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Gesellschaft für bedrohte Völker e.V. (GfbV)

Urteil gegen IS-Rückkehrerin: Deutsche Justiz muss konkrete Verbrechen verfolgen

Urteil gegen IS-Rückkehrerin:

  • Deutsche Justiz muss konkrete Verbrechen verfolgen, nicht nur Mitgliedschaft
  • Bundesregierung sollte direkten Kontakt zur kurdisch geführten autonomen Selbstverwaltung in Nordsyrien suchen
  • Darüber kann sie Beweise für Straftaten sichern und inhaftierte IS-Kämpfer überwachen

Am kommenden Freitag, den 25. September, wird das Urteil gegen die mutmaßliche deutsche IS-Rückkehrerin Jennifer W. erwartet. Der Prozess läuft vor dem Oberlandesgericht München. Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) fordert, die IS-Mitglieder nicht nur nach § 129b StGB zu belangen, der sich auf Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland bezieht. Vielmehr sollten auch konkrete Verbrechen im Zusammenhang mit dem Völkermord an der yezidischen Volksgruppe sowie an Angehörigen anderer Minderheiten im Irak und Syrien verfolgt werden. Die Angeklagte soll in ihrer Zeit im Terrorkalifat tatenlos zugesehen haben, wie eine fünfjährige versklavte Yezidin verdurstete. Für diese konkrete Tat ist sie aber nicht angeklagt.

"Die deutsche Bundesregierung darf keine Rücksicht mehr auf den NATO-Partner Türkei nehmen. Sie sollte direkten Kontakt zur nordsyrischen autonomen Verwaltung aufnehmen", fordert Dr. Kamal Sido, Nahostexperte der GfbV. "Über diesen Kontakt kann die deutsche Justiz direkt gegen die IS-Mitglieder ermitteln und Beweise für Völkermordverbrechen sammeln. Das sind wir Angehörigen der yezidischen, christlichen, kurdischen und schiitischen Minderheiten sowie allen Opfern der IS-Gewalt schuldig." Auch sunnitische Muslime, die die Herrschaft des islamischen Scharia-Rechts ablehnen, erwarteten von Deutschland und Europa eine klare Haltung gegen den radikalen Islam.

"Direkte Kontakte mit kurdisch geführten autonomen Selbstverwaltung in Nordsyrien sind unerlässlich, um die Situation in den Gefängnissen und Lagern zu überwachen, in denen IS-Mitglieder und ihre Angehörigen festgehalten werden", so Sido. "Nur so lässt sich auch sicherzustellen, dass keine Täter freikommen." Die kriegerischen und weiteren Handlungen des NATO-Staates Türkei seien darauf ausgerichtet, die Lage in Nordsyrien zu destabilisieren und radikal-islamistische Kräfte zu stärken. "Aufgrund der türkischen Angriffe auf Nordsyrien und der verbreiteten Korruption in der Region besteht die Gefahr, dass einzelne IS-Mitglieder aus Nordsyrien über die Türkei wieder nach Europa und Deutschland gelangen, um das friedliche Leben hier zu bedrohen", befürchtet Sido.

Die Opfer der Terrorherrschaft des IS in Syrien und im Irak, vor allem Minderheiten, erwarteten eine klare Politik im Umgang mit dieser Gruppe, wie auch gegenüber allen anderen radikalislamistischen Milizen in Syrien, im Irak und in Libyen. "Auch gegenüber der Regierung Erdogans, die diese Milizen bewaffnet und finanziert, muss die Bundesregierung eine deutliche Sprache sprechen", findet Sido. "Auf dem EU-Sondergipfel am Donnerstag sollte die deutsche EU-Ratspräsidentschaft nicht nur auf Sanktionen gegen das Regime von Lukaschenko in Belarus drängen, sondern auch gegen ihren NATO-Partner Türkei. Erdogan darf nicht länger mit Terror und Krieg auf die Forderungen der kurdischen Bevölkerung nach Freiheit und Demokratie reagieren." Auch die Kriegsdrohungen gegenüber den Nachbarstaaten der Türkei wie Zypern, Griechenland und Armenien müssen enden.

Sie erreichen Dr. Kamal Sido unter k.sido@gfbv.de oder 0173/6733980.

Gesellschaft für bedrohte Völker
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