Tagesschau-App: NDR Intendant und ARD-Vorsitzender Lutz Marmor zur BGH-Entscheidung
Hamburg (ots)
Zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs, die Überprüfung der Zulässigkeit der Tagesschau-App vom 15. Juni 2011 an das Oberlandesgericht Köln zurückzuverweisen, erklärt der Intendant des NDR und ARD-Vorsitzende Lutz Marmor: "Wir sind nach wie vor davon überzeugt, dass auch unser damaliges tagesschau.de-Angebot rechtlich zulässig war. Insoweit sehen wir den Gründen der BGH-Entscheidung mit großem Interesse entgegen. Mit Blick auf die erneute Verhandlung in Köln sind wir zuversichtlich. Unabhängig davon haben wir unseren Online-Auftritt in den vergangenen dreieinhalb Jahren weiterentwickelt. Auch für Kooperationen mit Verlagen sind wir weiterhin offen."
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