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Der Tagesspiegel

Der Tagesspiegel: Erster Erfolg für Magnus Gäfgen beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg

Berlin (ots)

Magnus Gäfgen, der verurteilte Entführer und Mörder
des Bankierssohns Jakob von Metzler, hat beim Europäischen 
Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg einen ersten Erfolg 
verbucht. Wie der "Tagesspiegel am Sonntag" berichtet, hat der 
Gerichtshof seine erste Prüfung abgeschlossen und die Bundesrepublik 
Deutschland aufgefordert, zu Foltervorwürfen Stellung zu nehmen. Der 
Frankfurter Polizeivizepräsident Wolfgang Daschner hatte im Jahr 2002
den Tatverdächtigen Gäfgen mit massiver Gewalt bedrohen lassen, um 
den damals entführten elfjährigen Bankierssohn zu retten. Gäfgen 
hatte daraufhin den Aufenthaltsort des zu diesem Zeitpunkt bereits 
getöteten Jungen genannt. Wegen seiner Tat wurde Gäfgen zu 
lebenslanger Haft verurteilt. Polizeivize Daschner wurde wegen 
Nötigung zu einer Geldstrafe verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt
wurde.
In seiner jetzigen Entscheidung betone der Europäische Gerichtshof
für Menschenrechte mehrfach, dass im Fall Gäfgen schon deutsche 
Gerichte festgestellt hätten, dass eine Verletzung des Folterverbots 
vorgelegen habe, berichtet der "Tagesspiegel am Sonntag". Nach 
Angaben des Blattes müsse sich nun die Bundesrepublik zu dem Fall 
äußern. Das vermutlich mehrere Jahre dauernde Verfahren werde jedoch 
keine Auswirkung auf die Verurteilung Gäfgens haben. Ziel der Klage 
Gäfgens sei es nach Angaben seines Anwalts, für die Zukunft Folter zu
verhindern.
Nach Angaben des "Tagesspiegel am Sonntag" erscheint Anfang der 
kommenden Woche ein Buch des inhaftierten Gäfgen unter dem Titel: 
"Allein mit Gott - der Weg zurück".
Im folgenden der komplette Artikel im Tagesspiegel:
Beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg 
(EGMR) hat der wegen Entführung und Ermordung Jakob von Metzlers 
verurteilte Magnus Gäfgen jetzt eine wichtige Hürde genommen. Auf 
Anfrage bestätigt Rechtsanwalt Michael Heuchemer, dass die III. 
Kammer die Vorprüfung seiner Beschwerde wegen der Folterdrohung 
gegenüber seinem Mandanten abgeschlossen und die Bundesrepublik 
Deutschland zur Stellungnahme aufgefordert habe. Dieser Erfolg sei 
der bedeutendste Schritt vor einer Entscheidung in der Sache. 
Angesichts des konfliktträchtigen, in Deutschland die Gemüter 
erhitzenden Sachverhalts sprechen Insider von einer mutigen 
Straßburger Entscheidung. Der weitaus größte Teil der jährlich über 
40 000 Beschwerden scheitert bereits an der Vorprüfung. Wie der 
Tagesspiegel weiter erfuhr, hebt der EGMR  in seiner  
Sachverhaltsdarstellung auf das Landgericht Frankfurt und des 
Bundesverfassungsgericht ab. Im "Statements of Facts" 
(www.magnus-gaefgen.de) betont die Kammer mehrfach, dass nach deren 
Entscheidungen im Fall Gäfgen eine Verletzung des Folterverbots gemäß
Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie der Artikel
1 und 104 des Grundgesetzes vorgelegen habe. In  einer  insgesamt 
250seitigen Beschwerdeschrift hatte Heuchemer ausgeführt, dass 
gegenüber seinem Mandanten das verbürgte Recht auf "faires Verfahren"
und "die Garantie des Folterverbots massiv verletzt" worden sei und 
dies mit der von Frankfurts Polizeivize Wolfgang Daschner  
angeordneten "Folterdrohung" gegenüber dem Beschuldigten Gäfgen 
begründet. Daschner hatte 2002 in einem "Vermerk" festgehalten, der 
Tatverdächtige Jurastudent Gäfgen solle "zur Rettung des Lebens des 
entführten Kindes" nach "vorheriger Androhung, unter ärztlicher 
Aufsicht, durch Zufügung von Schmerzen (keine Verletzungen) erneut" 
befragt werden. Auch von der Beschaffung eines "Wahrheitsserums" war 
die Rede. Damit konfrontiert, hatte Gäfgen den Fundort von Jakobs 
Leiche .  Den Straßburger Entscheid wertet  Rechtsanwalt  Heuchemer 
schon jetzt als "herausragenden Erfolg für den Schutz der 
Menschenrechte, ein Stück Rechtsgeschichte". Für ihn hat die Klage 
"grundsätzliche Bedeutung", da es um die Frage gehe, ob Geständnis 
und Beweisergebnis "mit der Drohung massiver physischer Schmerzen 
erpresst werden dürfen". Ausdrücklich betont der Jurist, Gäfgens 
Vorstoß erfolge nicht mit dem Ziel, eine in solchen Verfahren sonst 
übliche finanzielle Entschädigung zu erreichen.
Um diesen Gesichtspunkt  zu unterstreichen, werde der 2003 zu 
lebenslanger  Haft verurteilte Gäfgen zudem den Erlös seines dieser 
Tage erscheinenden Buches "Allein mit Gott  der Weg zurück" 
wohltätigen Zwecken stiften. Der Häftling wolle "in materiell 
fühlbarer Weise zur Wiedergutmachung entstandenen Unrechts 
beitragen". Die Bundesrepublik Deutschland als Beschwerdegegnerin 
muss sich nach dem Fahrplan der Straßburger Kammer bis zum 9. 
Dezember zu den  einzelnen Vorwürfen äußern. Danach kommt es zur 
weiteren materiellen Prüfung des Falles. In den meist Jahre dauernden
Verfahren muss dann auch die Seite Gäfgen erneut Stellung nehmen. Auf
das  " Lebenslänglich"  für den wegen Mordes  in Tateinheit mit 
erpresserischem Menschenraub verurteilten Gäfgen hätte eine 
Verurteilung Deutschlands durch Straßburg keine kasatorische, d. h. 
ändernde Wirkung.  In Deutschland ist der Rechtsweg von ihm 
ausgeschöpft, auch die für ihn letzte Instanz kann am Schuldspruch 
nicht mehr rütteln. Sein Klient, so Heuchemer, klage indes mit dem 
Ziel, für die Zukunft Folter im Strafverfahren durch eine Straßburger
"Leitentscheidung" prinzipiell zu verhindern: "Dies  ist von 
weitreichender symbolischer Bedeutung."

Rückfragen bitte an:

Der Tagesspiegel
Chef vom Dienst
Thomas Wurster
Telefon: 030-260 09-419
Fax: 030-260 09-622
thomas.wurster@tagesspiegel.de

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