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Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e.V.

Erweiterte Market Making-Regeln in den Mindeststandards stärken den Jumbo Pfandbrief

Berlin (ots)

Die im Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) und
im Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB, vertretenen
Pfandbriefemittenten sowie die im ACI organisierten Market Maker
haben sich auf Änderungen der Mindeststandards für Jumbo Pfandbriefe
verständigt (s. Anhang). Mit der Aufnahme neuer Regeln werden primär
Vorkehrungen getroffen, damit das Market Making auch in
Krisensituationen eines Jumbo-Emittenten möglichst aufrecht erhalten
wird. Ist eine Einstellung nicht zu verhindern, sollen die neuen
Regeln eine rasche, geordnete Kommunikation gegenüber den Investoren
sowie eine schnellstmögliche Wiederaufnahme des Market Making
gewährleisten. Mit den Modifizierungen der Mindeststandards leisten
Emittenten und Market Maker ihren Beitrag, das Vertrauen der
Investoren in den Jumbo-Pfandbrief zu stärken.
Das Market Making leistet einen wesentlichen Beitrag zum Erfolg
des Jumbo-Pfandbriefs, da es einen hochliquiden Sekundärmarkthandel
ermöglicht, der den Jumbo für internationale, handelsorientierte
Investoren interessant macht. Das verpflichtende Market Making im
Interbankenhandel und gegenüber Investoren stellt daher nach Ansicht
der Emittenten auch 11 Jahre nach Einführung des Jumbo-Pfandbriefs
ein unverzichtbares Kernelement des Jumbos dar.
Im Oktober 2005 führte die Nachricht über eine mögliche
Liquidation der Allgemeinen Hypothekenbank Rheinboden (AHBR) zur
Einstellung des Market Making in den Jumbo Pfandbriefen der Bank.
Eine entsprechende Kommunikation gegenüber den Marktteilnehmern
erfolgte wenn überhaupt nur verzögert und unkoordiniert. Dies hat bei
Investoren für Verunsicherung und z.T. Verärgerung gesorgt. Um
ähnliche Vorfälle künftig zu vermeiden, sehen die Mindeststandards
nun vor, dass ein Market Maker den Markt unverzüglich zu informieren
hat, wenn er in außergewöhnlichen Situationen das Market Making
tatsächlich aussetzt.
Damit wird der Erkenntnis Rechnung getragen, dass es unrealistisch
ist, von Investmentbanken in allen Situationen die Aufrechterhaltung
des Market Making zu verlangen. Dessen ungeachtet bleibt es jedoch
primäres Ziel, auch in Krisensituationen eines Jumbo-Emittenten das
Market Making in dessen Jumbos aufrecht zu erhalten. Daher wurde ein
"Market Maker and Issuer Committee" (MIC) gegründet. Dieses Gremium,
dem Vertreter von Emittenten und Market Makern angehören, wird sich
regelmäßig treffen. Bei einer sich anbahnenden Krisensituation wird
das Komitee zusammen kommen, um über Maßnahmen zu diskutieren, mit
denen ein Aussetzen des Market Making verhindert oder zumindest eine
schnellstmögliche Wiederaufnahme erreicht werden kann. So könnte z.B.
eine vorübergehende Lockerung der in den Mindeststandards
festgelegten Regeln beschlossen werden. Dieser flexible Ansatz ist
auch im Interesse der Investoren, da mit auf den Einzelfall bezogenen
Entscheidungen ein komplettes Aussetzen des Market Making noch am
ehesten verhindert werden kann.
Um der herausragenden Sicherheit des Pfandbriefs Rechnung zu
tragen, empfehlen die Mindeststandards nun, dass als Market Maker
tätige Investmentbanken über gesonderte Limite für Pfandbriefe eines
Emittenten verfügen sollten. Im Oktober letzten Jahres hatten einige
Investmentbanken das Einstellen des Market Making für AHBR-Jumbos mit
den in ihren Häusern gestrichenen Kreditlinien für die AHBR
begründet. Es stellte sich heraus, dass einige Investmentbanken nicht
über gesonderte Limite für Pfandbriefe verfügen. Dies widerspricht
der hohen Sicherheit des Pfandbriefs, die gerade in der AHBR-Krise
noch einmal eindrucksvoll unterstrichen wurde, z.B. durch die
Bestätigung der hohen Pfandbriefratings der AHBR. Mit der neu
aufgenommenen Empfehlung soll zum Ausdruck gebracht werden, dass
Pfandbriefe auch und gerade unter Risikoaspekten nicht mit
ungedeckten Schuldverschreibungen gleichgesetzt werden können und die
Pfandbriefemittenten deshalb großen Wert auf getrennte Limite legen.
Die Neuerungen bilden die Basis dafür, dass Investoren auch im
Falle einer erneuten Emittentenkrise sich auf die hohe Liquidität des
Jumbo-Pfandbriefs und eine zügige, umfassende Kommunikation verlassen
können. Die AHBR-Krise hat gezeigt, dass die Mindeststandards für
Jumbo Pfandbriefe einer permanenten Pflege und Überarbeitung
bedürfen. Zu diesem Zweck wird sich das MIC mindestens zwei mal im
Jahr treffen, um über grundsätzliche Themen rund um das Market Making
zu diskutieren. Als erste Ergebnisse dieser Diskussionen sind eine
Erhöhung der Mindestanzahl an Market Makern von drei auf fünf, eine
Präzisierung des Begriffs "übliche Handelszeiten" sowie eine
Klarstellung der Geld-/Briefspanne bei Laufzeiten von über 20 Jahren
in die Mindeststandards aufgenommen worden.
Anhang
Mindeststandards für Jumbo-Pfandbriefe (Stand: August 2006)
1. Mindestemissionsvolumen
   Das Mindestvolumen von Jumbo-Pfandbriefen beträgt 1 Mrd. EUR. Bei
der Erstemission muss das Volumen mindestens 750 Mio EUR betragen.
Der Emittent ist verpflichtet, das ausstehende Emissionsvolumen
innerhalb von 180 Kalendertagen nach der Erstemission auf mindestens
1 Mrd. EUR zu erhöhen.
2. Format
   Nur festverzinsliche, endfällige Pfandbriefe mit jährlich
nachträglicher Zinszahlung (sogenanntes Straight Bond-Format) dürfen
als Jumbo-Pfandbriefe angeboten werden.
3. Börseneinführung
   Jumbo-Pfandbriefe sind unverzüglich nach Begebung, spätestens
jedoch 30 Kalendertage nach dem Valutierungstag, an einem
organisierten Markt in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union
oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den
Europäischen Wirtschaftsraum einzuführen.
4. Market Making
   Für jeden Jumbo-Pfandbrief muss es mindestens fünf Market Maker
geben, die sich verpflichten, zu den üblichen Handelszeiten
(mindestens 9 - 17 Uhr MEZ) simultan Geld- und Briefkurse
(Zwei-Wege-Kurse) für Abschlüsse bis zu 15 Mio EUR zu quotieren. Die
Funktion eines Market Makers kann auch von dem Emissionshaus selbst
wahrgenommen werden. Die Market Maker übernehmen die Kursstellung,
solange genügend umlaufendes Volumen für einen liquiden Markt in dem
Jumbo-Pfandbrief vorhanden ist.
Die Market-Maker verpflichten sich, bei der Quotierung von
Zwei-Wege-Kursen die nachfolgende Spanne zwischen Geld-und Briefseite
nicht zu überschreiten: Restlaufzeit bis einschließlich 4 Jahre 5
Cents, über 4 bis einschließlich 6 Jahre 6 Cents, über 6 bis
einschließlich 8 Jahre 8 Cents, über 8 bis einschließlich 15 Jahre 10
Cents, über 15 bis einschließlich 20 Jahre 15 Cents, über 20 bis
einschließlich 25 Jahre 25 Cents. Die zu quotierende maximale Spanne
zwischen Geld- und Briefseite wird entsprechend der Restlaufzeit
einer Emission angepasst. Im außergewöhnlichen Falle eines Aussetzens
des Market Making in den unter Empfehlung Nr. 2 skizzierten
Situationen ist dies vom Market Maker in geeigneter Form unverzüglich
dem Markt zu kommunizieren.
5. Aufstockungen
   Im Falle der Aufstockung eines Jumbo-Pfandbriefs ist ein
Aufstockungsbetrag von 125 Mio EUR je Aufstockung nicht zu
unterschreiten. Bei Aufstockungen und Neuemissionen liegen zwischen
Pricing und Valutatag maximal 5 Bankarbeitstage.
6. Umschreibung und Rückkauf
   Die nachträgliche Umschreibung auf den Namen eines Anlegers
(Vinkulierung) ist unzulässig. Der Rückkauf zum Zwecke der Tilgung
oder der Treuhänderverwahrung ist zulässig, sofern das ausstehende
Emissionsvolumen von 1 Mrd. EUR zu keiner Zeit unterschritten wird.
Darüber hinaus ist der Rückkauf auf 1/2 des ausstehenden
Emissionsvolumens beschränkt. Der Emittent muss den Rückkauf, dessen
geplantes Volumen und die für den Rückkauf vorgesehene Emission
mindestens 3 Bankarbeitstage im Voraus öffentlich ankündigen und
sicherstellen, dass eine umfassende Transparenz am Markt gegeben ist.
Nach einem Rückkauf ist die Aufstockung einer betroffenen Emission
vor Ablauf eines Jahres unzulässig.
7. Statusverlust
   Sollte eine der in den vorgenannten Ziffern enthaltenen Regelungen
nicht eingehalten werden, verliert die Emission die Eigenschaft als
Jumbo-Pfandbrief. Jumbo-Pfandbriefe, die vor dem 28. April 2004
begeben wurden und ein Volumen von unter 1 Mrd. EUR aufweisen,
behalten abweichend von Ziffer 1 den Status eines Jumbos, sofern die
anderen in den vorgenannten Ziffern enthaltenen Regelungen
eingehalten werden.
Empfehlungen:
1. Die Market Maker halten für Pfandbriefe des Emittenten
gesonderte Limite vor.
2. Bei wesentlichen Ratingveränderungen oder einer erheblichen
Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage eines Jumbo-Emittenten
oder sonstigen Umständen, die in vergleichbarer Weise den liquiden
Handel mit Jumbo-Pfandbriefen eines Emittenten beeinträchtigen
können, wird das "Market Maker and Issuer Committee" (MIC), dem
Vertreter von Market Makern und Emittenten angehören, unverzüglich zu
einer Sitzung zusammenkommen. Es soll Maßnahmen erörtern sowie
gegebenenfalls empfehlen, die darauf zielen, ein Aussetzen des Market
Making für die Jumbo-Pfandbriefe des betroffenen Emittenten zu
verhindern oder eine kurzfristige Wiederaufnahme des Market Making zu
ermöglichen. Das MIC wird dabei unter Berücksichtigung der Umstände
des Einzelfalls eine Ausweitung der Spannen zwischen Geld- und
Briefkursen, eine Verringerung des Volumens der Abschlüsse, für die
Geld- und Briefkurse quotiert werden, oder andere Maßnahmen, die für
eine Fortsetzung des Market Making geeignet und erforderlich sind, in
Betracht ziehen. Empfehlungen des MIC sollen nach Möglichkeit
befristete Maßnahmen zum Gegenstand haben.
Hintergrundinformationen:
Konkrete Änderungen in den Mindeststandards für Jumbo Pfandbriefe:
· Es wird folgender Passus für das Aussetzen des Market Making
     eingefügt:
Im außergewöhnlichen Falle eines Aussetzens des Market Making in
den unter Empfehlung Nr. 2 skizzierten Situationen ist dies vom
Market Maker in geeigneter Form unverzüglich dem Markt zu
kommunizieren."
· Es werden folgende Empfehlungen eingeführt:
  • "Die Market Maker halten für Pfandbriefe des Emittenten gesonderte Limite vor."
  • "Bei wesentlichen Ratingveränderungen oder einer erheblichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage eines Jumbo-Emittenten oder sonstigen Umständen, die in vergleichbarer Weise den liquiden Handel mit Jumbo-Pfandbriefen eines Emittenten beeinträchtigen können, wird das Market Making Gremium, dem Vertreter von Market Makern und Emittenten angehören, unverzüglich zu einer Sitzung zusammenkommen. Es soll Maßnahmen erörtern sowie gegebenenfalls empfehlen, die darauf zielen, ein Aussetzen des Market Making für die Jumbo-Pfandbriefe des betroffenen Emittenten zu verhindern oder eine kurzfristige Wiederaufnahme des Market Making zu ermöglichen. Das Market Making Gremium wird dabei unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls eine Ausweitung der Spannen zwischen Geld- und Briefkursen, eine Verringerung des Volumens der Abschlüsse, für die Geld- und Briefkurse quotiert werden, oder andere Maßnahmen, die für eine Fortsetzung des Market Making geeignet und erforderlich sind, in Betracht ziehen. Empfehlungen des Market Making Gremiums sollen nach Möglichkeit befristete Maßnahmen zum Gegenstand haben."
· Die Mindestanzahl an Market Makern wird von 3 auf 5 erhöht
· Der Begriff "übliche Handelszeiten" wird durch den Klammerzusatz
    "mindestens 9 bis 17 Uhr MEZ" präzisiert.
· Die Geld/Briefspanne für Laufzeiten von über 20 bis
     einschließlich 25 Jahre soll 25 Cents betragen. Für längere
     Laufzeiten gibt es keine Festlegung.
Zum Jumbo Pfandbriefmarkt:
Der Jumbo Pfandbriefmarkt ist das Segment für hochliquide
Pfandbriefe. Seit seiner Geburtsstunde im Mai 1995 ist der
Jumbo-Pfandbrief dank der kontinuierlichen Produktverbesserungen zum
"Exportschlager" und einem der Aushängeschilder des Finanzplatzes
Deutschland avanciert. Die Anforderungen, die ein Jumbo-Pfandbrief zu
erfüllen hat, sind in den Mindeststandards für Jumbo-Pfandbriefe
festgelegt, die 1996 von den Pfandbriefemittenten erarbeitet wurden
und nunmehr zum zweiten Mal modifiziert worden sind. Im 11. Jahr
ihrer Existenz stellen Jumbo Pfandbriefe mit einem ausstehenden
Volumen von rund 360 Mrd. Euro etwa 36% aller Pfandbriefe.
Der ACI, The Financial Markets Association, ist eine global
agierende Finanzmarktvereinigung mit dem Ziel der aktiven Vertretung
der Berufstandsinteressen Ihrer Mitglieder. Förderung der Fortbildung
und Professionalität im Finanzmarkt sind zwei der Hauptziele, die
dieser weltweit organisierte Verein in ehrenamtlicher Tätigkeit
verfolgt. Die Mitgliedschaft ist persönlich und die
Interessensvertretung erfolgt institutsübergreifend. Im Fachausschuss
Market Making Covered Bonds sind fast alle Banken die am Market
Making teilnehmen vertreten. Der Ausschuss beschäftigt sich mit
aktuellen Fragen und Problemen des Marktes genauso wie mit Themen der
Entwicklung (wie z. B. E-Trading, Erweiterung und Sicherung der
Liquidität etc.). Weiterhin ist der Fachausschuss Ansprech- und
Kommunikationspartner für Emittenten und Investoren und leistet so
einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung des Marktes.
Der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB, vertritt
die Interessen von 62 Mitgliedsinstituten, darunter die Landesbanken
sowie die Förderbanken des Bundes und der Länder. Mit einer
Bilanzsumme von 1.848,9 Mrd. EUR (Ende 2005) beläuft sich der
Marktanteil der VÖB-Banken auf 27 % des deutschen Bankenmarktes. Die
VÖB-Banken beschäftigen 90.600 Mitarbeiter.
Die Mitgliedsinstitute des Verbandes deutscher Pfandbriefbanken
(vdp) gehören zu den bedeutendsten Kapitalgebern für den Wohnungs-
und Gewerbebau sowie für den Staat und seine Institutionen. Ziel des
vdp ist es, die hohe Qualität des Pfandbriefs zu bewahren und die
internationale Marktführerschaft dieses deutschen Exportschlagers
durch eine kontinuierliche Weiterentwicklung der gesetzlichen
Rahmenbedingungen und freiwilliger Qualitätsstandards zu festigen und
auszubauen.

Pressekontakt:

Dr. Helga Bender, vdp, Tel.: 030 20915 - 330
E-Mail: bender@pfandbrief.de
Dr. Stephan Rabe, VÖB, Tel. 030 8192 - 160
E-Mail: Stephan.Rabe@voeb.de
Karl-Heinz Riehm, ACI, Tel. 069 7161 - 1711
E-Mail: karl-heinz.riehm@barcap.com

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