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Gesellschaft für bedrohte Völker e.V. (GfbV)

Prozess gegen Hozan Cane (14.7.): Kölner Sängerin wieder vor Gericht

Prozess gegen Kölner Sängerin geht weiter (14.7.):

  • Deutsch-kurdische Sängerin Hozan Cane (Künstlername) wieder in der Türkei vor Gericht
  • Ursprüngliches Urteil aus Mangel an Beweisen aufgehoben
  • Ihre Tochter Gönül Örs durfte die Türkei mittlerweile verlassen

Am morgigen Mittwoch, den 14. Juli, wird in der Türkei der Prozess gegen die deutsch-kurdische Sängerin Hozan Cane (Künstlername) fortgesetzt. „Canes einzige Verbrechen sind ihr Singen für die Freiheit der kurdischen Bevölkerung und ihr Protest gegen die ethnozidale Politik des türkischen Staates“, erklärt Dr. Kamal Sido, Nahostexperte der Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV). „Seit der Gründung der Republik versucht die Türkei mit allen Mitteln, die Identität der kurdischen Volksgruppe zu vernichten. Dabei handeln Canes Lieder auch von der Versöhnung mit der türkischen Bevölkerung.“ Politisch habe sich Cane wie viele andere kurdische Kunstschaffende für eine friedliche Lösung der Kurdenfrage innerhalb und außerhalb der Türkei eingesetzt. Der Prozess gegen die aus Köln stammende Sängerin wird immer wieder neu aufgerollt. Ein Berufungsgericht hatte das ursprüngliche Urteil aus Mangel an Beweisen aufgehoben. Sie sitzt seit über drei Jahren in Haft.

Canes Tochter, Gönül Örs, war ebenfalls in Haft, durfte die Türkei aber mittlerweile verlassen. Seit Ende Juni ist sie zurück in Köln. „Sie wurde aufgrund falscher Anschuldigungen zu 15 Jahren Haft verurteilt. Besonders empörend ist, dass dieses Urteil auch auf Informationen beruht, die deutsche Sicherheitsbehörden an die Türkei weitergegeben haben“, berichtet Sido. Er fordert die deutsche Bundesregierung vor diesem Hintergrund auf, ihre Zusammenarbeit mit der türkischen Regierung gegen kurdische und türkische Aktivistinnen und Aktivisten zu beenden. Stattdessen müsse die deutsche Bundesregierung auf ihren NATO-Partner einwirken, alle Beschränkungen der Meinungs- und Pressefreiheit zurückzunehmen. „Ankara muss internationale Menschenrechtsstandards einhalten. Die vollständige Gleichberechtigung und Gleichbehandlung aller Völker und Religionsgemeinschaften der Türkei müssen auch vor Gericht gewährleistet sein“, fordert Sido.

Die GfbV ist Hozan Cane seit Jahren verbunden. Sie trat unter anderem bei einer gemeinsamen Konferenz der GfbV und der Friedrich-Nauman-Stiftung im März 2010 auf. Die 49-Jährige war kurz vor der Präsidentschafts- und Parlamentswahl in der Türkei im Juni 2018 in der Stadt Edirne festgenommen worden, wo sie den Wahlkampf der legalen prokurdischen HDP-Partei unterstützt hat. Aufgrund von Inhalten, die die Sängerin in den Jahren 2014 bis 2018 auf ihrem Facebook- und Twitter-Profil geteilt hat, wird ihr Terror-Propaganda vorgeworfen. Cane war im November 2018 wegen „Terrorvorwürfen“ zu mehr als sechs Jahren Haft verurteilt worden. Zudem wurde eine Ausreisesperre verhängt.

Sie erreichen Dr. Kamal Sido unter k.sido@gfbv.de oder 0173/6733980.

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