Gesellschaft für bedrohte Völker e.V. (GfbV)
120 Jahre Vernichtungsbefehl gegen die Nama (22.4.): Deutschland muss endlich Reparationen an Nachkommen der Völkermord-Opfer zahlen
Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) ruft die deutsche Bundesregierung anlässlich des 120 Jahrestags des Vernichtungsbefehls der deutschen Kolonialmacht gegen die Nama am 22. April dazu auf, eine rechtliche Anerkennung des Völkermords nicht weiter zu blockieren.
„Deutschland wird seiner historischen Verantwortung gegenüber den Nachkommen der Opfer des Völkermords bislang nicht gerecht. Das Versöhnungsabkommen zwischen Deutschland und Namibia, die sogenannte ‚Gemeinsame Erklärung‘, muss neu verhandelt werden. Eine Zahlung von Entwicklungsgeldern ist keine Wiedergutmachung. Deutschland muss endlich Reparationen an die Nachkommen der Völkermord-Opfer zahlen“, fordert Laura Mahler, GfbV-Referentin für Subsahara-Afrika.
„Der gesamte Text der gemeinsamen Erklärung spricht nicht von Reparationen, spricht nicht von dem, was gegenüber den Nama und Ovaherero korrigiert werden muss. Unsere Forderung ist, die gemeinsame Erklärung vom Tisch zu wischen, die Nama und Ovaherero an den Tisch zu bringen und die Verhandlungen von Grund auf neu zu beginnen, und zwar auf der Grundlage historischer und sachlicher Fakten“, fordert Maboss Ortmann von der Nama Traditional Leaders Association (NTLA). „Setzen Sie sich mit den Nama und Ovaherero zusammen, sprechen Sie mit uns und stellen Sie richtig, was Sie getan haben“, so sein Appell an die deutsche Bundesregierung.
„In der anhaltenden Debatte um die Aufarbeitung kolonialer Verbrechen sendet es ein fatales Signal, dass Namibia und die Gemeinsame Erklärung im Koalitionsvertrag von Union und SPD mit keinem Wort erwähnt werden“, kritisiert Mahler. Dies zeuge von mangelndem politischem Willen, sich den Gräueltaten der Kolonialgeschichte mit der gebotenen Konsequenz und Würde zu stellen. Eine ernsthafte Aussöhnung erfordere klare politische Prioritäten. „Der Verzicht auf die Nennung der deutschen Kolonialvergangenheit widerspricht der im Koalitionsvertrag geplanten ‚verantwortungsvollen Außenpolitik‘ der neuen Bundesregierung und wirft grundlegende Fragen zur Kohärenz deutscher Erinnerungspolitik auf. Wir unterstützen die Forderungen der Nama nach einer Neuverhandlung der Gemeinsamen Erklärung. Die neue deutsche Regierung darf die Verantwortung nicht an die namibische Regierung abgeben, sondern muss dafür sorgen, dass die offiziellen Vertreter der Ovaherero und Nama in Verhandlungen miteinbezogen werden.
Am 22. April 1905 hatte Generalleutnant Lothar von Trotha den Vernichtungsbefehl gegen die Nama verkündet. Dem Völkermord fielen Schätzungen zufolge zwischen 1904 und 1908 etwa 10.000 Nama und 80.000 Ovaherero zum Opfer.
Sie erreichen Laura Mahler unter l.mahler@gfbv.de oder 03051 / 695825-3.
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