ŠKODA Plug-in-Hybridmodelle bleiben auch bei 2022er-Richtlinien weiter förderfähig
Weiterstadt (ots)
› Kauf eines ŠKODA Plug-in-Hybridmodells wird auch 2022 mit bis zu 6.750 Euro gefördert
› SUPERB iV (Kraftstoffverbrauch kombiniert 1,7 – 1,4 l/100 km, CO2-Emissionen kombiniert 35 – 32 g/km), OCTAVIA iV (Kraftstoffverbrauch kombiniert 1,4 – 1,2 l/100 km, CO2-Emissionen kombiniert 31 – 28 g/km) und OCTAVIA RS iV (Kraftstoffverbrauch kombiniert 1,5 l/100 km, CO2-Emissionen kombiniert 34 – 33 g/km) qualifiziert für Förderungen vom Bund
› Fast jeder dritte aktuell neu zugelassene OCTAVIA verfügt über Plug-in-Hybridantrieb
Ab dem 1. Januar 2022 gelten in Deutschland strengere Förderrichtlinien für Plug-in-Hybridfahrzeuge. ŠKODA bietet mit SUPERB iV, OCTAVIA iV und OCTAVIA RS iV drei unterschiedliche Plug-in-Hybridvarianten an. Sie erfüllen schon heute die ab 2022 greifenden Vorgaben des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für die Innovationsprämie. Käufer profitieren beim Kauf eines ŠKODA Plug-in-Hybridmodells von bis zu 6.750 Euro.
Als Voraussetzung für die bis 2025 verlängerte Innovationsprämie des Bundes müssen Plug-in-Hybridfahrzeuge ab nächstem Jahr mindestens 60 Kilometer nach WLTP-Zyklus rein elektrisch zurücklegen können oder dürfen maximal 50 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen. Alle drei erhältlichen Plug-in-Hybridmodelle – das Mittelklassemodell SUPERB iV, der kompakte OCTAVIA iV und die besonders sportliche Variante OCTAVIA RS iV – erfüllen bereits heute mindestens eine der beiden Vorgaben. Käufer profitieren damit schon jetzt und in Zukunft von bis zu 6.750 Euro Ersparnis.
Mit einem Nettolistenpreis von unter 40.000 Euro qualifizieren sich alle Varianten des OCTAVIA iV und OCTAVIA RS iV – Limousine und Kombi – für die Innovationsprämie. Auch SUPERB iV und SUPERB COMBI iV erhalten in den Ausstattungslinien Ambition und Style die maximale Fördersumme. Diese setzt sich wie folgt zusammen: Für ein sogenanntes ,von außen aufladbares Hybridelektrofahrzeug‘ wie SUPERB iV und OCTAVIA iV zahlt der Staat eine Prämie in Höhe von 4.500 Euro. ŠKODA beteiligt sich mit weiteren 2.250 Euro netto. Der komplette Umweltbonus beträgt also bis zu 6.750 Euro. Den Herstelleranteil der Prämie erlässt ŠKODA direkt beim Kauf. Die 4.500 Euro Förderung durch den Bund können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden.
In den Ausstattungslinien L&K sowie SPORTLINE erhalten Kunden für den SUPERB iV und SUPERB COMBI iV immer noch 3.750 Euro vom Staat plus 1.875 Euro netto vom Hersteller. Insgesamt sparen sie damit bis zu 5.625 Euro.
Weiterer Vorteil beim Kauf eines ŠKODA Plug-in-Hybridfahrzeugs: Wird es als Firmenwagen eingesetzt, müssen nur 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil versteuert werden.
SUPERB iV mit Plug-in-Hybridantrieb gibt 2019 den Startschuss für ŠKODA iV
Im September 2019 läutete ŠKODA mit dem ersten Plug-in-Hybrid der Marke, dem SUPERB iV, und dem elektrischen CITIGOe iV die Ära der Elektromobilität ein. Im Mittelklasseflaggschiff entwickeln ein 1,4-TSI-Benziner und ein Elektromotor gemeinsam eine Systemleistung von 160 kW (218 PS). Die elektrische Reichweite beträgt bis zu 64 Kilometer im WLTP Zyklus1, in Kombination mit dem Verbrennungsmotor liegt die Reichweite bei bis zu 850 Kilometern. Die Batterie hat eine Kapazität von 37 Ah und einen Energiegehalt von 13 kWh, der CO2-Ausstoß liegt bei unter 40 g/km.
Im November 2019 stellte ŠKODA die vierte OCTAVIA-Generation vor, deren Antriebe so sparsam, umweltschonend und vielseitig sind wie nie zuvor. Erstmals gibt es einen OCTAVIA iV mit Plug-in-Hybridantrieb sowie einen OCTAVIA RS iV, der als erstes elektrifiziertes RS-Modell von ŠKODA Sportlichkeit und Nachhaltigkeit auf einen gemeinsamen Nenner bringt. Im OCTAVIA iV erzielen ein 1,4-TSI-Benzinmotor und ein 85 kW (115 PS) starker Elektromotor eine Systemleistung von 150 kW (204 PS), im RS iV stehen bis zu 180 kW (245 PS) zur Verfügung. Ihre Lithium-Ionen-Hochspannungsbatterie verfügt über eine Kapazität von 37 Ah sowie einen Energieinhalt von 13 kWh. Sie ermöglicht eine elektrische Reichweite von bis zu 70 Kilometern im WLTP-Zyklus1.
Deutschland-Trend: wachsende Nachfrage nach Plug-in-Hybriden
Mit seinem Angebot an Plug-in-Hybrid- und Elektrofahrzeugen bedient ŠKODA die steigende Nachfrage nach elektrifizierten Antrieben. Im September 2020 zählte das Kraftfahrtbundesamt (KBA) noch 20.127 neu zugelassene Plug-in-Hybridautos. Dies entsprach einem Anteil an den Gesamtzulassungen von 7,6 Prozent. Ein Jahr später, im September 2021, verzeichnete das KBA bereits 22.842 Plug-in-Hybridfahrzeuge, der Anteil an den Gesamtzulassungen stieg auf 11,6 Prozent. Von Januar bis einschließlich September wurden insgesamt 241.064 Fahrzeuge mit Plug-in-Hybridantrieb neu zugelassen – das entspricht einer Steigerung um 13,5 Prozent zum Vorjahreszeitraum (Januar bis September 2020: 105.882). Darunter waren allein über 12.000 neu zugelassene Plug-in-Hybridfahrzeuge von ŠKODA. Aktuell verfügt fast jeder dritte in Deutschland neu zugelassene OCTAVIA über Plug-in-Hybridantrieb.
1 Wert im WLTP-Messverfahren ermittelt. Tatsächliche Reichweite abhängig von Faktoren wie persönliche Fahrweise, Streckenbeschaffenheit, Außentemperatur, Witterungsverhältnisse, Nutzung von Heizung und Klimaanlage, Vortemperierung, Anzahl der Mitfahrer.
Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen bereits nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure, WLTP), einem realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Seit dem 1. September 2018 ersetzt der neue WLTP (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure) den bisherigen Fahrzyklus (NEFZ). Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2- Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter www.skoda-auto.de/wltp.
Aktuell sind noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren. Soweit es sich um Neuwagen handelt, die nach WLTP typgenehmigt sind, werden die NEFZ-Werte von den WLTP-Werten abgeleitet. Die zusätzliche Angabe der WLTP-Werte kann bis zu deren verpflichtender Verwendung freiwillig erfolgen. Soweit die NEFZ-Werte als Spannen angegeben werden, beziehen sie sich nicht auf ein einzelnes, individuelles Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes. Sie dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat, usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen, spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen ( www.dat.de), unentgeltlich erhältlich ist.
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