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Deutsche Bischofskonferenz

Ständiger Rat berät weiteres Vorgehen zu den Ergebnissen der MHG-Studie

Bonn (ots)

Der Ständige Rat (StR) hat sich auf seiner heutigen Sitzung mit den Konsequenzen aus der Studie "Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz" (MHG-Studie) befasst und das weitere Vorgehen zur Abschlusserklärung der Herbst-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz erörtert.

In der Erklärung von Fulda wurden mehrere Schritte benannt, die es zeitnah anzugehen gilt. In fünf Teilprojekten, entsprechend der Erklärung von Fulda, wird die Arbeit aufgenommen. Diese Projekte sind:

   - Aktenführung: Standardisierung in der Führung der Personalakten 
     der Kleriker;
   - Unabhängige Anlaufstellen: Angebot externer unabhängiger 
     Anlaufstellen zusätzlich zu den diözesanen Ansprechpersonen für 
     Fragen sexuellen Missbrauchs;
   - Unabhängige Aufarbeitung: Klärung insbesondere, wer über die 
     Täter hinaus institutionell Verantwortung für das 
     Missbrauchsgeschehen in der Kirche getragen hat;
   - Anerkennung: Fortentwicklung des Verfahrens zur Anerkennung 
     erlittenen Leids;
   - Monitoring: Verbindliches überdiözesanes Monitoring für die 
     Bereiche der Intervention und der Prävention.

Für die Umsetzung der fünf Teilprojekte ist der Beauftragte für Fragen des sexuellen Missbrauchs im kirchlichen Bereich und für Fragen des Kinder- und Jugendschutzes der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Dr. Stephan Ackermann, verantwortlich. Er wird dabei eng die Kommunikation und Abstimmung mit dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sex. Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, suchen. Bereits begonnen wurde die festgelegte Überarbeitung der Leitlinien und der Rahmenordnung Prävention.

Der StR hat sich auch mit den in der Erklärung der Herbst- Vollversammlung genannten spezifischen Herausforderungen befasst, die sich für die Kirche ergeben. Dort heißt es: "Fragen nach der zölibatären Lebensform der Priester und nach verschiedenen Aspekten der kath. Sexualmoral werden wir unter Beteiligung von Fachleuten verschiedener Disziplinen in einem transparenten Gesprächsprozess erörtern." Dazu wird dem StR bis zur nächsten Sitzung ein Arbeitsplan vorgelegt.

Der StR unterstützt außerdem den Vorschlag, interdiözesane Strafgerichtskammern für Strafverfahren nach sex. Missbrauch auf dem Gebiet der Deutschen Bischofskonferenz zu errichten. Dafür wird sich der StR mit den entsprechenden Stellen in Rom in Verbindung setzen. Außerdem sieht er Reformerfordernisse im Bereich des kirchlichen Rechts und des Prozessrechts. Die dt. Bischöfe sind bereit, auf weltkirchlicher Ebene mitzuhelfen, das Kirchenrecht in dieser Hinsicht weiterzuentwickeln. Sie nehmen außerdem den Aufbau einer kirchlichen Verwaltungsgerichtsbarkeit erneut in den Blick.

Im Fokus aller Bemühungen steht der Schutz vor sex. Missbrauch an Minderjährigen und Schutzbefohlenen. Das hat höchste Priorität. Der StR hat den Anspruch an Konsequenz, Transparenz und Dringlichkeit bekräftigt und drängt auf eine entschlossene Durchführung. Der StR und die Vollversammlung werden bei jeder Sitzung über den aktuellen Stand und die Entwicklungen beraten.

Pressekontakt:

Pressestelle der Deutschen Bischofskonferenz
0228-103-214
pressestelle@dbk.de
www.dbk.de

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