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Gesellschaft für bedrohte Völker e.V. (GfbV)

Verleihung des Nachhaltigkeitspreises der Bundesregierung an Energiekonzern EnBW wäre ein „falsches Zeichen“

Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) kritisiert die Nominierung des Energiekonzerns EnBW für den „Corporate Social Responsibility“-Preis der Bundesregierung und fordert die Jury gemeinsam mit weiteren Menschenrechtsorganisationen dazu auf, den Nachhaltigkeitspreis nicht an EnBW zu verleihen.

„Es ist inakzeptabel, dass ein Unternehmen nominiert ist, das weiterhin Steinkohle aus Kolumbien bezieht und dabei systematische Menschenrechtsverletzungen entlang der Lieferkette ignoriert. Eine Vergabe des CSR-Preises an EnBW würde ein völlig falsches Zeichen setzen“, sagt Jan Königshausen, Referent für Indigene Völker bei der GfbV. Im Fokus der Preisverleihung am 3. April steht in diesem Jahr „unternehmerische Verantwortung auch entlang der Liefer- und Wertschöpfungskette.“ EnBW ist in der Kategorie „konstruktive Stakeholder-Einbindung“ nominiert.

Die Kohle, die EnBW aus Kolumbien importiert, stammt aus den umstrittenen Minen von Cerrejón in La Guajira sowie von Drummond in Cesar. Diese Abbauregionen sind das angestammte Territorium der indigenen Wayuú, die dort seit Jahrhunderten leben. „Der Kohleabbau hat katastrophale Auswirkungen auf das Indigene Volk der Wayuú. Er entzieht ihnen sukzessive ihre Lebensgrundlage: Wasserquellen werden verschmutzt oder trockengelegt, Böden zerstört und die Luft mit toxischem Kohlenstaub belastet. Atemwegs- und Hauterkrankungen sind vor allem bei Kindern verbreitet. Viele Angehörige der indigenen Gemeinschaft sehen sich gezwungen, ihr Land zu verlassen – einerseits durch direkte Vertreibung oder aufgrund der unerträglichen Lebensbedingungen, die durch den Bergbau entstehen“, sagt Königshausen.

Indigene und afrokolumbianische Gemeinschaften in Kolumbien fordern seit Jahren, dass Unternehmen wie EnBW, die nationale und regionale Regierung, sowie die Regierungen der Länder, in die die Kohle gelangt, ihrer Verantwortung nachkommen müssen: Sie müssen sicherstellen, dass internationale Menschenrechtsstandards eingehalten, indigene Rechte respektiert und die Betroffenen in Entscheidungen über ihre Territorien eingebunden werden. Doch stattdessen wird der Kohleabbau unvermindert fortgesetzt – ohne transparente Aufklärung über die Herkunft der importierten Kohle und ohne effektive Maßnahmen, um Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung zu verhindern oder wiedergutzumachen.

„Der Fall von EnBW ist Teil einer größeren Problematik: Indigene Territorien weltweit werden für den Rohstoffhunger der Industrienationen ausgebeutet. Koloniale Strukturen werden immer häufiger auch unter dem Deckmantel der Nachhaltigkeit weitergeführt. Es braucht klare, verbindliche Standards und eine ehrliche Auseinandersetzung mit den Konsequenzen der deutschen Energiepolitik für die betroffenen Gemeinschaften weltweit. Das Lieferkettengesetz leistet diesbezüglich einen wichtigen Beitrag“, betont Königshausen.

Sie erreichen Jan Königshausen unter j.koenigshausen@gfbv.de oder 0551/49906-14.

Gesellschaft für bedrohte Völker
Pressereferat
Sarah Neumeyer
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