Einstufung hat die AfD im Januar 2021 gegen das Vorgehen der Verfassungsschutzabteilung im brandenburgischen Innenministerium Klage eingereicht. Die AfD wollte dem Ministerium vom Verfassungsgericht untersagen lassen, die Partei öffentlich als Verdachtsfall zu bezeichnen. Doch das Verfassungsgericht lehnte den Antrag ab und erklärte sich für nicht zuständig. Vielmehr hätte die AfD zunächst vor dem Verwaltungsgericht einen Eilantrag stellen müssen. Tatsächlich hatte die Partei auch dort im Januar eine Klage gegen die Einstufung als Verdachtsfall eingereicht, aber keinen Eilantrag, sondern einen Antrag in einem sogenannten Hauptsacheverfahren. Wann darüber entschieden wird, ist noch unklar.
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