Richtungsentscheidung der ARD zur Zukunft der terrestrischen Fernsehverbreitung
Saarbrücken (ots)
Die ARD strebt den Erhalt der terrestrischen Fernsehausstrahlung an. DVB-T (Digitales Antennen-Fernsehen) ist wesentlich für die universelle Verfügbarkeit und freie Empfangbarkeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkinhalte.
Ein künftiges Nachfolgesystem für DVB-T muss als Hybridsystem mit besonderer Eignung sowohl für den portablen als auch den mobilen Empfang ausgelegt sein. Für die lineare Verbreitung über DVB-T2 soll eine HD-Bildqualität ermöglicht werden, um die technische Entwicklung angemessen zu berücksichtigen und die Marktfähigkeit zu sichern. Nicht lineare Angebote sollen über IP-Übertragungsnetze wie zum Beispiel WLAN oder Mobilfunk verbreitet werden.
Insgesamt ist für den Markterfolg auch die Verfügbarkeit privater Programme in der Terrestrik zwingend erforderlich. Deshalb ist die ARD gespannt, wie sich die privaten Rundfunkanbieter dazu positionieren. Die Programme der ARD sollen auch zukünftig unverschlüsselt übertragen werden.
Aufgrund der Verträge für das bestehende DVB-T-Sendernetz und der in der Vergangenheit geleisteten Investitionen kommt ein Einstieg der ARD in DVB-T2 frühestens im Zeitraum 2016-2018 in Betracht. Der damit verbundene Übergang von DVB-T nach DVB-T2 ist mit dem Ziel einer Kostenersparnis verbunden. Der mittel- und langfristige Frequenzbedarf der ARD ist für DVB-T2 der gleiche wie schon jetzt für DVB-T - nicht mehr aber auch nicht weniger.
Im Rahmen der Weltfunkkonferenz 2015 (World Radiocommunication Conference 2015) soll das sogenannte 700 MHz-Band dem Mobilfunk co-primär zugewiesen werden - ein Frequenzbereich, der für das terrestrische Fernsehen genutzt wird und rund ein Drittel der verbliebenen DVB-T Frequenzen ausmacht. Das erfordert bereits heute eine Positionierung der ARD zum mittel- und langfristigen Frequenzbedarf in Stellungnahmen und Anfragen bis Ende des Jahres.
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