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Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e.V.

Position des Pfandbriefs am Covered Bond Markt gestärkt
Neue Deckungsregisterverordnung in Kraft

Berlin (ots)

Die Verordnung über die Form und den Inhalt der
Deckungsregister nach dem Pfandbriefgesetz und die Aufzeichnung der
Eintragungen (Deckungsregisterverordnung - DeckRegV) wurde heute im
Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt am 1. September 2006 in
Kraft.
Das Deckungsregister ist ein zentrales Instrument zur Sicherung
des Pfandbriefs. Was dort eingetragen ist, dient im Fall der
Insolvenz eines Pfandbriefemittenten der Befriedigung der
Pfandbriefgläubiger. Mit der neuen DeckRegV liegen nun auch die
einheitlichen Details für die Führung des Deckungsregisters vor.
Besonders zu begrüßen ist, dass die Verordnung diese Details ohne
bürokratische Übertreibungen regelt. Mit ihr ist der gesetzliche
Rahmen, der mit Inkrafttreten des Pfandbriefgesetzes am 19. Juli 2005
seinen Anfang nahm, für Hypothekenpfandbriefe und öffentliche
Pfandbriefe vollendet, für die Schiffspfandbriefe steht noch eine
Verordnung aus.
Damit hat der Pfandbrief eine Rechtsgrundlage, wie es sie in
dieser Tiefe noch nicht gab, was Investoren zu schätzen wissen.
"Diese Verordnung wird dazu beitragen, dass der Pfandbrief seine
Benchmarkfunktion am Covered Bond Markt weiter ausbaut", so Louis
Hagen, Hauptgeschäftsführer des Verbandes deutscher Pfandbriefbanken
(vdp).
Der vdp wird in Kürze eine Broschüre veröffentlichen, die das
Pfandbriefgesetz mit den drei bislang hierzu veröffentlichten
Verordnungen enthält.

Pressekontakt:

Dr. Helga Bender, Tel.: 030 20915-330
E-Mail: bender@pfandbrief.de
Felix Schnellbacher, Tel. 030 20915-380
E-Mail: schnellbacher@pfandbrief.de

Original-Content von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e.V., übermittelt durch news aktuell

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