Der Tagesspiegel: "Zeit"-Herausgeber zieht jetzt vors Verfassungsgericht Ex-Kulturstaatsminister Michael Naumann erleidet Niederlage vorm Kammergericht
Berlin (ots)
Der wegen Beleidigung verurteilte ehemalige Kulturstaatsminister Michael Naumann hat eine zweite juristische Niederlage hinnehmen müssen: Das Berliner Kammergericht hat jetzt die Revision des ersten Urteils als unbegründet ablehnt was der ZeitHerausgeber nicht auf sich sitzen lassen will. Wir haben den Auftrag, Verfassungsbeschwerde einzulegen, sagt Naumanns Berliner Rechtsanwalt Nicolas Becker. Offen sei bislang aber noch, ob Naumann erst das Berliner oder direkt das Bundesverfassungsgericht anrufen wird.
Naumann ist im Januar zu einer Geldstrafe von 9000 Euro verurteilt worden. Er hatte im Zuge der Kokain-Ermittlungen um Michel Friedman gesagt, dass es sich dabei um das Werk eines durchgeknallten Staatsanwalts handle. Generalstaatsanwalt Hansjürgen Karge fühlte sich beleidigt und stellte Strafantrag. Naumann aber weigerte sich, 9000 Euro für die Bezeichnung durchgeknallt zu zahlen. Er beruft sich auf die Meinungsfreiheit. Das Gericht hingegen kam zum Urteil, dass Naumann den Chef-Ankläger bewusst persönlich herabgesetzt habe.
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