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Gesellschaft für bedrohte Völker e.V. (GfbV)

Eskalation in Äthiopien: Weiteres Blutvergießen zu erwarten

Eskalation in Äthiopien:

  • Weiteres Blutvergießen am Horn von Afrika scheint unvermeidlich
  • TPLF und OLA haben sich gegen die Regierung Abiy verbündet
  • Angriff auf Adis Abeba und massive Gewalt gegen die Zivilbevölkerung sind zu erwarten

Nach einem Jahr des Blutvergießens in weiten Teilen Äthiopiens scheint eine weitere Eskalation am Horn von Afrika unvermeidlich. Truppen der Tigray People’s Liberation Front (TPLF) und der Oromo Liberation Army (OLA) haben nach Jahren gegenseitiger Ablehnung zusammengeschlossen. Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) befürchtet, dass die bewaffneten Gruppen Addis Abeba gemeinsam angreifen und versuchen werden, die amtierende Regierung unter Präsident Abiy Ahmed zu stürzen: „Die TPLF hat ihre Heimatregion Tigray wider Abiy Ahmeds Erwarten zurückerobert und ist auch in die Amhara- und Afar-Region paramilitärisch vorgedrungen. Nun sollen erste Truppen die Hauptstadt bereits erreicht haben“, berichtet Nadja Grossenbacher, GfbV-Referentin für Genozid-Prävention und Schutzverantwortung. „Wenn es zu einem Angriff kommt, ist auch dort mit massiver Gewalt gegen die Zivilbevölkerung zu rechnen.“

„Abiys Regierung ist für schlimme Menschenrechtsverletzungen zunächst in Tigray und anderen Regionen des Landes verantwortlich. Er hat immer wieder zu Gewalt aufgerufen. Die Rhetorik auf mehreren Seiten des Konflikts ist besorgniserregend“, erklärt Grossenbacher. „Unter diesen Umständen ist nicht zu erwarten, dass eine der Seiten sich freiwillig mäßigt. Der Konflikt wird sich also noch weiter zuspitzen.“

Erst gestern hatte ein vielbeachteter UN-Bericht allen Konfliktparteien in Äthiopien schwerste Vergehen vorgeworfen. Es könnte sich sogar um Kriegsverbrechen handeln. Genau heute vor einem Jahr, am 4. November 2020, gab die äthiopische Zentralregierung eine Militäroperation gegen die TPLF bekannt. Abiy Ahmed war damals der Meinung, dass es schnell gehen würde – doch jetzt scheint er selbst Gefahr zu laufen, gestürzt zu werden.

Würden die unter Abiy Ahmed begangenen Verbrechen rechtlich als Kriegsverbrechen zu werten sein, könnte der UN-Sicherheitsrat das Internationale Strafgericht (ICC) dazu zu befugen, einen internationalen Haftbefehl gegen Abiy Ahmed auszustellen.

Sie erreichen Nadja Grossenbacher unter n.grossenbacher@gfbv.de oder 0551/49906-27.

Gesellschaft für bedrohte Völker
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