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Der Tagesspiegel: Versicherungskunden müssen bis morgen Regressansprüche stellen

Berlin (ots)

Berlin. Verbraucher, die ihre Lebensversicherung
vorzeitig gekündigt haben und jetzt zu viel gezahlte 
Versicherungsbeiträge zurückfordern, müssen sich sputen. Um einer 
eventuellen Verjährung vorzubeugen, sollten Kunden noch an diesem 
Samstag per Fax oder E-Mail eine Beschwerde beim 
Versicherungsombudsmann einreichen, schreibt der Tagesspiegel 
(Samstagausgabe). "Eine Beschwerde bei uns hemmt die Verjährung", 
bestätigte die Beschwerdestelle.
Obwohl der Bundesgerichtshof bereits im Oktober die 
Lebensversicherer verurteilt hatte, den Kunden nach einer vorzeitigen
Kündigung ihrer Verträge einen Teil ihrer Beiträge zurückzuzahlen, 
ist bisher kaum Geld geflossen. Nur die Allianz-Lebensversicherung 
zahlt seit Anfang Dezember Betroffene aus. Die meisten anderen 
Versicherungsunternehmen wollen sich dagegen nach Informationen des 
Bundesverbandes der Verbraucherzentralen (vzbv) bis zum nächsten 
Frühjahr Zeit lassen und erwägen, betroffene Kunden unter Hinweis auf
die inzwischen eingetretene Verjährung abblitzen zu lassen. "Absolut 
inakzeptabel" sei das, sagte der Finanzexperte des vzbv, Manfred 
Westphal, dem Tagesspiegel. Die Versicherer müssten die 
höchstrichterlichen Urteile "innerhalb angemessen kurzer Zeit 
umsetzen", forderte Westphal. Die Verbraucherschützer gehen jetzt in 
die Offensive. Die Verbraucherzentrale Hamburg arbeitet bereits an 
einer Sammelklage gegen säumige Versicherungsunternehmen. Der 
Bundesverband der Verbraucherzentralen will nach Informationen des 
Tagesspiegels Anfang nächsten Jahres die Protestaktionen gegen die 
Versicherer bundesweit koordinieren und plant weitere Maßnahmen.
Inhaltliche Rückfragen an die Wirtschaftsredaktion: 030/26009-306

Rückfragen bitte an:

Der Tagesspiegel
Chef vom Dienst
Thomas Wurster
Telefon: 030-260 09-419
Fax: 030-260 09-622
thomas.wurster@tagesspiegel.de

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