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ARAG

Einzigartig und neu in 2016: Der ARAG Alltagshelfer®

Düsseldorf (ots)

   - Zwei Leistungsvarianten - Alltagshelfer und Alltagshelfer Plus
   - Aktive Hilfe während und nach einem Krankenhausaufenthalt oder 
     einer ambulanten OP
   - Praktische Hilfestellungen nach der Geburt eines Kindes oder 
     einem Trauerfall in der Familie
   - In der Plusvariante sogar vielfältige Hilfeleistungen bei 
     Krankschreibung und Unterstützung bei Streiks
   - Immer enthalten: Unterstützung nach einem Unfall, unerheblich, 
     wo auf der Welt er geschieht
   - Rechtsschutz in beiden Varianten inklusive

Das Leben besteht aus Ereignissen - geplanten und ungeplanten. Manche lassen selbst alltägliche Aufgaben kurzfristig zu echten Herausforderungen werden. Mit dem innovativen ARAG Alltagshelfer® hat das Düsseldorfer Familienunternehmen ein Produkt entwickelt, das bei vielen praktischen und organisatorischen Aufgaben hilft, wenn z.B. Ereignisse wie Krankenhausaufenthalte, Geburten oder Todesfälle in der Familie oder gewerkschaftlich organisierte Streiks das Alltagsleben lahmlegen.

ARAG Alltagshelfer® - Beistand in Ausnahmezeiten

Wer macht die Wäsche, wenn ein Elternteil im Krankenhaus liegt? Und wer füllt den Kühlschrank? Wie kommt man mit gebrochenem Bein zum Arzt? Für genau dieses alltägliche Chaos wurde der ARAG Alltagshelfer® konzipiert, der die Kosten für entsprechende Dienstleister trägt. Diese übernehmen beispielsweise den Wäsche- und Menüservice, Einkaufsdienst, Wohnungsputz oder die Kinder- und Haustierbetreuung. Auch die Kosten für den Fahrdienst, der den Nachwuchs beispielsweise zum Sport bringt, werden vom ARAG Alltagshelfer® getragen. Gewährleistet ist ebenfalls die Kostenübernahme für den winterlichen Streudienst. "Bis zum vollendeten 67. Lebensjahr erbringen wir diese Leistungen bei Entbindung und im Todesfall zwei Wochen lang, bei Krankheit 20 Tage und nach dem vollendeten 67. Lebensjahr 10 Tage lang", erläutert Dr. Matthias Maslaton, Vorstand Produkt und Innovation der ARAG SE.

Die aktive Unterstützung gibt es nicht nur bei Krankenhausaufenthalten oder nach einem ambulanten Eingriff, sondern auch in emotionalen Ausnahmesituationen: Frisch gebackenen Eltern steht der ARAG Alltagshelfer® mit seinen praktischen Leistungen bis zu vierzehn Tage nach dem freudigen Ereignis zur Seite. Auch Hinterbliebene, die den Tod des Ehe- oder Lebenspartners, eines Geschwisterteils oder nahen Verwandten verarbeiten müssen, werden ganz praktisch unterstützt.

Auch für die Reisekosten einer außerplanmäßigen Rückreise nach einem Unfall im Ausland kommt der ARAG Alltagshelfer® auf. "Schwer verletzten Patienten stellen wir darüber hinaus für bis zu drei Jahre einen Reha-Manager zur Seite. Er berät in medizinischen Fragen und gibt Hilfestellungen bei der beruflichen Wiedereingliederung", so Maslaton weiter.

ARAG Alltagshelfer® Plus - noch mehr Sicherheit

Der ARAG Alltagshelfer® Plus kümmert sich zusätzlich bei einer Krankschreibung: Wer bis zur Vollendung des 67. Lebensjahres mindestens acht Tage krankgeschrieben ist, erhält sämtliche ARAG Alltagshelfer®-Leistungen für zwanzig Tage je Diagnose, und das bis zu dreimal im Jahr. "Dies gilt nicht nur für Angestellte und Selbstständige, sondern auch für Hausmänner und -frauen", ergänzt Maslaton. Hilfreich ist die Plus-Variante auch bei Streiks. "Erst im vergangenen Sommer haben wir erlebt, wie durch den wochenlangen Kita-Streik arbeitende Eltern extrem belastet wurden - psychisch, körperlich, aber oft auch finanziell. Hier greift der ARAG Alltagshelfer® Plus, der Betroffene mit einer täglichen Servicepauschale in Höhe von 50 Euro bis zu fünf Tage lang pro Versicherungsjahr unterstützt. Das gleiche gilt auch bei Bahnstreiks oder wenn deutsche Fluglinien in den Ausstand treten", erläutert Zouhair Haddou-Temsamani, Hauptabteilungsleiter Produktmanagement National bei der ARAG.

Der Rechtsschutz im Alltagshelfer

Zusätzlich hält der ARAG Alltagshelfer® den Versicherten mit zahlreichen Rechtsschutz-Leistungen den Rücken frei. Der im ARAG Alltagshelfer® enthaltene Rechtsschutz übernimmt beispielsweise nach einem ärztlichen Behandlungs- oder Beratungsfehler die Kosten für eine außergerichtliche Vertretung durch einen Rechtsanwalt und gegebenenfalls auch die Prozesskosten. Und wer sich als Unfallopfer mit Schadensersatzforderungen herumärgert oder als Opfer einer Gewaltstraftat als Nebenkläger auftreten möchte, wird ebenso vom ARAG Alltagshelfer® unterstützt.

Zudem umfasst der ARAG Alltagshelfer® die anwaltliche Hilfe beim Erstellen von Vorsorgevollmachten, Patienten- oder Sorgerechtsverfügungen und beinhaltet darüber hinaus einen Beratungs-Rechtsschutz bei der Erstellung von Testamenten. Auch wenn man zu den Themen Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht rechtlichen Rat benötigt, kann man auf den ARAG Alltagshelfer® zählen. Wenn der Rechtsanwalt über die Beratung hinaus außergerichtlich tätig wird, übernimmt die ARAG SE die hierfür anfallende gesetzliche Vergütung bis zu 1.000 Euro. Auch wer seine rechtlichen Interessen in sozialrechtlichen Angelegenheiten wahren möchte, kann auf den ARAG Alltagshelfer® vertrauen. "Wenn man z.B. seine Krankenkasse von der Übernahme der Kosten für eine neue Operationsmethode überzeugen muss, übernehmen wir die Kosten erforderlichenfalls auch für den Prozess", erklärt ARAG Vorstand Dr. Maslaton.

Pressekontakt:

Brigitta Mehring Konzernkommunikation ARAG SE
Fachpresse/Kunden PR
Telefon: 0211 963-2560 Fax: 0211 963-2025
E-Mail: brigitta.mehring@arag.dewww.arag.de

Original-Content von: ARAG, übermittelt durch news aktuell

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