Der Tagesspiegel: Widerspruch gegen Arbeitslosengeld II-Bescheid bis Ende Januar möglich
Berlin (ots)
Arbeitslose, die gegen ihren Arbeitslosengeld-II-Bescheid Widerspruch einlegen wollen, können sich bis Ende Januar Zeit lassen. Das gilt auch dann, wenn sie den Bescheid bereits jetzt bekommen, schreibt der "Tagesspiegel" unter Berufung auf die Bundesagentur für Arbeit (Montagausgabe). Zwar beträgt die Widerspruchsfrist grundsätzlich einen Monat, beim Arbeitslosengeld II haben die Betroffenen jedoch länger Zeit. Da das Gesetz über das neue Arbeitslosengeld II erst am 1. Januar 2005 in Kraft tritt, wird der Bescheid erst zu diesem Zeitpunkt wirksam, und die Widerspruchsfrist beginnt erst dann zu laufen. Bleibt der Widerspruch erfolglos, kann man anschließend vor dem Sozialgericht klagen. Das Verfahren ist gebührenfrei.
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