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Der Tagesspiegel: „Netzwerker“ fordern: Abgeordnete sollen auf Altersversorgung durch Bundestag verzichten

Berlin (ots)

Durch einen Verzicht der Bundestagsabgeordneten auf
die bisherige Form ihrer Altersversorgung will die „Netzwerk“-Gruppe
junger SPD- Parlamentarier in Zeiten unbequemer Sozialreformen
verlorenes Vertrauen für die Volksvertreter zurückgewinnen. „Wir
können im Bundestag nur dann Härten und Zumutungen für andere
Menschen beschließen, wenn wir uns selbst als Abgeordnete von
unbequemen Entscheidungen nicht ausnehmen“, sagte „Netzwerk“-
Sprecher Christian Lange dem Tagesspiegel (Freitag-Ausgabe). Die von
der Gruppe vorgeschlagene Neuregelung sei „auch ein Beitrag, um die
Reformen glaubwürdiger vertreten zu können“. Bislang erhalten
Parlamentarier nach frühestens zwei Legislaturperioden eine
Altersversorgung vom Bundestag, für die sie keine eigene Beiträge
leisten. Sie wird von vielen Sozialwissenschaftlern als stark
überhöht kritisiert. Nach den Vorstellungen der „Netzwerker“ sollen
Bundestagsabgeordnete künftig wie die Mehrheit der Bürger ihre
Altersversorgung eigenverantwortlich absichern, wobei sich die Höhe
ihrer Beiträge an der Bemessungsgrenze für gesetzlich
Rentenversicherte orientiert. Den Arbeitgeberanteil soll der
Bundestag übernehmen. Rund 500 Euro müssten die Parlamentarier
künftig für diese eigene Alterssicherung aufbringen. Da es gegen eine
gesetzliche Versicherung der Volksvertreter verfassungsrechtliche
Bedenken gebe, müssten auch andere Varianten geprüft werden, sagte
Lange. So sei es denkbar, dass es den Abgeordneten freigestellt
werde, sich selbst zu versichern oder dass die Abgeordneten dazu
verpflichtet würden, eine vom Bundestag bestimmte Versicherung
abzuschließen. Gerade wegen der Vertrauenskrise der Politik sei er
zuversichtlich, dass die Versorgungsreform eine Mehrheit finde,
obwohl sie erstmals keine Diätenerhöhung vorsehe, sagte Lange.
Inhaltliche Rückfragen richten Sie bitte an:
Der Tagesspiegel, Ressort Politik, Telefon 030/26009-389
ots-Originaltext: Der Tagesspiegel

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Chef vom Dienst
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