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Gesellschaft für bedrohte Völker e.V. (GfbV)

Algerien: Haftstrafen für Berber-Flagge bei Demonstrationen

Menschenrechtsorganisation wirft Algerien Kriminalisierung indigener Völker vor

Willkür-Urteile schüren Spannungen vor Wahlen

--- Göttingen, den 13. November 2019 ---- Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) hat Algerien vorgeworfen, die indigenen Masiren (früher auch Berber genannt) zu kriminalisieren und damit die Spannungen in dem Land vor den Präsidentschaftswahlen im Dezember 2019 weiter zu schüren. Als "willkürlich" bezeichnete die Menschenrechtsorganisation die Verurteilung von 28 Demonstranten zu Haftstrafen, die bei Protesten für die Demokratisierung des Landes die masirische Fahne gezeigt hatten. Die Demonstranten waren nach mehrmonatiger Haft gestern von einem Gericht in der Hauptstadt Algier zu sechs Monaten Gefängnis und weiteren sechs Monaten auf Bewährung sowie einer Geldstrafe verurteilt worden. "Algeriens Machtelite kämpft um ihr Überleben. Wer Demonstranten willkürlich kriminalisiert, um die Protestbewegung einzuschüchtern, macht deutlich, dass Rechtsstaatlichkeit und mehr Demokratie nicht die Anliegen von Algeriens Staatsführung sind", erklärte der GfbV-Direktor Ulrich Delius am Mittwoch in Göttingen.

Die Demonstranten waren bei Protesten für die Demokratisierung des Landes im Juni 2019 festgenommen worden, nachdem der Armee-Chef Ahmed Gaid Salah angeordnet hatte, nur die algerische Staatsflagge dürfe bei öffentlichen Protesten gezeigt werden. Die Staatsanwaltschaft hatte zwei Jahre Gefängnis für die Inhaftierten gefordert, weil ihre Fahnen vermeintlich die "Integrität des Staatsterritoriums" gefährdeten. Die Rechtsanwälte der Angeklagten betonten, es gebe keine gesetzliche Bestimmung, die das Zeigen der masirischen Fahne verbiete. Immerhin werde die masirische Sprache, das Tamazight, von einem Viertel der 40 Millionen Bewohner des Landes gesprochen und sei seit dem Jahr 2016 offizielle Sprache des Landes. "Die masirische Fahne ist ein kulturelles Symbol der Kabylen, Tuareg, Chaoui und anderen Masiren, um nach Jahrzehnten der Diskriminierung deutlich zu machen, dass sie die indigenen Bewohner Nordafrikas sind", erklärte Delius. Seit der Unabhängigkeit Algeriens im Jahr 1962 leiden die Masiren unter der systematischen Arabisierung und Islamisierung des Landes.

Die Rechtsanwälte der 28 Verurteilten legten Berufung gegen die Gerichtsurteile ein. Ein Prozess gegen weitere 14 Personen, denen das Zeigen der masirischen Fahne vorgeworfen wird, wurde von dem Verfahren abgetrennt und auf den 18. November vertagt. Die Masiren gelten seit Jahrzehnten als Rückgrat der Demokratiebewegung Algeriens. Seit 38 Wochen protestieren regelmäßig an Freitagen zehntausende junge Menschen für mehr Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und ein Ende von Korruption und Vetternwirtschaft in Algerien.

Ulrich Delius ist zu erreichen unter Tel. 0160/95671403

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