Gesellschaft für bedrohte Völker e.V. (GfbV)
IGH-Völkermordklage Gambias gegen Myanmar (21.2.): Keine Legitimation für die Junta
IGH-Völkermordklage Gambias gegen Myanmar (21.2.):
- Rohingya-Organisationen warnen vor Legitimation der Militärjunta durch das Verfahren
- Kyaw Moe Tun einzig akzeptabler Vertreter bei Gericht
- Verbrechen der gestürzten Regierung Aung San Suu Kyis müssen trotz Putsch geahndet werden
Die Völkermordklage Gambias gegen Myanmar vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag hat sich durch den Militärputsch vor einem Jahr deutlich verkompliziert. Denn in dem legitimen und wichtigen Prozess wird die zurecht angeklagte Partei nun von einer zutiefst illegitimen Regierung vertreten. Rohingya-Organisationen warnen bereits vor dem Versuch der Militärjunta, durch das Verfahren internationale Anerkennung zu erlangen. Für den morgigen Montag, den 21. Februar, sind Anhörungen geplant. Unter anderem soll die Zuständigkeit des Gerichtes geprüft werden. „Die schrecklichen Verbrechen der Regierung Myanmars gegen die Rohingya verlangen nach juristischer Klärung. Die Verantwortlichen müssen dringend für ihre Taten belangt werden“, fordert Jasna Causevic, Referentin für Genozid-Prävention und Schutzverantwortung bei der Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV). „Zugleich muss der IGH es vermeiden, der Junta internationale Legitimität zu verleihen. Denn die Militärs sind keine anerkannte Führung. Praktisch alle Menschen in Myanmar, nicht nur Angehörige der zahlreichen Minderheiten, lehnen die Gewaltherrschaft der Generäle entschieden ab.“ Der IGH befinde sich dadurch in einer schwierigen Lage.
Eine Quelle am Haager Gericht teilte der Nachrichtenagentur Reuters mit, dass die Militärjunta Ko Ko Hlaing, ihren Gesandten für internationale Koordination sowie die Generalstaatsanwältin des Landes, Thida Oo, ernannt habe. Sie sollen ein achtköpfiges Rechtsteam für die Anhörungen leiten. Der einzig akzeptable Vertreter für die Verhandlung ist nach Ansicht von Rohingya-Organisationen jedoch Kyaw Moe Tun. Er fungiert als Botschafter bei den Vereinten Nationen in New York. Den Generälen bietet er seit einem Jahr die Stirn und lässt sich nicht von dem Posten verdrängen.
2019 hat Gambia Myanmar mit Unterstützung der Organisation für Islamische Zusammenarbeit wegen mutmaßlichen Völkermordes an den Rohingya verklagt. Die Klage stützt sich auf die UN-Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes. Myanmar hat 2021 – noch vor dem Militärcoup am 1. Februar – Beschwerde dagegen eingelegt. Die morgige Anhörung soll nun die Argumente der Anklage und Myanmars aufnehmen und zugleich die Zuständigkeit des höchsten Gerichts der Vereinten Nationen prüfen. Noch unter der inzwischen inhaftierten Quasi-Regierungschefin Aung San Suu Kyi hatte Myanmar die Zuständigkeit des IGH bestritten. Die nunmehr im Untergrund arbeitende Zivilregierung erkennt sie aber inzwischen an.
In einem vorläufigen Urteil im Jahr 2020 verpflichtete der IGH Myanmar zu Sofortmaßnahmen zum Schutz der Rohingya. Damit gab das Gericht der Klage Gambias statt. Myanmar müsse alles tun, um einen Völkermord an den 600.000 noch im Land lebenden muslimischen Rohingya zu verhindern. Auch müsse das Land dafür sorgen, dass das Militär die Rohingya nicht verfolge. Einstimmig verpflichteten die 17 Richter Myanmar auch, innerhalb von vier Monaten und dann regelmäßig über die konkreten Maßnahmen zum Schutz der Minderheit zu berichten. Das Hauptverfahren hat noch nicht begonnen.
Die morgige hybride Anhörung wird live im Internet übertragen unter https: //media.un.org/en/webtv/.
Sie erreichen Jasna Causevic unter j.causevic@gfbv.de oder 0551/49906-16.
Gesellschaft für bedrohte Völker Postfach 2024 D-37010 Göttingen Tel.: +49 551 499 06-21 Fax: +49 551 580 28 E-Mail: info@gfbv.de www.gfbv.de Menschenrechtsorganisation mit beratendem Status bei den UN und mitwirkendem Status beim Europarat