Der Tagesspiegel: Studiengebühren: Der Staat darf zugreifen
In Baden-Württemberg urteilen jetzt die Gutachter
Gebührenhöhe von 500 Euro "nicht bindend"
Berlin (ots)
Ein Zugriff der Finanzminister auf die Studiengebühren ist rechtlich nicht zu verhindern, sagt der Tübinger Gebührenrechtler Ferdinand Kirchhof. Die Landesregierungen müssten in den Gebührengesetzen zwar genau begründen, warum sie die Studienbeiträge verlangen: für die personal- und kostenintensive Hochschulausbildung der Studenten. Aber was die jeweilige Landesregierung dann mit den Gebühreneinnahmen macht, stehe ihr offen. Das verfassungsrechtliche Budgetrecht des Staates stehe grundsätzlich über gesetzlichen Regelungen, wie sie ein Gebührengesetz treffen könne. Eine strikte Zweckbindung der Studiengebühren, wie alle Wissenschaftsminister sie wollen, sei politisch richtig, aber rechtlich nicht zwingend", sagt Kirchhof.
Kirchhof, Professor für Finanz- und Steuerrecht an der Universität Tübingen, hat jetzt von Baden-Württembergs Wissenschaftsminister Peter Frankenberg (CDU) den Auftrag erhalten, ein Rechtsgutachten zu erarbeiten. Kirchhofs Gutachten und ein zweites, mit dem der Stuttgarter Gebührenspezialist, Rechtsanwalt Klaus Peter Dolde, beauftragt wurde, sollen Grundlage des baden-württembergischen Gesetzentwurfs zur Einführung von Studiengebühren zum Wintersemester 2006/2007 werden.
Die Äußerungen der Verfassungsrichter zu der von den Unionsländern diskutierten sozialverträglichen Gebührenhöhe" von 500 Euro hält Kirchhof "nicht für bindend". Das Gesetz müsse so entwickelt werden, dass die Gebührenhöhe diversifiziert" werden könne.
Rückfragen bitte an: Der Tagesspiegel, Redaktion Wissen Telefon 030/26009-643
ots-Originaltext: Der Tagesspiegel
Rückfragen bitte an:
Der Tagesspiegel
Thomas Wurster
Chef vom Dienst
Telefon: 030-260 09-419
Fax: 030-260 09-622
Email: thomas.wurster@tagesspiegel.de
Original-Content von: Der Tagesspiegel, übermittelt durch news aktuell