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Gesellschaft für bedrohte Völker e.V. (GfbV)

Einladung zur Menschenrechtsaktion in Berlin (16.3.): Feministische Außenpolitik auch für Afrin!

Im Vorfeld des fünften Jahrestages der völkerrechtswidrigen Besetzung der nordsyrischen Kurdenregion Afrin am 18. März 2018 durch das NATO-Mitglied Türkei veranstaltet die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) eine Mahnwache vor dem Auswärtigen Amt in Berlin. Dazu laden wir Sie herzlich ein:

Am Donnerstag, den 16. März 2023,

von 16 Uhr bis 18 Uhr

vor dem Auswärtigen Amt, Werderscher Markt 1, Berlin

Mit dabei sind kurdische Frauen, auch Yezidinnen, aus Afrin. Gemeinsam wollen wir Bundesaußenministerin Annalena Baerbock auffordern, in ihrer angekündigten feministischen Außenpolitik die Frauen in Afrin und Nordsyrien nicht zu vergessen. Wer Frauenrechte und Gleichberechtigung gegenüber einem NATO-Partner wie der Türkei nicht durchsetzen kann oder will, wird dies auch anderswo nicht schaffen. Frau Baerbock muss Gewalt gegen kurdische Frauen durch die Türkei und von ihr unterstützte Islamisten öffentlich verurteilen. Die Vergewaltigungen, Entführungen und Morde an Frauen in Afrin, darunter Musliminnen, Yezidinnen und Alevitinnen, müssen sofort aufhören. Frau Baerbock muss die völkerrechtswidrige Besatzung Afrins öffentlich verurteilen und ein Ende der türkisch-islamistischen Besatzung fordern, unter der vor allem Frauen leiden. Denn Völkerrecht und feministische Politik müssen gemeinsam gelten.

Während der türkische Machthaber Erdogan schon vor 2018 die Frauenrechte in der Türkei immer weiter zurückdrängte und schließlich aus internationalen Konventionen zum Schutz von Frauen vor Gewalt ausstieg, hatten die Kurden in der autonomen Region Afrin bis zum 20. Januar 2018 Gewalt in der Ehe per Gesetz verboten. Auch die in der islamischen Welt übliche Vielehe wurde in Afrin strikt untersagt. Dort hatten Frauen vor der türkischen Besatzung mindestens die Hälfte aller Ämter inne, auch bei der Polizei. Sie konnten ohne Kopftuch und ohne Angst auf die Straße gehen. Hevi Mustafa, eine Frau, die der kurdisch-alevitischen Religionsgemeinschaft angehört, war Präsidentin der Selbstverwaltung in Afrin.

All das ist mit der Besatzung zerstört worden. Die 300.000 vertriebenen Kurdinnen und Kurden können jetzt nur in ihre Heimat zurückkehren, wenn sie die islamische Scharia anerkennen, die die Türkei und ihre Söldner eingeführt haben. Die türkischen Angriffe auf Nordsyrien gehen indes weiter, selbst nach dem verheerenden Erdbeben. Panzer, Artillerie, Raketenwerfer und die Luftwaffe, insbesondere Kampfdrohnen, kommen dabei zum Einsatz. Allein im Jahr 2022 gab es 130 Drohnenangriffe auf Nordsyrien, bei denen 87 Menschen getötet und 151 verletzt wurden.

Sie erreichen Dr. Kamal Sido unter k.sido@gfbv.de oder 0173/6733980.

Gesellschaft für bedrohte Völker
Postfach 2024
D-37010 Göttingen
Tel.: +49 551 499 06-21
Fax: +49 551 580 28
E-Mail:  info@gfbv.de
www.gfbv.de
Menschenrechtsorganisation mit beratendem Status bei den UN und mitwirkendem Status beim Europarat
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