Der Tagesspiegel: Singhammer: Zypries sollte sich bei der Union bedanken
Berlin (ots)
Berlin. Die Union interpretiert das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Unterhaltsrecht als Bestätigung. "Wir fühlen uns nicht geohrfeigt, sondern gestreichelt", sagte der familienpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Johannes Singhammer (CSU) dem Berliner "Tagesspiegel" (Freitagsausgabe). Schließlich sei es die Union gewesen, die "in weiser Voraussicht" darauf gedrängt habe, dass geschiedene Ehepartner nicht mehr länger Anspruch auf Betreuungsunterhalt für ihr Kind haben als unverheiratete Ex-Partner. Bislang erhielten frühere Ehepartner die Unterstützung pro Kind bis zu acht Jahre lang, ohne sich um eigenes Einkommen kümmern zu müssen. Nichtverheirateten mutete man die Jobsuche schon nach drei Jahren zu. Diese Ungleichbehandlung beanstandete das Gericht, im aktuellen Gesetzentwurf der Koalition aber ist sie, auf Betreiben der Union, bereits beseitigt. "Ehrlicherweise müsste Frau Zypries nun sagen: Danke, dass ihr das gemacht habt", sagte Singhammer.
Im Gegenzug hatte die Union allerdings durchgesetzt, dass ehemals verheiratete Partner bei der Verteilung von Unterhaltsansprüchen gegenüber Nichtverheirateten bevorzugt werden, wenn das Einkommen des Unterhaltspflichtigen nicht für alle Ansprüche ausreicht. Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) fordert deshalb, neu zu klären, in welcher Rangfolge Personen künftig Unterhaltszahlungen bekommen.
Singhammer sieht diese Notwendigkeit nicht. Mit der vorgesehenen Rangordnung bei der Verteilung des Restgeldes habe sich das Verfassungsgericht gar nicht beschäftigt, sagte er. "Das steht ja noch in keinem Gesetz." Im übrigen sei die Unterscheidung verfassungsgemäß und durch den besonderen Schutz der Ehe gedeckt. Auch in dem aktuellen Urteil gebe es "viele Passagen", in denen auf das Recht und die Pflicht des Gesetzgebers zur unterschiedlichen Behandlung von ehelichen und nichtehelichen Gemeinschaften verwiesen werde. Insofern sehe er keinen Änderungsbedarf an der vorgesehenen Novelle des Unterhaltsrechts, sagte Singhammer. Dass die Bundestagsabstimmung aufgrund des Urteils nochmals verschoben und der Entwurf nochmals überprüft wird, nannte er legitim. Allerdings gebe es für die SPD "keinerlei Anlass für Freudengeschrei".
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