ARD-Gremienvorsitzender Grätz: Kabel als Verbreitungsweg für öffentlich-rechtliche Programme sichern
Köln (ots)
Die sich als Leitmesse für Unterhaltungselektronik verstehende IFA hat den Vorsitzenden der ARD Gremienvorsitzenden-konferenz, Reinhard Grätz, in seiner Auffassung bestärkt, dass auch in der digitalen Welt Kabel und Satellit die wichtigsten Übertragungswege bleiben werden. Die Attraktivität der auf der Messe für ein Fachpublikum demonstrierten Leistungsfähigkeit des digital-terrestrischen Verbreitungswegs und der auf Multimedia eingerichteten Empfangsgeräte wird sich dagegen erst am Markt herausstellen.
Dennoch ist es richtig, so Grätz im Schreiben an die Ministerpräsidenten von NRW und Rheinland-Pfalz, dass sich die Landesrundfunkanstalten an Pilotprojekten wie in Berlin und hoffentlich auch bald in NRW beteiligen, um das Interesse an digital-terrestrischer Versorgung mit 20 bis 24 Programmen und multimedialen Diensten auszuloten. Denn nur die Terrestrik ermöglicht den direkten Weg der Landessender zu den Kunden, die nur eine Stabantenne, aber sonst keine technische Zusatzausrüstung brauchen. Ihnen entstehen auch keine zusätzlichen Kosten. Dennoch werden sich die über 18 Mio. Kabelhaushalte und die 12 Mio. Satellitenhaushalte kaum von heute auf morgen dem digitalen Antennenempfang zuwenden. Dies bedarf erheblicher Überzeugungsarbeit. Es sei denn, Verschlüsselung macht den Satellitenempfang attraktiver Programme zu teuer und das Angebot der neuen anglo-amerikanischen Kabeleigner überzeugt den deutschen Markt nicht. Hierüber lässt sich derzeit aber nur spekulieren.
Daher kommt es darauf an, so der Vorsitzende der ARD-Gremienvorsitzendenkonferenz, Rechtssicherheit für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu schaffen, damit seine Programme weiterhin zu bezahlbaren Preisen und an den erforderlichen Plätzen über Kabel verbreitet werden. Einen von ihm befürworteten Weg hat Ministerpräsident Kurt Beck in die Diskussion gebracht, dass mindestens die Hälfte der angebotenen Fernsehprogramme und Inhalte von solchen Anbietern kommen müssen, die nicht dem Kabelnetzbetreiber zuzurechnen sind. Diesen Regelungsvorschlag wertet Grätz als Mindestrahmen für angemessene "must-carry"-Auflagen im Fernsehbereich, damit nicht nur die Vollprogramme, Das Erste und die Dritten, sondern auch die gemeinsam von ARD und ZDF verantworteten Spartenkanäle vom Schutz erfasst sind.
Grätz: "Die Liberalisierung des Kabelmarktes ist an sich nicht zu beanstanden. Dadurch entsteht jedoch noch kein Mehrwert. Im Gegenteil - sie führt zu neuen Belastungen. Die von den früheren Postkunden bezahlten Kabelnetze müssen nun noch einmal von den Kabelkunden bezahlt werden."
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