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Gesellschaft für bedrohte Völker e.V. (GfbV)

Ein Jahr nach Anerkennung des Genozids im Irak (19.1.): Deutschland muss Versprechen an yezidische Gemeinde einlösen

Ein Jahr nach Anerkennung des Genozids im Irak (19.1.):

  • Deutschland muss Versprechen an yezidische Gemeinde einlösen
  • Abschiebeverfahren ignorieren volatile Sicherheitslage und Diskriminierung im Nordirak
  • Türkei und Iran fliegen dort regelmäßig Luft- oder Drohnenangriffe

Am 19. Januar 2023 hat der Deutsche Bundestag den Genozid an der yezidischen Bevölkerung im Nordirak als einen solchen anerkannt. Ein Jahr nach diesem wichtigen Schritt schaut die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) besorgt auf die Entwicklungen: „Mit der Anerkennung des Genozides hat der Bundestag auch die volatile Sicherheitslage im Nordirak und die Aussichtslosigkeit einer sicheren Rückkehr anerkannt. Trotzdem gab es 2023 wieder mehr Abschiebungen. Dies führt zu Verunsicherung und Re-Traumatisierung für die ganze yezidische Gemeinschaft. Die Abgeschobenen werden in lebensgefährliche Umstände zurückgeschickt“, warnte Tabea Giesecke, GfbV-Referentin für ethnische, religiöse und sprachliche Minderheiten und Nationalitäten am heutigen Donnerstag in Göttingen.

Viele Betroffene berichten, bei ihren Abschiebeverfahren sei die Lage im Nordirak, besonders in der autonomen Region Kurdistan, als sicher eingestuft worden. „Diese Einschätzung ist falsch: Kämpfe zwischen verschiedenen Milizen in Sinjar dauern an. Die Türkei und der Iran fliegen regelmäßig Luft- oder Drohnenangriffe auf die kurdischen Gebiete. Dabei gibt es immer wieder zivile Opfer“, berichtete Giesecke. „Yezidische Gläubige werden im Irak strukturell diskriminiert. In den Lagern für Binnengeflüchtete ist die Situation aussichtslos. Die Menschen in diese Lage zu deportieren, um extremistische Kräfte in Deutschland zu befriedigen, widerspricht dem Geist und auch dem Inhalt der Bundestagsresolution über den Völkermord.“

Die Anerkennung des Genozides im vergangenen Jahr hat eigentlich neue Handlungsspielräume eröffnet. Besonders die Bereiche der Bildung, Dokumentation, Schutz der yezidischen Bevölkerung und Hilfe auch im Irak waren Teil der Anerkennung gewesen. Im einstimmig beschlossenen Antrag (Drucksache 20/5228) heißt es: „Die Diaspora ist Teil unserer Gesellschaft mit all ihren Erfahrungen und Erinnerungen. Der Deutsche Bundestag wird sich mit Nachdruck zum Schutz êzîdischen Lebens in Deutschland und ihrer Menschenrechte weltweit einsetzen.“ Bisher kommen nur einzelne Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen diesem Versprechen nach. Die GfbV fordert einen bundesweiten Abschiebestopp.

Sie erreichen Tabea Giesecke unter t.giesecke@gfbv.de oder 0551 49906-19.

Gesellschaft für bedrohte Völker
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D-37010 Göttingen
Tel.: +49 551 499 06-21
Fax: +49 551 580 28
E-Mail:  info@gfbv.de
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