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Alptraum Handyverlust

Alptraum Handyverlust
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Düsseldorf - ARAG gibt nützliche Hinweise, wie man sich am Besten
nach dem Verlust des vermeintlich wichtigsten Stücks verhält.
Ganze Generationen sind von den Handys erobert worden. Ganze?
Nein, eine kleine Schar Tapferer versucht, sich der ständigen
Erreichbarkeit zu erwehren. Für alle anderen bedeutet es den
Kommunikations-GAU: der Verlust des Handys. Ganz egal, ob nun durch
Schusseligkeit oder Diebstahl, im schlimmsten Fall kann es sehr teuer
für den Besitzer werden.
Es sollte keine Zeit verloren werden, dem Netzbetreiber den
Verlust zu melden, da der Inhaber bis zu einer, meist kostenlosen,
Sperrung des Gerätes für alle entstandenen Kosten aufzukommen hat.
Der Diebstahl oder auch Raub muss bei der Polizei zur Anzeige
gebracht werden. Andernfalls weigern sich die meisten Anbieter, die
möglicherweise exorbitant hohen Gesprächsgebühren auf Kulanz zu
übernehmen. Die Anzeige dient ausschließlich der Schadensbegrenzung,
von einer nennenswerten Aufklärungsquote kann nicht die Rede sein.
Der Abschied vom mobilen Gerät ist meist für immer.
ARAG Experten weisen darauf hin, dass jeder mit ein paar einfachen
Mitteln größerem Schaden vorbeugen kann. Mit dem Handy sind natürlich
auch die gespeicherten Daten wie Telefonnummern, persönliche
Einträge, Termine etc. verloren. Daher empfiehlt sich eine
regelmäßige Sicherung der Daten im Computer oder elektronischen
Kalender per Infrarot-Schnittstelle (Bluetooth) oder mit Hilfe eines
Datenübertragungskabels.
Die Abfrage der Geheimzahl (PIN Nummer) sollte nicht abgeschaltet
werden, auch nicht, wenn es bequemer ist und man sie vermeintlich
ohnehin nie braucht. Es empfiehlt sich, das Handy auch auszuschalten,
wenn es länger nicht benutzt wird. Auf diese Weise vermeidet man im
Vorfeld, dass der Dieb ohne Probleme mit seinem ‚Fund' telefonieren
kann.
Ein Handy besitzt ebenso wie ein Auto oder ein Fahrrad eine
Seriennummer (Imei-Nummer - International Mobile Equipment Identity),
die sich über die Tastenkombination *#06# herausfinden lässt. Die
Nummer ist aber auch auf der Originalverpackung oder dem
Garantieschein vermerkt. Wird der Verlust des Handys bei der Polizei
gemeldet, muss diese 15-stellige Zahlenkombination angegeben werden.
Im Verlustfall sind die Inhaber eines Prepaid-Gerätes klar im
Vorteil, da über das Kartenrestguthaben hinaus keine weiteren Kosten
verursacht werden können. Allerdings ist der Kauf eines neuen
Prepaid-Pakets mitunter schwierig, da nicht alle Anbieter dem Kunden
ein weiteres Kartenhandy verkaufen. Der Verbraucher muss sich dann
einen anderen Anbieter suchen.
ARAG Experten weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die
Hausratversicherung bei einem Verlust nur dann zahlt, wenn das Handy
geraubt oder beispielsweise aus einem Hotelzimmer gestohlen wurde.
Checkliste für Handybesitzer und -verlierer
  • Eigene Handynummer notieren und bei Verlust anrufen - es gibt auch ehrliche Finder
  • PIN-Nummer aufschreiben
  • Seriennummer (Imei-Nummer) herausfinden
  • Nummer der Sim-Karte notieren
  • Bei Verlust Karte sofort sperren lassen
  • Name und Telefonnummer des Mitarbeiters beim Netzanbieter aufschreiben
  • Anzeige bei der Polizei mit Imei- und Sim-Karten-Nummer
Das Bild zum Text kann heruntergeladen werden unter:
http://www.presseportal.de/galerie.htx?type=obs bei der Firmensuche
nach ARAG.
ARAG Versicherungen
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Brigitta Mehring
Unternehmenskommunikation
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Telefon: 02 11/9 63-25 60
Fax: 02 11/9 63-20 25
E-Mail:  brigitta.mehring@arag.de
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