Der Tagesspiegel: Erster Erfolg für Magnus Gäfgen beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg
Berlin (ots)
Magnus Gäfgen, der verurteilte Entführer und Mörder des Bankierssohns Jakob von Metzler, hat beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg einen ersten Erfolg verbucht. Wie der "Tagesspiegel am Sonntag" berichtet, hat der Gerichtshof seine erste Prüfung abgeschlossen und die Bundesrepublik Deutschland aufgefordert, zu Foltervorwürfen Stellung zu nehmen. Der Frankfurter Polizeivizepräsident Wolfgang Daschner hatte im Jahr 2002 den Tatverdächtigen Gäfgen mit massiver Gewalt bedrohen lassen, um den damals entführten elfjährigen Bankierssohn zu retten. Gäfgen hatte daraufhin den Aufenthaltsort des zu diesem Zeitpunkt bereits getöteten Jungen genannt. Wegen seiner Tat wurde Gäfgen zu lebenslanger Haft verurteilt. Polizeivize Daschner wurde wegen Nötigung zu einer Geldstrafe verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.
In seiner jetzigen Entscheidung betone der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mehrfach, dass im Fall Gäfgen schon deutsche Gerichte festgestellt hätten, dass eine Verletzung des Folterverbots vorgelegen habe, berichtet der "Tagesspiegel am Sonntag". Nach Angaben des Blattes müsse sich nun die Bundesrepublik zu dem Fall äußern. Das vermutlich mehrere Jahre dauernde Verfahren werde jedoch keine Auswirkung auf die Verurteilung Gäfgens haben. Ziel der Klage Gäfgens sei es nach Angaben seines Anwalts, für die Zukunft Folter zu verhindern.
Nach Angaben des "Tagesspiegel am Sonntag" erscheint Anfang der kommenden Woche ein Buch des inhaftierten Gäfgen unter dem Titel: "Allein mit Gott - der Weg zurück".
Im folgenden der komplette Artikel im Tagesspiegel:
Beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg (EGMR) hat der wegen Entführung und Ermordung Jakob von Metzlers verurteilte Magnus Gäfgen jetzt eine wichtige Hürde genommen. Auf Anfrage bestätigt Rechtsanwalt Michael Heuchemer, dass die III. Kammer die Vorprüfung seiner Beschwerde wegen der Folterdrohung gegenüber seinem Mandanten abgeschlossen und die Bundesrepublik Deutschland zur Stellungnahme aufgefordert habe. Dieser Erfolg sei der bedeutendste Schritt vor einer Entscheidung in der Sache. Angesichts des konfliktträchtigen, in Deutschland die Gemüter erhitzenden Sachverhalts sprechen Insider von einer mutigen Straßburger Entscheidung. Der weitaus größte Teil der jährlich über 40 000 Beschwerden scheitert bereits an der Vorprüfung. Wie der Tagesspiegel weiter erfuhr, hebt der EGMR in seiner Sachverhaltsdarstellung auf das Landgericht Frankfurt und des Bundesverfassungsgericht ab. Im "Statements of Facts" (www.magnus-gaefgen.de) betont die Kammer mehrfach, dass nach deren Entscheidungen im Fall Gäfgen eine Verletzung des Folterverbots gemäß Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie der Artikel 1 und 104 des Grundgesetzes vorgelegen habe. In einer insgesamt 250seitigen Beschwerdeschrift hatte Heuchemer ausgeführt, dass gegenüber seinem Mandanten das verbürgte Recht auf "faires Verfahren" und "die Garantie des Folterverbots massiv verletzt" worden sei und dies mit der von Frankfurts Polizeivize Wolfgang Daschner angeordneten "Folterdrohung" gegenüber dem Beschuldigten Gäfgen begründet. Daschner hatte 2002 in einem "Vermerk" festgehalten, der Tatverdächtige Jurastudent Gäfgen solle "zur Rettung des Lebens des entführten Kindes" nach "vorheriger Androhung, unter ärztlicher Aufsicht, durch Zufügung von Schmerzen (keine Verletzungen) erneut" befragt werden. Auch von der Beschaffung eines "Wahrheitsserums" war die Rede. Damit konfrontiert, hatte Gäfgen den Fundort von Jakobs Leiche . Den Straßburger Entscheid wertet Rechtsanwalt Heuchemer schon jetzt als "herausragenden Erfolg für den Schutz der Menschenrechte, ein Stück Rechtsgeschichte". Für ihn hat die Klage "grundsätzliche Bedeutung", da es um die Frage gehe, ob Geständnis und Beweisergebnis "mit der Drohung massiver physischer Schmerzen erpresst werden dürfen". Ausdrücklich betont der Jurist, Gäfgens Vorstoß erfolge nicht mit dem Ziel, eine in solchen Verfahren sonst übliche finanzielle Entschädigung zu erreichen. Um diesen Gesichtspunkt zu unterstreichen, werde der 2003 zu lebenslanger Haft verurteilte Gäfgen zudem den Erlös seines dieser Tage erscheinenden Buches "Allein mit Gott der Weg zurück" wohltätigen Zwecken stiften. Der Häftling wolle "in materiell fühlbarer Weise zur Wiedergutmachung entstandenen Unrechts beitragen". Die Bundesrepublik Deutschland als Beschwerdegegnerin muss sich nach dem Fahrplan der Straßburger Kammer bis zum 9. Dezember zu den einzelnen Vorwürfen äußern. Danach kommt es zur weiteren materiellen Prüfung des Falles. In den meist Jahre dauernden Verfahren muss dann auch die Seite Gäfgen erneut Stellung nehmen. Auf das " Lebenslänglich" für den wegen Mordes in Tateinheit mit erpresserischem Menschenraub verurteilten Gäfgen hätte eine Verurteilung Deutschlands durch Straßburg keine kasatorische, d. h. ändernde Wirkung. In Deutschland ist der Rechtsweg von ihm ausgeschöpft, auch die für ihn letzte Instanz kann am Schuldspruch nicht mehr rütteln. Sein Klient, so Heuchemer, klage indes mit dem Ziel, für die Zukunft Folter im Strafverfahren durch eine Straßburger "Leitentscheidung" prinzipiell zu verhindern: "Dies ist von weitreichender symbolischer Bedeutung."
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