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Der Tagesspiegel: Auswärtiges Amt zweifelt intern an Kostenforderungen für befreite Geiseln

Berlin (ots)

Berlin - Das Auswärtige Amt (AA) ist nach
Informationen des Tagesspiegels (Donnerstagsausgabe) entgegen 
offizieller Verlautbarungen unsicher, inwieweit Opfer von 
Entführungen im Ausland verpflichtet sind, für die durch sie 
verursachten Kosten aufzukommen. In einem internen AA-Vermerk zu 
einer 2003 in Kolumbien in Geiselhaft geratenen Deutschen, der dem 
Tagesspiegel vorliegt, warnen die Beamten vor juristischem Streit mit
den Betroffenen. "Die gerichtliche Anfechtung eines entsprechenden 
Bescheides wäre mit Risiken behaftet", heißt es in dem Vermerk mit 
Datum vom 8. Dezember 2003. "Ein ungünstiges Urteil würde uns in 
Zukunft die Geltendmachung von Kosten gegenüber befreiten Geiseln 
erheblich erschweren." Bislang gibt es noch kein Urteil in derartigen
Fällen, ein Verfahren ist beim Berliner Verwaltungsgericht anhängig.
Die angebliche Pflicht zur Kostenerstattung ist nach interner 
Auffassung der AA-Beamten begrenzter als nach außen dargestellt. So 
meinen sie etwa, dass nur Auslagen zu ersetzen sind, "die bei den 
Auslandsvertretungen angefallen sind". Koordiniert jedoch der 
Krisenstab des AA in Berlin Befreiungsmaßnahmen und Rückflüge und 
rechnet sie ab, ist eine Erstattungspflicht der Betroffenen nach 
dieser Ansicht höchst fraglich. Schon vor Jahren drängte der 
Bundesrechnungshof das Auswärtige Amt deshalb zu einer 
grundsätzlichen Klärung. Diese Klärung gibt es nach Angaben der 
Behörden bis heute nicht.
Der Text steht Ihnen bei Nennung der Quelle "Tagesspiegel" 
(Donnerstagsausgabe) zur Verwendung frei.
Bei inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte an: Jost 
Müller-Neuhof, Redakteur Politik, Tel.  (030) 260 09-429

Rückfragen bitte an:

Der Tagesspiegel
Chef vom Dienst
Thomas Wurster
Telefon: 030-260 09-419
Fax: 030-260 09-622
thomas.wurster@tagesspiegel.de

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