Der Tagesspiegel: Zuwanderungsgesetz: Kritik an Kettenduldungen
Berlin (ots)
Berlin - Politiker aus Regierungs- wie Oppositionsparteien kritisieren, dass es ein Jahr nach Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes noch immer die Praxis der so genannten Kettenduldungen gibt. Der SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz kritisierte in diesem Zusammenhang im Gespräch mit dem Tagesspiegel (Samstagausgabe) die "rigide Verwaltungspraxis" in den Ländern und kündigte an: "Das werden wir korrigieren müssen." Rund 50 000 in Deutschland geduldete Menschen hangeln sich seit mehr als zehn Jahren mit Hilfe dieser zum Teil nur einen Monat geltenden Bescheide durchs Leben. Diese Verfahrensweise hätte eigentlich mehr oder weniger verschwinden sollen. Während der Verhandlungen über das neue Zuwanderungsgesetz war sogar die Rede davon, dass rund 80 Prozent der Betroffenen künftig einen sicheren Aufenthaltsstatus bekommen sollten. Trotzdem gibt es "die Kettenduldungen immer noch", kritisierte CDU-Innenexperte Wolfgang Bosbach im Gespräch mit dem Tagesspiegel. Wer "es nicht zu vertreten hat", dass er von Duldung zu Duldung vertröstet wird, also Menschen, die ihren Pass nicht weggeworfen haben oder auf andere Weise eine Abschiebung zu verhindern versuchen, sollte "eine Aufenthaltsperspektive erhalten". Offenbar gebe es in den Verwaltungen aber teilweise andere Auffassungen, oder die neuen Verwaltungsvorschriften seien erst spät erlassen worden, vermutet er. Der Grünen-Innenexperte Volker Beck sagte dem Tagesspiegel, bei den humanitären Wirkungen des Gesetzes hätten "unsere Prognosen und Befürchtungen Recht bekommen". Er warf Ex-Innenminister Otto Schily (SPD) vor, "die Intention des Gesetzes mit den Hinweisen zur Verwaltungspraxis aus seinem Haus hintertrieben" zu haben. Kritik kommt auch vom FDP-Innenexperten Max Stadler. Er lobte aber immerhin, dass 13 Länder Härtefallkomissionen eingeführt hätten, auch wenn "diese nicht überall gleichermaßen befriedigend" funktionierten. Hessen und Niedersachsen haben diese Aufgabe den Petitionsausschüssen übertragen, Bayern hat gleich ganz darauf verzichtet. Dagegen arbeitet in Baden-Württemberg seit drei Monaten eine neunköpfige Härtefallkommission. 200 von 800 Fällen hat sie bearbeitet, und in einem knappen Viertel hat sie ein Bleiberecht vorgeschlagen. In Brandenburg hat die Härtefallkommission in 50, in Berlin in 500 Fällen empfohlen, die Antragsteller nicht abzuschieben. In Rheinland-Pfalz waren es 88 Fälle, die von der Regelung profitiert haben. In Mecklenburg-Vorpommern ist dagegen nur eine Familie in den Genuss der Regelung gekommen.
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