Der Tagesspiegel: Bundeswehr will Soldaten vor Rotlicht schützen
Berlin (ots)
Die Bundeswehr will ihre Soldaten künftig möglichst generell vor bekannten Vergnügungsvierteln in Großstädten wie der Reeperbahn in Hamburg schützen. Das Bundesverteidigungsministerium forderte in einem dem "Tagesspiegel" (Dienstag-Ausgabe) vorliegenden Schreiben an seinen Staatssekretär, den Berliner CDU-Spitzenkandidaten Friedbert Pflüger, künftig vor Hotelempfehlungen für Soldaten "verstärkt die Lage" zu prüfen. Entsprechend wurde dem Bundesamt für Wehrverwaltung empfohlen, die Liste dazu "kurzfristig" zu überarbeiten.
Damit geht der Streit um die Streichung des Kölner Hotels "Heinzelmännchen", das in einem von Homosexuellen frequentierten Viertel liegt, in eine neue Runde. Pflüger hatte Aufklärung über den Vorgang verlangt. Am Freitag hatte eine Sprecherin des Verteidigungsministeriums betont, das Verfahren um die Streichung des Kölner Hotels sei "nicht zu beanstanden". Was sie verschwieg: Die Leitung ihres Hauses hatte gerügt, dass die Streichung aus dem Hotelverzeichnis "einseitig mit Bezug auf die homosexuelle Szene dargestellt und die Gründe zur Streichung aus Sicht der Dienstreisenden nicht ausreichend und präzise wiedergegeben" worden seien. Dieser Tenor sei "zu bemängeln", zitiert der "Tagesspiegel" aus dem Brief an Pflüger. Die Wehrverwaltung hatte sich demnach vom Kölner Ordnungsamt bestätigen lassen, dass das sonst akzeptable Hotel in einer Straße liege, die der homosexuellen Szene zuzuordnen sei.
Der Petitionsausschuss des Bundestages, bei dem sich die Hotelbesitzerin beschwert hatte, soll nun eine neue Begründung für die Streichung des Hotels von der Empfehlungsliste bekommen. Pflüger bekam diese Erklärung vorab: Das Antidiskriminierungsgesetz greife nicht, wenn ein Hotel im Rotlicht-Milieu liege, "in dessen Umgebung Anbahnungsversuche, Drogenhandel und Begleitkriminalität anzutreffen sein könnten". Das Hotel "Heinzelmännchen" wird, wie es in dem Schreiben weiter heißt, auch künftig nicht empfohlen, unter anderem aus "Fürsorgepflicht für den Dienstreisenden".
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