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Der Tagesspiegel: Singhammer: Zypries sollte sich bei der Union bedanken

Berlin (ots)

Berlin. Die Union interpretiert das Urteil des
Bundesverfassungsgerichtes zum Unterhaltsrecht als Bestätigung. "Wir 
fühlen uns nicht geohrfeigt, sondern gestreichelt", sagte der 
familienpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Johannes Singhammer 
(CSU) dem Berliner "Tagesspiegel" (Freitagsausgabe). Schließlich sei 
es die Union gewesen, die "in weiser Voraussicht" darauf gedrängt 
habe, dass geschiedene Ehepartner nicht mehr länger Anspruch auf 
Betreuungsunterhalt für ihr Kind haben als unverheiratete Ex-Partner.
Bislang erhielten frühere Ehepartner die Unterstützung pro Kind bis 
zu acht Jahre lang, ohne sich um eigenes Einkommen kümmern zu müssen.
Nichtverheirateten mutete man die Jobsuche schon nach drei Jahren zu.
Diese Ungleichbehandlung beanstandete das Gericht, im aktuellen 
Gesetzentwurf der Koalition aber ist sie, auf Betreiben der Union, 
bereits beseitigt. "Ehrlicherweise müsste Frau Zypries nun sagen: 
Danke, dass ihr das gemacht habt", sagte Singhammer.
Im Gegenzug hatte die Union allerdings durchgesetzt, dass ehemals 
verheiratete Partner bei der Verteilung von Unterhaltsansprüchen 
gegenüber Nichtverheirateten bevorzugt werden, wenn das Einkommen des
Unterhaltspflichtigen nicht für alle Ansprüche ausreicht. 
Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) fordert deshalb, neu zu 
klären, in welcher Rangfolge Personen künftig Unterhaltszahlungen 
bekommen.
Singhammer sieht diese Notwendigkeit nicht. Mit der vorgesehenen 
Rangordnung bei der Verteilung des Restgeldes habe sich das 
Verfassungsgericht gar nicht beschäftigt, sagte er. "Das steht ja 
noch in keinem Gesetz." Im übrigen sei die Unterscheidung 
verfassungsgemäß und durch den besonderen Schutz der Ehe gedeckt. 
Auch in dem aktuellen Urteil gebe es "viele Passagen", in denen auf 
das Recht und die Pflicht des Gesetzgebers zur unterschiedlichen 
Behandlung von ehelichen und nichtehelichen Gemeinschaften verwiesen 
werde. Insofern sehe er keinen Änderungsbedarf an der vorgesehenen 
Novelle des Unterhaltsrechts, sagte Singhammer. Dass die 
Bundestagsabstimmung aufgrund des Urteils nochmals verschoben und der
Entwurf nochmals überprüft wird, nannte er legitim. Allerdings gebe 
es für die SPD "keinerlei Anlass für Freudengeschrei".
Inhaltliche Rückfragen richten Sie bitte an:
Der Tagesspiegel, Ressort Politik, Tel. 030/72626-2614 (Rainer 
Woratschka) oder 030/26009-389

Pressekontakt:

Der Tagesspiegel
Chef vom Dienst
Thomas Wurster
Telefon: 030-260 09-308
Fax: 030-260 09-622
cvd@tagesspiegel.de


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