Datenschützer für stärkere Kontrolle beim Einsatz Künstlicher Intelligenz bei Sicherheitsbehörden
Berlin (ots)
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit fordert eine stärkere Kontrolle des Einsatzes Künstlicher Intelligenz bei den deutschen Sicherheitsbehörden. Man müsse "gesetzlich genau festlegen, wann Künstliche Intelligenz eingesetzt werden darf", so Ulrich Kelber im Gespräch mit dem Fachdienst "Tagesspiegel Background Digitalisierung & KI".
Seine Behörde hatte im vergangenen Jahr eine Konsultation mit Sicherheitsbehörden, Wissenschaft und Zivilgesellschaft durchgeführt. Die habe "deutlich gezeigt, dass KI in Bundes- und Landesbehörden bereits eingesetzt wird - an mehr Stellen, als uns das vorher bewusst war", erklärt Kelber im Interview. Bisher sei es üblich, dass Sicherheitsbehörden polizeiliche Generalklauseln nutzen, um den Einsatz von KI zu rechtfertigen. Das führe teilweise dazu, dass Technologien überall dort eingesetzt werden kann, wo es gerade technisch möglich ist.
"Ich möchte erreichen, dass vorher genau definiert wird, was Sicherheitsbehörden mit KI machen dürfen", sagt Kelber. "Wir sprechen hier schließlich nicht von spekulativer Grundlagenforschung, sondern von einem Staatsapparat, der dringend notwendig ist, aber auch in die Freiheitsrechte von Bürgerinnen und Bürgern eingreift."
Kelbers Behörde, die in Bonn ansässig ist, hat derzeit den Vorsitz der Datenschutzkonferenz des Bundes und der Länder, die nach dem Willen der Ampel-Regierung als Gremium aufgewertet und in ihren Kompetenzen gestärkt werden soll. Die Datenschützerinnen und Datenschützer trafen sich gestern zu einer gemeinsamen Konferenz.
Kelber verteidigt auch die Rolle des Datenschutzes bei der aktuellen Informationslage in der Pandemie. Das Defizit an nutzbaren Daten sei nicht durch den Datenschutz gemacht. Es sei "kein Datenschutzgewinn, wenn Hospitalisierungsraten nicht aus den Krankenhäusern an das Robert Koch-Institut übertragen werden, oder niemand wirklich weiß, wie viele Menschen geimpft wurden und in welchen Altersgruppen. Es lag nicht am Datenschutz, dass diese Daten nicht aufgenommen wurden." Laut Kelber müssen Gesundheitsdaten endlich anonymisiert nutzbar sein, denn Daten ohne Personenbezug unterliegen nicht der Datenschutzgrundverordnung.
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