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Der Tagesspiegel

Der Tagesspiegel: Zypries: Wir prüfen auch die Telefonüberwachung

Berlin (ots)

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum
Abhören von Wohnräumen will Bundesjustizministerin Brigitte Zypries
(SPD) auch die Regelungen über die Telefonüberwachung im Licht der
neuen Rechtslage prüfen. Dem Tagesspiegel sagte sie im Interview:
"Einen Teil der Regelungen, die das Gericht für die akustische
Wohnraumüberwachung fordert, haben wir bereits in die geplante
Neurege-lung der Telefonüberwachung aufgenommen. Und natürlich werden
wir nun über-prüfen, ob noch weitere Änderungen geboten sind."
Nachfolgend finden Sie das Interview im Wortlaut. Es steht Ihnen
bei Nennung der Quelle Tagesspiegel zur Verwendung frei.
Frau Zypries, wie beurteilen Sie die Entscheidung des
Bundesverassungsgerichts?
Mit dieser Entscheidung hat das Karlsruher Gericht klar gestellt,
dass eine akustische Wohnraumüberwachung grundsätzlich
verfassungsgemäß ist. Das hei ßt: Im Interesse einer effektiven
Strafverfolgung kann im Einzelfall auch die Wohnung abgehört werden -
allerdings hat das Karlsru-her Gericht diesen Ermittlungsmethoden
klare rechtsstaatliche Grenzen gesetzt. Insbesondere muss bei den
Ermittlungen der Schutz der Menschenwürde gewährleistet und der
höchstpersönliche Le-bensbereich respektiert werden.
Welche Folgen hat das Urteil?
Wir werden die Entscheidung nun gründlich lesen und dann die
notwendigen Gesetzesänderungen vornehmen. Das Gericht hat uns dafür
eine Frist bis zum 30. Juni 2005 gesetzt.
Wie bedeutsam war das Abhören von Wohnungen in der Praxis?
In der Praxis wird die akustische Wohnraumüberwachung bereits
heute sehr restriktiv gehandhabt. Von 1998 bis einschließlich 2002
wurde diese Maßnahme lediglich in 119 Fällen angeordnet.
Sind dadurch große Fahndungserfolge geglückt, die sonst
unterblieben wären?
Nach Angaben der Landesjustizverwaltungen hat die akustische
Wohnraumüberwachung in mehr als der Hälfte der Fälle Erkenntnisse
gebracht, die für die jeweiligen Verfahren relevant waren.
Wird sich das Urteil zumindest mittelbar auch auf die Regelungen
über das Abhören von Telefonen auswirken?
Einen Teil der Regelungen, die das Gericht für die akustische
Wohnraumüberwachung fordert, ha-ben wir bereits in die geplante
Neuregelung der Telefonüberwachung aufgenommen. Und natürlich werden
wir nun überprüfen, ob noch weitere Änderungen geboten sind.
Inhaltliche Rückfragen richten Sie bitte an:
Der Tagesspiegel, Ressort Politik, Telefon 030/26009-615
ots-Originaltext: Der Tagesspiegel

Rückfragen bitte an:

Der Tagesspiegel
Thomas Wurster
Chef vom Dienst
Telefon: 030-260 09-419
Fax: 030-260 09-622
Email: thomas.wurster@tagesspiegel.de

Original-Content von: Der Tagesspiegel, übermittelt durch news aktuell

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