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Gesellschaft für bedrohte Völker e.V. (GfbV)

Neue Verfassung Kubas schränkt Religionsfreiheit ein

Volksabstimmung über umstrittene Verfassungsreform (24.2.) Religionsgemeinschaften unter massivem Druck der Regierung

---- Götttingen, den 24.2.2019 --- Kubas neue Verfassung schränkt das Recht auf Religionsfreiheit ein, statt es als Menschenrecht gezielt zu fördern, warnte die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) am Sonntag in Göttingen. So forderten die Kirchen vergeblich Garantien für die freie Ausübung des Glaubens und eine Einschränkung der Macht der staatlichen Religionsbehörde. Auch sollte sich der Staat dazu bekennen, sich nicht in die inneren Angelegenheiten der Religionsgemeinschaften einzumischen. Stattdessen betont das neue Grundgesetz die Kontrolle der Religion durch den Staat und bekräftigt die rechtlichen Verpflichtungen, denen die Glaubensgemeinschaften unterliegen. Bislang bestehende Verweise auf die Gewissensfreiheit jedes Bürgers wurden in der neuen Verfassung gestrichen.

"Diese neue Verfassung bedeutet einen Rückschritt für alle Gläubigen in Kuba. Statt demokratischer Öffnung droht noch mehr Verfolgung", erklärte der GfbV-Direktor Ulrich Delius am Sonntag in Göttingen. Die Bürgerinnen und Bürger Kubas sind am heutigen Sonntag dazu aufgerufen, in einer Volksabstimung über die Annahme des neuen Grundgesetzes zu entscheiden.

In den letzten Tagen vor dem Referendum hatten die Behörden massiven Druck auf Vertreter der Religionsgemeinschaften ausgeübt, öffentlich für die Annahme der Reform zu werben. So wurden Pastoren eingeschüchtert und bedroht, die aus ihrer Ablehnung der neuen Verfassung keinen Hehl machten. Ein kritischer Pastor musste erleben, wie sein Haus eine Woche lang systematisch von Polizisten von der Außenwelt abgeriegelt und ihm Haft angedroht wurde. Ein anderer Kirchenvertreter wurde wegen seiner Kritik zeitweilig vom Dienst suspendiert. Andere Repräsentanten von Religionsgemeinschaften wurden von den Behörden als "Konterrevolutionäre" beschimpft.

Die Religionsgemeinschaften hatten sich aktiv in den Reformprozess eingeschaltet und den Behörden 16 neue Verfassungsartikel unterbreitet. Doch keiner dieser Artikel wurde in das neue Grundgesetz aufgenommen. Neben der Verringerung des Schutzes der Glaubensfreiheit kritisieren die Kirchen vor allem die Streichung jedes Verweises auf die Gewissensfreiheit.

Seit dem Jahr 2005 haben die Einschränkungen der Religionsfreiheit in Kuba deutlich zugenommen. So wurden in den Jahren 2015 / 2016 mehr als 1.000 Kirchen für illegal erklärt. Mehrere größere Kirchen wurden daraufhin auch auf Anweisung der Behörden niedergerissen. Systematisch wurden im Jahr 2018 religiöse Führer bedrängt oder Pastoren in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt.

In Kuba gelten rund 70 Prozent der Bevölkerung als katholisch, fünf Prozent sehen sich als protestantisch an. Viele traditionelle afrikanische Religionen haben Einfluss auf die christlichen Kirchen. Fast 25 Prozent der Bevölkerung bezeichnen sich als Atheisten.

Ulrich Delius ist zu erreichen unter 0160 / 95671403

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