Der Tagesspiegel: Drogenbeauftragte begrüßt Berliner Vorstoß zu eingeschränktem Rauchverbot in Gaststätten
Berlin (ots)
Berlin - Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Sabine Bätzing, hat den Vorstoß von Rot-Rot in Berlin begrüßt, das Rauchen auch in Gaststätten gesetzlich einzuschränken. "Ich hoffe auf ein gutes Beispiel, damit auch die anderen Länder sehen: Unsere Angst vor Rauchverboten ist unbegründet", sagte sie dem Berliner "Tagesspiegel" (Mittwochsausgabe). Über das Gaststättenrecht sei dies den Ländern möglich. Der Vorstoß sei auch "Signal und Rückenwind" für ein bundeseinheitliches Gesetz, das sie sich dringend wünsche, sagte Bätzing - "gerne dann auch nach dem Vorbild Berlins". 16 unterschiedliche Regelungen hingegen würden "unser Argument des dringend nötigen Gesundheitsschutzes löchrig machen". Denn wie solle man begründen, dass 3300 Todesfälle durch Passivrauchen pro Jahr in einem Bundesland schwerer wögen als in einem anderen?
Carola Reimann, die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Bundestag, nannte das Berliner Vorhaben "wunderbar". Es sei ein nicht zu übersehendes Signal, "wenn gerade Berlin mit seiner rührigen Gastronomie-Szene diese Entscheidung trifft", sagte sie dem "Tagesspiegel". Sie hoffe sehr, "dass die Hauptstadt damit Schule macht". Schließlich sei das Gaststättenrecht mit der Föderalismusreform Sache der Länder geworden, die es "nun in ihrem Sinne regeln können". Und der Blick über die Grenzen zeige, dass "alle um uns herum mit Rauchverboten gute Erfahrungen gemacht haben".
Mit einer bundeseinheitlichen Regelung befasst sich derzeit eine Arbeitsgruppe aus je zwei Vertretern von Union und SPD, sowie je einem aus Verbraucherschutz- und Gesundheitsministerium. Mit einem "zahnlosen Tiger" wäre dem Nichtraucherschutz in Deutschland allerdings nicht geholfen, warnte Bätzing. Sie fürchte etwa Abgrenzungen nach Quadratmetern wie in Spanien. In kleineren Lokalen ohne Rauchverbot gebe es dann "Mitarbeiter zweiter Klasse". Auch Ausnahmen für bestimmte Gaststätten lehnte die Drogenbeauftragte ab. Diskotheken etwa benötigten unbedingt ein Rauchverbot. Beim Tanzen atme das Publikum den Rauch viel intensiver ein, zudem seien die Gäste dort besonders jung.
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